Mit Hund von Deutschland in die Schweiz
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In einer Unterhaltung über Urlaub mit Hund sagte mir gestern jemand, dass man, wenn man in die Schweiz einreisen wolle, immer noch die jährliche Tollwutimfpung braucht. Begründung: Schweiz sei kein EU-Land.
Das kann ich gar nicht recht glauben. Die Schweiz selber hatte doch schon vor Deutschland die Drei-Jahres Regelung eingeführt.
Kann mich da mal bitte jemand über die Bestimmungen aufklären??
LG achtpfoten
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Doch, das stimmt! Ich lebe in der Schweiz und muss meine Hunde jährlich gegen TW impfen!!!
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Ich hab da glaub ich was verpasst :zzz:
Wenn ich also in ein EU Land reise (meistens :francais: ) muß ich meine Hündin nicht mehr jedes Jahr gegen TW impfen lassen, bzw. dafür einen Nachweis haben? Alle 3 J reichen ausLG Bellie
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Danke, Petra1. Dann werd ich es mal so hinnehmen müssen. :shock:
LG achtpfoten
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ja genau, du mußt den Hund jährlich Impfen wenn du in die Schweiz einreisen willst, aber die Impfung muss mindestens 3 Monate her sein, so viel ich weiß. Und der Hundi muss auch gechipt oder tätowiert sein.
LG Anja
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Also eine Wiederholungsimpfung muss nicht 3 Monate "her" sein. Jährlich impfen ist wichtig, ob das am Tag der Aus- oder Einreise noch schnell gemacht wurde ist wurscht. Nur die Erstimpfung muss (soviel ich weiss) 30 Tage alt sein.
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Gut zu wissen.. der Freund meiner Schwimu ist Schweizer und wenn sie zu seinen Eltern fahren, kommt der Hund immer mit... Aber kontrolliert hat bis jetzt noch nie jemand..
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ind er schweiz ist die tollwutimpfung nicht pflicht, da die tollwut seit jahren nicht mehr aufgetreten ist.
aber wenn ein hund aus dem ausland in die schweiz kommt, muss es eine impfung haben, denn ausser in der sdchweiz gibt es noch die tollwut in europa.
auch schweizer hunde, welche über die grenze gehten, also nach deutschland, barauchen eine tollwutimpfung.
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Hallo,
ich habe mich gerade auch mit diesem Thema befasst ( da ich sowenig wie möglich impfen möchte) und folgendes gefunden: http://www.bvet.admin.ch/ein_a…/02385/index.html?lang=deda heisst es : ab dem 30.6.2007 muss die Tollwutimpfung im Einklang mit den Empfehlungen des (Impfstoff-)Herstellers geimpft sein.
Die Impfung muss 21 Tage vor der Einfuhr durchgeführt worden sein, ausser es wurde nachgeimpft (also keine Erstimpfung).Dies würde dann bedeuten, wenn ich meinen Hund jetzt mit der 3-Jahresimpfung nachimpfe, dann ist diese ja noch nach dem 30.6.07 gültig und danach gelten die Angaben des Herstellers.
Dies bedeutet dann bei Einfuhr/Durchreise durch die Schweiz, dass dann auch die 3-Jahresimpfung genügt.Viele Grüsse
Simpet...weniger ist oft mehr !
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