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Helfstyna
Wenn ich aber keinen Hund aus dem Tierschutz möchte? Ich habe ein adoptiertes Kind, welches in seiner Vergangenheit schlechtes erlebt hat, da möchte ich vielleicht einen Welpen ohne schlechte Erfahrungen in seiner VergangenheitUnterm Strich kann jeder kaufen, wo er will.
Aber dann im Anschluss mit dem Finger zeigen und schreien "oh mein Gott wie kann man nur...", da ist bei mir eben Schluss.Und egal ob Tierschutz oder Privatanzeige... am Ende weiß ich nie, was der Hund erlebt hat.
Auch der nette Welpe vom Bauernhof kann schon ein Trauma haben.
Da muss ich mich auch immer auf die Aussagen der Leute verlassen, die mir den Hund verkaufen. -
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Wenn das rechtlich tatsächlich alles so in einer Grauzone liegen sollte, finde ich diesen Thread und eigentlich auch jeden, der eine "Warnung" vor einem Vermehrer betrifft komplett überflüssig.
... so lange dieser Vermehrer nicht schon verurteilt worden ist und trotz dieser nachweislichen Verurteilung irgendwelche Auflagen von ihm verletzt werden.
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Sehe ich ja genauso. Aber wenn man sich vorher nicht schlau gemacht hat und einen Fehler begangen hat sollte es doch erlaubt sein, andere vor diesem Fehler zu bewahren. In diesem speziellen Fall sehe ich das auch nicht als so besonders schwerwiegend an, solange die Hunde bei der Züchterin vernünftig gehalten werden, die Welpen vernünftig großgezogen werden usw.
Solange Sachen wie Decken bei jeder Läufigkeit nicht verboten sind, würde ich diesen speziellen Fall auch nicht so hoch aufhängen.Und was Traumata angeht: klar, kann die jeder haben, aber bei Welpen aus anscheinend verantwortungsvoller Zucht kann möglicherweise ein Trauma vorliegen, bei Hunden aus dem Tierschutz kann möglicherweise kein Trauma vorliegen. Und da ist mir die Wahrscheinlichkeit im ersten Fall lieber.
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Und ich kann es nicht mehr lesen, dass man gfälligst nur beim VDH Züchter kaufen soll, denn da ist ja alles bestens.
WO habe ich das bitte geschrieben, denn du behauptest es ja ein paar Posts weiter? Was soll diese Unterstellung? Jeder kann kaufen, wo er will. Von mir aus auch auf dem Polenmarkt! Nur soll er bitte nicht rumjammern, weil er zu faul, bequem oder was auch immer war, sich vorher zu informieren und die rosarote Scheinwelt irgendwann zusammenbricht.
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Aber wenn man sich vorher nicht schlau gemacht hat und einen Fehler begangen hat sollte es doch erlaubt sein, andere vor diesem Fehler zu bewahren.
Nutzt ja nichts, wenn "man sich vorher nicht schlau macht" -
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Das war so gemeint, dass wenn ich aus dem Grund des nicht schlau machens einen Fehler gemacht habe ich andere vor diesem Fehler bewahren möchte. Und dieser andere möchte sich ja schlau machen, sonst würde er nicht im Forum stöbern. Wenn ich aus rechtlichen Gründen das nicht darf, ist halt so ein Thread überflüssig, denn der sich schlau machen wollende bekommt ja keine verwertbare Info.
Das habe ich weiter hinten im Thread versucht zu erklären. Du sagst "Finger weg von Kleinanzeigen" und da blieben nach meiner späteren Erklärung nicht mehr viele weitere Möglichkeiten als die offizielle Zucht.
Habe mich durch Deinen Satz ".. kann es nicht mehr hören" angegriffen gefühlt und daher meine Unterstellung. Sorry, war nicht wirklich nötig obwohl ich es versucht habe zu erklären.Ich denke aber, dass die TE gar nicht nur rumjammern wollte, sondern andere mögliche Käufer davor warnen wollte, den gleichen Fehler wie sie zu machen. (Ob in diesemFall zurecht oder nicht steht jetzt mal außen vor) Daher auch meine Fragen zu möglichen Formulierungen, die rechtlich nicht bedenklich wären.
