"20/40ger" Regelung

  • wer bist du überhaupt dich hier so krass hinzustellen als wärst du hier hundertjahre alt und weise wie ghandi? ich schwörs dir ich hasse so besserwisser die im internet dann einen auf ich bin allwissend machen und meinen, anderen überlegen zu sein. also entweder schreib etwas was mit nützlich sein könnte oder lass es. und das man einen "bestimmten" sachkundenachweis für 20-40 hunde braucht is bullshit. weil wofür wäre dann der normale sachkundenachweis? zum zeitvertreib?


    und geh mich nich mit deinen unnötigen provokationen (honigumschmieren) oder so nem sch****


    ich hab kein bock auf stress in dem forum... ich denke mal du auch nich.

    • Neu

    Hi


    hast du hier "20/40ger" Regelung* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • unforgettable,


      die gesetzliche Lage sieht, zumindest hier (weiß nicht ob das auch bundeslandabhängig ist) so aus, dass man unter 18 Jahren keinen Listenhund führen darf.


      Wie das mit 20/40er Hunden aussieht, muss ich gestehen, weiß ich jetzt nicht.


      Aber soweit ich weiß, dürfen Jugendliche mit einem Dackel o.ä. hier spazieren gehen.


      Wenn man das Ausführen von Hunden durch Minderjährige jetzt so an der Aufsichtspflicht festmacht und das so betont, dann müssten so viele andere Dinge auch darunter fallen, um die sich niemand schert.


      Nur mal als Beispiel: 16- jährige dürfen bereits einen Führerschein für ein Motorrad (oder Moped, wie auch immer) bis 125 Kubik machen. Damit kann auch sehr sehr viel passieren- nun ist der Jugendliche dennoch minderjährig.


      Zudem dürfte man seine Kinder gar nicht allein rauslassen, es könnte viel zu viel passieren, wenn man nicht dabei ist.


      Kinder stehen immer unter der Aufsichtspflicht der Eltern, das ist richtig. Aber die Führung eines Hundes so daran festmachen- ich weiß nicht...


      Ich hoffe ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt mit dem was ich sagen möchte, und du verstehst mich? :)


      Liebe Grüße

    • Zitat

      wer bist du überhaupt dich hier so krass hinzustellen als wärst du hier hundertjahre alt und weise wie ghandi? ich schwörs dir ich hasse so besserwisser die im internet dann einen auf ich bin allwissend machen und meinen, anderen überlegen zu sein. also entweder schreib etwas was mit nützlich sein könnte oder lass es. und das man einen "bestimmten" sachkundenachweis für 20-40 hunde braucht is bullshit. weil wofür wäre dann der normale sachkundenachweis? zum zeitvertreib?


      und geh mich nich mit deinen unnötigen provokationen (honigumschmieren) oder so nem sch****


      ich hab kein bock auf stress in dem forum... ich denke mal du auch nich.


      Du hast wohl nullniveau!!!


      Ja ganz genau den Sachkundenachweis, kannst du dir an die Wand tackern! Denn der hat null mit dem Sachkundenachweis zu tun von dem hier die Rede ist!


      Wer provoziert?
      Du hast doch einfach keine Ahnung und blähst dich hier auf nur weil dir jemand sagt, wie es ist!


      Tschüss... und bleib d...!

    • Ich kann nur dazu sagen:


      Ich habe meinen Sachkundedigs mit 17 beim TA gemacht- für meinen Schäferhund. Weder das O-Amt noch die Polizei hat bei einer Steuermarkenkontrolle was gesagt, dass ich noch nicht 18 war.

    • :winken:


      Also mir wird es hier schon wieder mal alles zu extrem :dagegen:
      Ich werde kritisiert, weil ich einen Hund mit 12 geschenkt bekommen, es wird wieder persönlich angegriffen und so manch einer meint er würde diesen Hund kennen!!!


      Gesetz ist Gesetz, daß sehe ich ein, aber trotzdem lasse ich meine Dalmis im Wald laufen und toben(auch leicht abseitz vom Weg, unter Kontrolle).


      Wenn ich mich ständig an die deutschen Gesetze halten müßte, dann wäre mein Leben ganz schön traurig.


      Seit ihr nicht mit 14 oder 15 schon mal heimlich, mit Papa natürlich, Auto gefahren irgentwo im Moor?
      Seit ihr noch nie geblitzt worden, weil ihr zu schnell gefahren seid?
      Seit ihr wirklich mit 16 Jahren um 22Uhr von der Disco nach Hause?
      U.s.w.....
      Das hat zwar nichts mit dem Hund zu tun, allerdings mit den die sogenanten Gesetze!


      Also für mich ist hier Schluß :wink:



      Viele liebe Grüße
      Swenja

    • Ohhhhhhhhhhhhh Mann!!!


      Das LandesHundegesetz NRW legt keine Altersgrenze für den Sachkundenachweis fest. Daher "dürftest" Du den Hund ausführen.


      Die Einschränkung liegt aber darin, das durch den Hund keine Gefahr ausgehen darf. Du musst also körperlich in der Lage sein den Hund in jeder Situation beherrschen zu können. Und diese Fähigkeit spreche ich Dir mal ganz subjektiv ab. Das betrifft allerdings viele, körperlich nicht besonders kräftige Menschen mit großen starken Hunden und hat mit dem Alter nichts zu tun.
      Das nächste Problem ist der Versicherungsschutz. Wenn etwas passiert, hast Du / haben Deine Eltern keinen Versicherungsschutz- wegen Fahrlässigkeit. Und genau an diesem Punkt endet Dein Recht den Hund auszuführen.


      Wenn Du einen guten Rat annehmen willst: Gehe zum Amtsveterinär und lasse Dir Deine Fähigkeit bescheinigen, genau diesen Hund auszuführen. Damit bist Du auch auf der sicheren Seite wenn etwas passiert und kannst den ganzen Dummschwätzern auf der Hundewiese den Stinkefinger zeigen.

    • genau ich bläh mich auf weil ich ne frage stell da ich mir nich sicher bin wie es steht ob ich mit der hündin raus darf oder nich. guck mal mädel am besten du gehst mir nich mehr auf die eie... kekse und hälst dich aus dem thread raus...


      ok?
      tschöö mit ö

    • Vielleicht beruhigt ihr Euch alle erstmal und hakt den thread jeder für sich ab.


      Wakan hat es super erklärt, damit sollte sich die Sache doch erledigt haben, oder nicht?

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