Cane Corso MIx in Bayern.... Fragen VOR der Anschaffung...
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Hallöchen,
wir wollen unser Mini-Rudel ja erweitern und waren auf der Suche nach einem "richtigen" Hund. Also waren wir oft an den Wochenenden in den Tierheimen mit den großen Jungs Gassi und haben mal geguckt, wie das so mit Jolie funktioniert - und es funktioniert super!
Durch einen ganz besonders tollen Hund (auch ein Mix vermutlich) sind wir auf die Presa Canario gekommen und haben uns da in Ingolstadt mal einen Züchter angeschaut. Lange Rede, kurzer Sinn: ich möchte eigentlich lieber einem Notfellchen einen guten Platz auf Lebenszeit geben. Und da hab ich mich über eine Anzeige bei deine-tierwelt.de doch glatt mal verliebt.... (Bilder weiter unten)
Ich habe jetzt schon viel und lang mit der aktuellen Pflegestelle (Problemhundetrainerin, die im Tierheim und in der Nothundevermittlung arbeitet) geschrieben und wir wollen ihn am Wochenende mal anschauen und kennenlernen - aber es gibt vorab noch ein paar Dinge, die geklärt werden müssen. Die Pflegestelle möchte unsere Führungszeugnisse sehen > kein Problem.
Dann muss ich anscheinend wohl bei meiner Gemeinde einen schriftlichen Antrag zur Haltegenehmigung stellen. Einen Wesenstest hat der Kleine noch nicht (wollen/müssen wir aber auf jeden Fall machen!) und auch ein Rassegutachten sollte erstellt werden, oder? (Die Mutter ist bekannt, dass das eine OEB ist. Der Vater ist vermutlich ein CC, aber nichts genaues weiß man nicht)Jetzt ist die Frage - sollten diese Details nicht schon geklärt sein, BEVOR ich den Antrag bei der Stadt stelle? Hat hier jemand Tipps, wie man hier am besten vorgeht....?
Hier mal ein Bildchen von dem Schätzchen und die Anzeige dazu...
http://www.deine-tierwelt.de/k…ruede-8-monate-a80051436/
http://images4.dhd.de/85569558_xl.jpg
Edit by Mod: Bild ist zu groß!
Und wegen den Urheberrechten ist es besser, Fremdbilder nur zu verlinken!Vielen lieben Dank schon mal,
Tine -
- Vor einem Moment
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Hi
hast du hier Cane Corso MIx in Bayern.... Fragen VOR der Anschaffung...* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Suesser Hund :)
Der Anzeigentext und die Fotos wuerden mich an Deiner Stelle vorsichtig werden lassen. Das koennte ok sein, koennte aber auch kapital nach hinten losgehen.Zuerst mal wuerde ich klaeren, mit wem Du es da ueberhaupt zu tun hast. Pflegestelle hoert sich so an, als stuende da eine Tierschutzorganisation dahinter. Gleichzeitig scheint diese Pflegestelle aber recht autonom zu entscheiden, was mit dem Hund passieren soll. Der Anzeige nach zu schliessen sind die Vorbesitzer nicht ganz so serioes, aber das waere fuer mich noch kein Ausschlusskriterium. Nur muesst Ihr Euren Teil der Verpflichrung umso vorsichtiger abklaeren.
Dann - ganz wichtiger Punkt, ohne den ich mit den Vorbesitzern nicht mal verhandeln wuerde - Rassegutachten. Steht bei Deiner Liste weiter hinten, sollte aber ganz ganz vorne stehen. Im Text steht "sieht aus wie Pit/Staff ;)". Ist zwar mit ";)", ist aber leider gar nicht witzig. Das ist hier der entscheidende Punkt - wird der Hund als Kat.1 oder Kat.2 eingestuft? Fuer einen Kat.1 Hund bekommt man in Bayern praktisch keine Genehmigung, ein Kat.2 Hund laesst sich mit Auflagen ganz gut halten. Das Rassegutachten muss von einem staatlich vereidigten Sachverstaendigen erstellt werden, nur das ist im Zweifelsfall rechtsgueltig. Manchmal will das Ordnungsamt bei einem so jungen Hund auch noch ein zweites Gutachten, wenn er ausgewachsen ist.