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Ich antworte jetzt mal ganz sachlich:
Wenn es belegbar ist, dass die Person mehr als 3 Würfe im Jahr hat, dann ist sie nach §11 genehmigunspflichtig und muß den Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz machen.Zitat12.2.1.5.1 Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
– Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr,
– Katzen: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr,
– Kaninchen Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr,
– Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr,
– Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils: mehr als 300 Jungtiere pro Jahr,
– Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro Jahr.
Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
– mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,
– mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche (Ausnahme: Kakadu und Ara: 5 züchtende Paare)
gehalten werden oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM jährlich zu erwarten ist.
Quelle: http://www.verwaltungsvorschri…_09022000_32135220006.htmAußerdem kann man auch eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt machen - da jegliche Art von Nebeneinkünften anzeigepflichtig sind und somit evtl. ein Fall von Steuerhinterziehung vorliegt.
Beide Ämter sind verpflichtet solchen Anzeigen nachzugehen, allerdings geht es schneller, wenn man nicht anonym handelt.
LG
Ingrid -
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Ist es in dem Zusammenhang die Regel, dass die Hündin 1x pro Jahr gedeckt wird? Ich dachte immer, dass ein Jahr dazwischen liegen sollte. In meiner Nachbarschaft werden ja auch Labbis gezüchtet.
Ach, sowas sind doch alles nur Vorschriften für Züchter, die im VDH oder sonstigen Verbänden züchten! Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie oft eine Hündin belegt werden darf! Und nur mit einer solchen kann auch ein Tierschutz tätig werden. Ansonsten handeln die nämlich völlig legal, solang die Tiere nicht gequält oder nicht gefüttert werden, und wenn die hundert Würfe im Jahr produzieren. Mit sowas kann man denen leider nicht an den Karren fahren.
Halt dumm, daß sich immer wieder Leute finden, die solche Hunde kaufen. Wenn ich das schon höre - in der Scheune geworfen..... Wer weiß, wie die sozialisiert wurden..... Und hinterher schreien dann die Käufer selbst danach, den Leuten das Handwerk zu legen. Man selbst hätte es dabei in der Hand gehabt (hätte man die Leute etwas gründlicher interviewt oder Recherchen betrieben), dort nicht zu kaufen, und denen damit ihr Handwerk weniger ertragreich zu machen.
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Soweit ich weiß, darf eine Hündin nicht mit jeder Läufigkeit gedeckt werden...
siehe oben - dafür gibt es kein Gesetz.
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Wenn das rechtlich tatsächlich alles so in einer Grauzone liegen sollte, ...
Das liegt nicht nur in ner Grauzone, das liegt alles im grünen Bereich, was die tut, wenn die Tiere dabei nicht offensichtlich vernachlässigt werden oder am Verhungern sind.
Bei sowas hilft nur eines: Andere, von denen man weiß, sie suchen einen Hund, AUFKLÄREN, was IHNEN SELBST für ein Schaden entstehen kann beim Kauf eines Welpen unbekannter Herkunft.
Auch Mitleids-Appelle für die armen Mutterhündinnen werden solche Leute nicht abschrecken, Liv, die sind denen wurscht - da muß konkret aufgelistet werden, was dem Käufer selbst alles passieren kann: verwurmte Welpen, Tierarztkosten bis zum geht-nicht-mehr, mangelnde Sozialisierung und daraus folgend ein Hund, den man nie irgendwo hin mitnehmen kann, bis hin zu unberechenbarem Verhalten mangels Sozialisierung oder dem krankheitsbedingtem Tod des Kleinen mit der Frage "wie bring ichs meinem Kind bei, daß der neue Spielgefährte plötzlich ein paar Tage nach dem Einzug gestorben ist?". Nur, wenn derjenige selbst einen Schaden für sich darin sieht, solche Welpen zu kaufen, wird er dies unterlassen! Jemand, der der Geiz-ist-geil-Mentalität anhängt, dem ist es -sorry- wurscht, wenns der Mutterhündin schlecht geht, solange sein Welpe billig war. Ist leider so..... ;-(
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