Leinen-/Maulkorbpflicht §10 Hund
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Hallo zusammen,
ich habe im WWW und hier nach Aussagen zum Thema Leinen-/Maulkorbpflicht für §10 Hunde gesucht, aber leider ohne wirklichen Erfolg.
Es geht darum:
Wir bekommen Ende Juli eine Saupacker-Hündin (Laut Landeshundegesetzt ein §10 Hund [Hunde bestimmter Rassen]). Grundsätzlich gilt ja für diese Hunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht.
Ich weiß bereits, dass man sich durch einen Wesenstest mit dem Hund davon befreien lassen kann.
Da dieser aber mit 24 Monaten gemacht werden muss (ich weiß, man kann das auch früher machen, muss aber frühestens mit 24 Monaten nochmal einen machen), kann ich die Maulkorbpflicht durch den regelmäßigen, nachweislichen Besuch einer Hundeschule umgehen. So weit so gut. Aber wie sieht es mit der Leinenpflicht aus? Ist das genauso geregelt?
Noch Kurz zur Info, ich komme aus Dorsten, Kreis Recklinghausen (NRW), und die Hündin kommt mit 12 Wochen zu uns.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!Freundliche Grüße!
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Das musst du denke ich bei der Stadt vorher anmelden!
Wenn du die Haltung nicht vorher anmeldest könnte es sein das dein Hund weggenommen wird wegen Illegaler haltung.Saupacker sind doch aber eigentlich Doggen? Dafür besteht keine Maulkorb/Leinenpflicht.
Aber die 20/40 Reglung -
Saupacker sind keine Doggen, sondern eine Mischung unterschiedlicher Rassen zu unterschiedlichen "festgelegten" Anteilen.
So kann es eben vorkommen, dass im Muttertier Rottweiler drin wäre oder andere Rassen, die auf der Liste stehen.
Was mischt in deinem Hund denn dann mit?
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Zitat
Saupacker sind keine Doggen, sondern eine Mischung unterschiedlicher Rassen zu unterschiedlichen "festgelegten" Anteilen.
So kann es eben vorkommen, dass im Muttertier Rottweiler drin wäre oder andere Rassen, die auf der Liste stehen.
Was mischt in deinem Hund denn dann mit?
Wäre mir ehrlich gesagt zu Unsicher... würde mir eine Rasse bei einem anerkannten Züchter suchen.
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Du brauchst vor Anschaffung des Hundes einen Sachkundenachweis für große Hunde.
Du kannst eine Maulkorb- und Leinenbefreiung machen.Alles nachzulesen im
Hundegesetz von NRW.Kann ich fragen, warum du dich für so einen Hund entschieden hast?
Und nicht für einen von den gemischten Rassen, also CC, Mastiff oder Rottweiler?Ich konnte im Internet jetzt auch keine Begründung für die Mischung dieser Rassen finden können und bei den "Züchtern" wird auch irgendwie bunt durcheinander verpaart.
Wäre super, wenn du dazu ein paar Infos geben könntest.
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Wenn die Rasse unter die §10-Rassen fällt,
MUSS vorher eine Erlaubnis eingeholt werden.
Es gilt also das gleiche wie für §3-Hunde, außer dass kein besonderes privates/öffentliches Interesse nachgewiesen werden muss.Erweiterter Sachkundenachweis, Führungszeugnis, besondere Haftpflichtversicherung, ausbruchssichere(s) Wohnung/Grundstück etc. (Siehe Link zum Landeshundegesetz NRW §4)
Mit diesen Sachen meldest du dich vor Welpeneinzug bei deinem Ordnungsamt. Wenn alles in Ordnung ist, bekommst du ein Zettelchen mit der Erlaubnis.
Maulkorbpflicht gilt soweit nachgelesen ab dem 6ten Monat.Anleinpflicht gilt in der Theorie immer (in öffentlichen, umfriedeten blablabla). Selbst für die normalen großen Hunde. Das ist hier derzeit aber in Diskussion und eine Grauzone, wo ein Hund nun frei laufen darf und wo nicht. Mit dem bestandenen Wesenstest müsste dein Hund an sich als (normaler) "großer Hund" durchgehen.
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Also, um das Thema "Saupacker" etwas zu erklären:
-"Saupacker" ist keine anerkannte Rasse
- unsere Züchterin ist vom IHV ausgezeichnet, daher mache ich mir keine Sorgen
- Hier die Rassegrundlagen des Saupackers http://www.saupacker-vom-erzge…html/rassegrundlagen.html
- Eine Erlaubnis vom Ordnungsamt brauchen wir für die Anmeldung nicht, das habe ich im Vorfeld mit dem zuständigen Sachbearbeiter geklärt
- Beim Saupacker handelt es sich egal bei welcher "Ausführung" um einen §10 Hund (Hunde bestimmter Rassen) und somit nicht zu den "gefährlichen Hunden"
- Unsere Hündin "besteht" aus: Old engl. Mastiff, Deutsche Dogge, Cane Corso und RottweilerDass ich nach dem Wesenstest von der Leine befreit werden kann ist mir klar, nur wie kann ich das bis zu diesem Zeitpunkt erreichen?
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Ich denke bis zum Wesenstest gar nicht...
Zumal ich nicht auf einen Sachbearbeiter vertrauen würde! Kaum jemand kennt den Saupacker ich würde sagen du möchtest einen Mischling aus Rotti etc. aufnehmen und brauchst dafür die Genehmigung. Andere Listenhundhalter können dir da sich weiter helfen! -
Lass Dir das vom Sachbearbeiter schriftlich geben.
Demletzt gab es hier einen Thread, der allerdings wegen des nun laufenden Verfahrens gelöscht ist, in dem es darum ging, dass eine Halterin nicht wusste, dass sie einen ListenHund besaß und dieser vom OA beschlagnahmt wurde. Sie hatte also keine Möglichkeit, die Genehmigung nachträglich einzuholen sondern kam oft jetzt darum, dass ihr Hund wieder aus dem Tierheim zurück zu ihr kommen darf.
Also ohne schriftliche Stellungnahme des Sachbearbeiters, dass ihr die Erlaubnis erst nachher einholen dürft, würde ich diesen Hund nicht holen
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Hallo,
ich kenne es von unserem OA (auch NRW) so, dass du dort bis zum Wesenstest (frühestens mit 15 Monaten) eine Bescheinugung deiner Hundeschule vorlegen kannst, dass du mit deinem Hund dort sozusagen in Ausbildung bist. Das gilt als vorläufige Maulkorbbefreiung bis zum Wesentest.
Du bist gezwungen den Wesenstest zu machen, aber dann hätte dein Hund ja lebenslang Maulkorb/Leinenpflicht, insofern macht es ja auf jeden Fall Sinn, ihn irgendwann abzulegen -
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