Hundehaltung erlaubt?

  • Hallo,
    ich spiele schon länger mit dem Gedanken mir eine französische Bulldogge zuzulegen , wohne jedoch zur Miete.
    Mit meinem Vermieter habe ich bereits geredet, jedoch hat dieser Bedenken und möchte der Hundehaltung nicht zustimmen.


    Was genau besagt denn nun dieses neue Gesetz zur Tierhaltung in Mieträumen?


    Es ist keine generelle Erlaubnis, Hunde zu halten, das ist mir schon klar, wo jedoch liegen die Grenzen? Wann genau darf der Vermieter Nein zu einem Hund sagen und wo darf ich von dem neuen Gesetz Gebrauch machen?


    Würde mich sehr freunen wenn mir hier jemand (am liebsten mit stichfesten Belegen) helfen könnte. =)

  • Zitat

    Was genau besagt denn nun dieses neue Gesetz zur Tierhaltung in Mieträumen?


    Es ist keine generelle Erlaubnis, Hunde zu halten, das ist mir schon klar, wo jedoch liegen die Grenzen? Wann genau darf der Vermieter Nein zu einem Hund sagen und wo darf ich von dem neuen Gesetz Gebrauch machen?


    Einer der wichtigsten Unterschiede liegt in der Formulierung des Mietvertrags. Wenn in deinem Vertrag eine Klausel enthalten ist, die die Hundehaltung grundsätzlich und für alle Mietparteien verbietet, ist das nicht mehr rechtmäßig. Bei einer Formulierung wie "Hundehaltung in Absprache mit dem Vermieter" wird's spannend...


    Dein Vermieter muss jetzt Gründe anführen, warum dir die Hundehaltung nicht erlaubt wird. Beispiele dafür wären z.B. dass die Wohnungsgröße nicht ausreichend ist, dass vor deinem Einzug frisches Parkett verlegt wurde, dass die Haltung eines Listenhundes den anderen Mietern nicht zumutbar ist, usw. Ob diese Gründe "gut genug" sind und dazu taugen, dir tatsächlich die Hundehaltung zu verbieten, müsste im Ernstfall ein Gericht entscheiden.


    Deshalb würde ich es an deiner Stelle nicht darauf ankommen lassen und entweder ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter suchen, in dem du ihm die geplante Hunderasse vorstellst und erklärst, wie lange der Hund alleine wäre, bzw. wie du ihn betreuen lassen willst (Eine der Hauptängste von Vermietern ist häufig, dass der Hund heulend/bellend in der Wohnung hockt, während der Besitzer weg ist.) und dass du eine Hundeschule besuchen wirst - oder, wenn das keinen Erfolg hat, in eine andere Wohnung umzuziehen, wo du gleich von Anfang an die Tierhaltungserlaubnis in den Mietvertrag aufnimmst.


    Hier, hier und hier gibt's mehr Infos und hier den Originaltext des Urteils.


    Und in diesem Artikel werden ein paar mögliche Abwägungen und Gründe aufgezählt.


    PS: Ein neues Gesetz ist das übrigens nicht, nur ein Leiturteil des BHG. ;)

  • Der Vermieter hat immer noch das Recht, die Hundehaltung zu verbieten. Es muss jedoch nun der Einzelfall geprüft werden. Also eine allgemeine Klausel zum Haltungsverbot ist nicht gültig. Aber dennoch darf man nicht einfach so Hunde/Katzen halten, wenn der Vermieter das nicht möchte.
    Ich hatte das Spielchen vor knapp 2 Jahren. Meine Vermieter waren zwar nicht direkt dagegen, aber die Eigentümergemeinschaft hat sich dagegen entschieden. Gründe wurden mir nicht genannt. Ich hätte zwar nachfragen können, aber ein Auszug aus der Wohnung war bereits absehbar und für die paar Monate wollte ich mich nicht mit denen streiten.
    Gründe für ein Verbot kann der Vermieter immer finden, wenn er partout keinen Hund in der Wohnung will. Ich würde dir davon abraten, dem Vermieter den Hund quasi aufzuzwingen, da das Mietverhältnis dann doch ziemlich angespannt wäre.
    Versuch doch nochmal ganz in Ruhe mit ihm zu reden. Das hat bei meiner jetzigen Vermieterin geholfen (also per Brief). Nach der ersten Anfrage bekam ich eine Absage. Ein paar Monate später hab ich ihr nochmal nen langen Brief geschrieben, meine Situation erklärt, eine Haftpflichtversicherungsbescheinigung und einen Schriebs mit dem Einverständnis der Nachbarn mitreingelegt, und voila: im September zieht mein Hundchen ein ;)

