Mietsachschäden / Firmenwagen

  • Ich hab mal eine bzw. zwei Fragen an die Versicherungsexperten hier:


    1. Nehmen wir an, mein Hund schmeißt bei meinem Besuch beim Nachbarn, der zur Miete wohnt, das Aquarium um und das Wasser zerstört das Parkett. Dann würde ja rein theoretisch die Hundehalterhaftpflicht dem Nachbarn das Aquarium und dem Vermieter das Parkett ersetzen. Warum würde die Versicherung dann eine Regelung des gleichen Schadens in der von mir gemieteten Wohnung ausschließen? Jetzt bitte nicht antworten, weil es in den Versicherungsbedingungen steht, sondern mich würde ein vernünftiger Grund dafür interessieren.


    2. Wie sieht es mit einem Firmenwagen aus? Ist dieser in den Mietsachen enthalten? Leider habe ich dazu nichts gefunden. Also als Beispiel: Mein Hund ist gesichert auf der Rückbank meines Firmenwagens und während der Fahrt zerkaut er unbemerkt die Rücksitze. Da es ja nicht mein Fahrzeug ist, sondern mir von der Firma gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, würde ich annehmen, dass dieser Fall versichert ist. Ist dem tatsächlich so?

  • 1. Die Versicherung will Geld sparen und deshalb decken nicht alle alles ab. Schäden in der eigenen Wohnung sind ja sehr häufige Versicherungsfälle und wahrscheinlich deshalb bei einigen ausgeschlossen. Gibt ja auch Versicherungen, die den Fall in der eigenen Wohnung übernehmen.


    2. Auch hier, hängt von deinen Bedingungen ab. Das wird dir hier keiner pauschal sagen können.

  • 1) In der eigenen Wohnung : Die Versicherung würde nur das nasse Parkett des Vermieters übernehmen.( Dabei kommt es dann allerdings auch wieder darauf an ob es tatsächlich dem Vermieter gehört oder ob das Parkett duch den Mieter selbst eingebracht wurde. Dann wäre es wieder ein Eigenschaden und könnte über die Hausrat reguliert werden. ) Das Aquarium ist dann auch ein Eigenschaden. Wenn Du allerdings eine Glasversicherung hast, könnte das Aquarium darüber reguliert werden. Der Inhalt des Beckens allerdings nicht.


    2) Das kommt auf Deine Versicherung an. Einige haben den Ausschluss bei geliehenden und gemieteten Sachen. Da muss ich Dich dann doch mal auf Deine Versicherungsbedingungen hinweisen. Meistens beziehen sich Mietsachschäden auf Mietswohnungen,Mietshäuser und gemietete Ferienwohnungen. Sollte in den Versicherungsbedingungen keine oben genannte Ausschlussklausel zu finden sein, kannst Du davon ausgehen das dieser Schaden im Firmenfahrzeug übernommen wird.


    Liebe Grüße
    Jezz

  • Zu 1. Camillo: Danke
    @ Jezz: Du beziehst Dich jetzt auf den Fall des umgestoßenen Aquariums in meiner gemieteten Wohnung? :???: Dann hatte ich es so verstanden, dass eine Versicherung ohne Einschluss der Mietsachschäden gar nichts übernehmen würde.


    zu 2. nehmen wir als Beispiel die Agila:
    "Mietsachschäden:
    innerhalb der pauschalen Deckungssumme werden bis zu
    50.000 EUR für Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer
    oder mitversicherte Personen gemietet, geleast
    oder gepachtet haben, gezahlt."
    Quelle: http://www.agila.de/templates/…14/AGILA_AHKV_DE_0514.pdf


    Jetzt stellt sich halt nur die Frage: Ist ein Kfz, welches mir meine Firma gegen die übliche steuerliche Regelung überlässt, gemietet, geleast oder gepachtet? oder ist das irgendein Sonderfall, der nicht unter die Versicherungsbedingungen fällt?

  • In Deiner gemieteten Wohnung hat DEIN Hund DEIN Aquarium umgestoßen. Das Becken wäre also dann ein Eigenschaden ( eventuell Glasversicherung ) und das Parkett , wenn es der Vermieter verlegt hat und mitvermietet hat wäre dann über Mietsachschäden versichert wenn diese im Vertrag eingeschlossen sind. Hast Du das Parkett selber verlegt dann ist es kein Mietsachschaden mehr weil es ja Dein Parkett ist. Also wieder Eigenschaden. Regulierbar über die Hausratversicherung ( wenn es denn in Deinem Vertrag mit eingeschlossen ist. Hier --Bestimmungswidriger Wasseraustritt )


    Liebe Grüße
    Jezz


    PS: Das Firmenfahrzeug würde dann als geliehen gelten

  • Grad nochmal die von Dir verlinkten Bedingungen gelesen. In diesem Fall wäre es leider ausgeschlossen.



    § 3 Nicht versicherte Gefahren und Kosten
    ...7. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die
    der VN gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene
    Eigenmacht erlangt hat oder Gegenstand eines besonderen
    Verwahrungsvertrages sind oder die durch eine gewerbliche
    oder berufliche Tätigkeit des VN an oder mit diesen Sachen
    entstanden sind.

  • Danke Dir!
    Bin mir aber nicht sicher, ob " Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen ... die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN an oder mit diesen Sachen entstanden sind" tasächlich dann ausgeschlossen sind.
    Denn die Schäden entstehen ja nicht durch meine berufliche Tätigkeit an den Sachen. Die Schäden entstehen ja eher an Sachen, die mir beruflich zur Verfügung gestellt wurden aber nicht durch meine berufliche Tätigkeit.


    Aber zur Sicherheit werde ich einfach mal an die Agila schreiben und mir bestätigen lassen, dass Schäden, die mein Hund an "meinem" Firmenwagen anrichtet, abgedeckt sind oder eben nicht

  • Genau das ist immer am besten. Sich direkt beim Versicherer absichern !


    Die Aussage oben bezog sich auf eher auf die geliehenden Sachen nicht die berufliche Tätigkeit.

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