"20/40ger" Regelung
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Ich hab meinen hund jetz 6 jahre lang! Er is nich negativ aufgefallen!
Braucht sie wirklich einen chip und Sachkundenachweiß?
(Dackel)
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das hat ja nichts mit negativ auffallen zu tun sondern damit wie groß dein hund ist?!?
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Zitat
das mit den 3 jahren haltung muss aber vor 1999 gewesen sein,so ist es zumindest bei uns,man braucht den nachweis nur dann nicht machen wenn man vor 99 einen 20/40 hund für mindestens 3 jahre gehalten hat.
Das ist Gesetz gemäß LHundG NRW das 2003 in Kraft trat.ZitatDie Sachkunde kann dadurch nachgewiesen werden, dass
1.
Sie einen "großen" Hund seit mindestens drei Jahren ohne Vorkommnisse halten. Dies können Sie durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung oder Impfpass nachweisen.
2.
Sie unter die in § 6 Abs. 3 LHundG Personen fallen
oder
3.Sie eine Sachkundeprüfung bei einem Tierarzt, der bei der Tierärztekammer des Landes Nordrhein-Westfalen authorisiert worden ist, ablegen.
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okay dann leben die bei uns wohl hinterm mond weil die beim ordnungsamt haben mir das letztens so gesagt.
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Zitat
Ich hab meinen hund jetz 6 jahre lang! Er is nich negativ aufgefallen!
Braucht sie wirklich einen chip und Sachkundenachweiß?
(Dackel)
Hallo Nadin
Nein dein Hund fällt doch nicht unter diese Regelung, oder ist er schwerer als 20kg und/oder größer als 40cm?
Ansonsten würde ich beim zuständigen OA anrufen und nachfragen!
Zitatokay dann leben die bei uns wohl hinterm mond weil die beim ordnungsamt haben mir das letztens so gesagt.
Hallo!
Nicht nur bei Dir! Die Regelungen ändern sich anscheinend wie das Wetter.
Einfach klasse, dass mein Freund einen Sachkundenachweis machen mußte vor ca. 1 Jahr, damit er mit Samy spazieren gehen kann und jetzt laut Aussage des Beamten keiner mehr erforderlich ist. :gruebel:
Vielleicht nur Geldmacherei Kostet immerhin 25Euro.
Als ich meine Sachkunde gemacht habe waren auch noch andere Kandidaten dabei, die nicht Halter waren, aber auch einen machen mußten.LG
Sonja
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Ich habe den Eindruck, dass viele Städte nicht wissen wo nun die Gesetz gültig sind und wo nicht. Ist doch für jeden ziemlich unübersichtlich gestaltet. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und solange die Länder nicht einig sind und nicht bundeseinheitlich eine Regelung gilt, wie soll dann erst ein *armer* Halter, der mit Gesetzen nichts am Hut hat, sich auskennen.
Aber auch dafür ist ein Gesetz wieder zuständig:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :wink: Ob die uns manchmal absichtlich unwissend lassen um Strafgebühren kassieren zu können? :wink: -
Zitat
2. wo steht das denn das ich meine kleine (große) nich ausführen darf??? weil viel sagen kann man. aber wo steht das???
Im Landeshundegesetz von NRW. Da steht drin, dass nur jemand der körperlich in der Lage ist seinen Hund zu halten, diesen auch ausführen darf. Ich meine allerdings, dass das nur für die Listenhunde, bzw. für die gefährlichen Hunde gilt. Wenn Du mal ein bißchen googlest, findest Du den Gesetzestext bestimmt irgendwo. (Suchbegriff: "Landeshundegesetz NRW)
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PDF- des Gesetzes gibt es hier
http://www.stadt-koeln.de/impe…dateien/tierehunde/11.pdf -
Danke!
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Danke nochmal, hab da echt noch nie was von gehört...
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