  • Ich hatte bereits 2 Mischlinge, die verstorben sind.
    Der letzte hätte ausnahmsweise in meine jetzige Wohn. mit einziehen dürfen, ist aber vorher verstorben...
    der VM hat eine Phobie, wohnt nicht im Haus, aber eine Str. weiter.


    nun habe ich im Tierheim meinen Hund gefunden !! war schon 3x Gassi... meine Wohn. ist riesig, Garten dabei...
    aber Hunde sind verboten s.u. der Text im Mietvertrag



    Habe gestern mit meinem VM zum 3. Mal geredet.
    letzten Sonntag hatte ich persönlich angefragt, er hat eine Hundephobie, wollte bis heute nachdenken.
    Aber damit alles noch vor Weihnachten klappt, hat das Tierheim auch noch einiges zu erledigen, ich habe den VM also gestern angerufen, er will nicht.
    Dann bin ich hin, mit 1000 Argumenten etc.


    In meinem Mietvertrag steht:
    § 18 Tierhaltung
    "die Tierhaltung in der Wohnung ist auf ein Tier (Vogel/Katze) begrenzt, dass Halten von Hunden ist jedoch untersagt und wird auch auf keinen Fall nachträglich genehmigt. Ausnahme sind vom M benötigte ausgewiesene Nutzhunde z.B. Blindenhunde. Außerhalb der Wohnung ist das Halten von Tieren nicht gestattet."

  • Zitat

    Da kannste rechtlich nichts machen.
    Der Vermieter will nicht. Ende.
    Kannst dir nur ne neue Wohnung suchen.


    :verzweifelt:


    aber ich kann mir den Hund jetzt nicht holen und eine andere Wohnung suchen (mit dem Hund bei mir) ?

  • Kommt auf deine Nerven und das Glück bei der Wohnungssuche an.
    Wenn du dir jetzt den Hund holst, kriegste ne fristlose Kündigung. Widerspruch kannste einlegen, aber je nachdem wie schnell es in deiner Stadt geht, biste, durch Räumungsklage, obdachlos.
    Dauert in der Regel zwischen 3 -6 Monaten.
    Wenn du bis dahin ne Wohnung hast, ok, wenn nicht, siehe oben.

  • Ganz ehrlich, warum wartest du nicht, bis du eine Wohnung hast, in der Hunde erlaubt sind?


    Wenn der Vermieter keine Hunde möchte, ist das nun mal sein Recht. Es geht um sein Eigentum.

  • Zitat

    :verzweifelt:


    aber ich kann mir den Hund jetzt nicht holen und eine andere Wohnung suchen (mit dem Hund bei mir) ?


    o.O Ähem... Nein? Das ist auch für den Hund nicht gut! Du wirst ständig unter Streß stehen, das wird sich auf den Hund übertragen...
    Zudem wollen gerade Tierheime idR eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter, damit der Hund nicht nach 4 Wochen wieder im Tierheim sitzt, weil der Vermieter mit Anzeige bzw. Rausschmiss gedroht hat.
    Fände ich absolut unverantwortlich sowas!


    Sorry für die harten Worte, aber ich glaube da muss man echt mal deutlich werden.

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