Wo kommt der Hund denn urspruenglich her und wie kommt es, dass er in Bayern lebt ohne Gutachten? Aus dem Ausland? Dann waere es fahrlaessig von Der Organisation, ihn ohne Rassegutachten zu importieren. Es gibt in Bayern auch einen geradezu beruechtigten "Zuechter", der solche angeblichen Kat.2 Mischlinge produziert. Viele der neuen Besitzer fallen dann aus allen Wolken, wenn das Amt es nicht ganz so sieht.Wenn der Hund also nachweislich per Rassegutachten Kat.2 ist, dann koennt Ihr Euch um den Rest kuemmern, also Halteerlaubnis, Fuehrungszeugnis, Wesenstest etc. Fuer die Halteerlaubnis ist das zustaendige Ordnungsamt zustaendig. Die werden Eure Zuverlaessigkeit ueberpruefen, und den Wesenstest anordnen. Auch der muss bei einem jungen Hund erst vorlaeufig gemacht werden und dann (ich glaube, in Bayern z. Zt. mit 18 Monaten) endgueltig. Evtl besteht ja die Moeglichkeit fuer Euch, mit dem Hund einen Wesenstest zu machen, waehrend er noch bei den Vorbesitzern lebt. Dann wuesstet Ihr, woran Ihr seid. Ein Hund der Kat.2 ohne bestandenen Wesenstest gilt in Bayern als gefaehrlich.
Ganz ganz wichtig ist auch, dass Ihr Euch bei der Gemeinde erkundigt, wie hoch die Hundesteuer ist. In vielen Gemeinden werden Hunde mit bestandenem Wesenstest wie normale Hunde besteuert, aber das ist nicht immer so. Manchmal kosten auch Kat.2 Hunde bis zu 1000 Euro (gab es kuerzlich erst ein Gerichtsverfahren dazu im Kreis Garmisch).
Mein erster Gang waere also zur Gemeinde und zum Ordnungsamt, um zu wissen, woran Ihr seid. Dann wuerde ich ein Rassegutachten erstellen (lassen) bevor Ihr den Hund uebernehmt. Ob Ihr das zahlt oder der Vorbesitzer muesst Ihr verhandeln.
Dann der ganze Rest. -
die Kombination familienfreundlich/ anfängergeeignet und sehr ausgeprägter Wach-/Schutztrieb würde ich mir auch noch einmal genauer anschauen bzw die Pflegestelle löchern:)
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Nach einem Blick auf die Fotos, würde ich dringend dazu raten im Vorfeld auf alle Fälle das Rassegutachten anfertigen zu lassen.
Hast du den Hund erstmal und es stellt sich heraus, dass der Gutachter doch Pit oder Staff sagt, dann kann es für dich richtig teuer werden.Für einen Wesenstest ist der Hund noch zu jung und auch alles andere würde ich erst in die Wege leiten, wenn du das Rassegutachten in Händen hältst und dort schwarz auf weiß steht, dass es maximal ein Kat 2 ist.
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Zitat
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Wenn der Hund also nachweislich per Rassegutachten Kat.2 ist, dann koennt Ihr Euch um den Rest kuemmern, also Halteerlaubnis, Fuehrungszeugnis, Wesenstest etc. .....Häh - für nen Kat. 2 Hund braucht´s doch in Bayern nur nen Wesenstest, wenn der Hund alt genug ist, aber keine Haltegenehmigung oder Führungszeugnis?
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Dankeschön schon mal!!!
Laut Aussagen der Pflegestelle ist der hübsche Kerl ein Scheidungsfall, der im Tierheim landen sollte und so zu ihr gekommen ist. Er ist nicht aus dem Ausland, sondern von einem "tollen Züchter" aus BW - und dort wohnt er eben momentan auch noch... Zumindest für mich klingt das logisch nachvollziehbar
Hast Du Empfehlungen für staatlich vereidigte Gutachter in Bayern? Habe zwar welche gefunden, aber ich weiß nicht, ob die wirklich vereidigt sind... Oder sind da Tierarzt-Gutachten oder andere auch anerkannt?
Und verstehe ich das richtig, dass man den Wesenstest vielleicht sogar in seiner momentanen Umgebung in BW machen lassen kann? Bei der Pflegestelle?Die Hundesteuer ist (ehrlich gesagt) eher nebensächlich. Die würde hier bei mir um die 600 Euro kosten, bei K2 - aber bei bestandenem Wesenstest und Negativzeugnis würden dann nur 25 Euro anfallen, wie bei einem "normalen" Hund auch (Aussage der Dame von der Stadtverwaltung). ...
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Zitat
die Kombination familienfreundlich/ anfängergeeignet und sehr ausgeprägter Wach-/Schutztrieb würde ich mir auch noch einmal genauer anschauen bzw die Pflegestelle löchern:)
Das ist schon mal ein guter Tipp
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Namen der Sachverständiger kannst du auch im Tierheim anfragen. Die können da normalerweise sehr gut vermitteln.
Sonst stimme ich Regula zu.
Bevor du nicht weißt, was er ist, erst mal keine großen Hoffnungen machen. Bayern ist da wie Hamburg ein gefährliches Pflaster.Was für ein "Züchter" stellt denn Hybriden zwischen einer nicht anerkannten Rasse und einem Cane Corso her?
Schade, dass der keinen coolen neumodischen Namen hat. Sowas wie Olde Canedog -
Zitat
Häh - für nen Kat. 2 Hund braucht´s doch in Bayern nur nen Wesenstest, wenn der Hund alt genug ist, aber keine Haltegenehmigung oder Führungszeugnis?
Hast recht, mein Fehler.
Von der Homepage der Polizei Bayern (https://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11321)
ZitatSachbezo-gen heißt, der Verwaltungsakt, auf den der Halter bei positivem Gutachten ein Anrecht hat, bezieht sich ausschließlich auf die Eigenschaften des Hundes – die Eignung oder Verhältnisse des Halters spielen hier keine Rolle.
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Zitat
Hast Du Empfehlungen für staatlich vereidigte Gutachter in Bayern? Habe zwar welche gefunden, aber ich weiß nicht, ob die wirklich vereidigt sind... Oder sind da Tierarzt-Gutachten oder andere auch anerkannt?
Und verstehe ich das richtig, dass man den Wesenstest vielleicht sogar in seiner momentanen Umgebung in BW machen lassen kann? Bei der Pflegestelle?Puh, ich wohne schon zu lange nicht mehr in Bayern. Aber die User "Crabat" und "rimini" im Kampfschmusergemeinde-Forum (http://forum.ksgemeinde.de/) sind aus Bayern und koennen da bestimmt weiterhelfen. Oder Rosi Murrweiss von Hund und Halter e.V. fuer B-W.
Vielleicht vorher bei der Gemeinde nachfragen, aber wenn der Hund sich momentan in B-W befindet, dann sollte eigentlich auch ein Rassegutachten eines vereidigten Sachverstaendigen aus B-W akzeptiert werden.Gutachten von Tieraerzten ohne Zusatzausbildung werden nicht anerkannt.
Der Hund kann einen vorlaefigen Wesenstest in B-W machen. Ob der von der bayrischen Gemeinde anerkannt wird liegt im Ermessen des Ordnungsamts. Manche Gemeinden erstellen auch ohne Wesenstest ein vorlaeufiges Negativzeugnis bis zum Alter von 18 Monaten.
Auf jeden Fall muss fuer den Hund mit 18 Monaten ein endgueltiges Negativgutachten erstellt werden. Das schliesst soviel ich weiss in Bayern auch die Kontrolle des Anwesens, auf dem der Hund gehalten wird (z.B. Zaunhoehe, Zwinger etc), mit ein. Das koennte der Hund also nur bei Euch machen... -
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