Schutzvertrag- wie weit gültig?

  • Guten Abend ihr Lieben,


    ich frage mich grade, inwiefern Schutzverträge, insb. die einzelnden Klauseln, bei Hunden gültig sind?
    Im Pferdebereich sind diese überwiegend, sobald Geld im Spiel ist, ungültig.


    Wie ist das bei Hunden, Verkauf von privat an privat, mit Abgabegebühr im 3-stelligen Bereich?


    - Verpflichtung bei Umzug immer die aktuelle Adresse weiterzugeben?
    - Impfungen usw. vorschreiben?
    - keine "Weitergabe" (Verkauf whatever) ohne Zustimmung
    - kein Züchten
    usw.


    Ist das rechtens?


    Viele Grüße

  • Hallo,


    meines Wissens ist ein Schutzvertrag rechtlich genau das Gleiche wie ein Kaufvertrag, sobald der Hund eben gegen Geld den Besitzer wechselt.
    Allerdings würde ich keinen Hund von einer Orga adoptieren, wenn ich mit deren Konditionen nicht einverstanden bin.
    Ich hätte einfach keine Lust auf Stress.


    Beste Grüße,
    Geckolina

  • Ok,
    alles klar, ich sehe das nämlich auch nicht ein.
    Wenns gut läuft habe ich ihn noch 15 Jahre, ich muss doch niemadem Zeugnis ablegen.


    Geckolina: Der Hund kam von privat.


    Es steht auch eine Schutzgebühr drin (mehr als der "Kaufpreis").

  • Zitat

    Es steht auch eine Schutzgebühr drin (mehr als der "Kaufpreis").


    Was meinst du mit Schutzgebühr? Schutzgebühr ist eigentlich das was du bei Abholung des Hundes bezahlst. Kaufpreis=Schutzgebühr


    Oder meinst du eine Vertragsstrafe? Bei einer Vertragsstrafe könnte es interessant werden. Die kann nämlich durchaus fällig werden, je nach Formulierung des Vertrages.


    Grundsätzlich ist es schwierig eine sinnvolle Aussage zu treffen, ohne die genauen Formulierungen des Vertrages zu kennen. Ja, meist sind Schutzverträge ungültig, aber: Nicht alle. Einige sind gut formuliert und (zumindest in Teilen) gültig.


    Wenn es ein Standardvertrag aus dem Internet ist, kannst du ihn am besten Verlinken, sonst geschwärzt einstellen, wenn du es genau haben willst.

  • Der Großteil der Klauseln ist in der Regel so weit gültig wie du den Vertrag werfen kannst.
    Insbesondere jene die dir vorschreiben wollen, was du zu tun und zu unterlassen hast, wenn der Hund einmal in deinem Eigentum ist.

  • Zitat

    Hallo,


    meines Wissens ist ein Schutzvertrag rechtlich genau das Gleiche wie ein Kaufvertrag, sobald der Hund eben gegen Geld den Besitzer wechselt.
    Allerdings würde ich keinen Hund von einer Orga adoptieren, wenn ich mit deren Konditionen nicht einverstanden bin.
    Ich hätte einfach keine Lust auf Stress.


    Beste Grüße,
    Geckolina



    Hier kann ich voll und ganz zustimmen. Ich habe das Thema erst hinter mir bzw habe es fast durch.
    Ich war mehrmals bei verschiedenen Anwälten, alle sagen das gleiche wie Geckolina :D

  • Zitat

    Allerdings würde ich keinen Hund von einer Orga adoptieren, wenn ich mit deren Konditionen nicht einverstanden bin.


    Meine Meinung. Gleiches wäre auch meine Meinung bei einer Privatübernahme oder einem Kauf beim Züchter, wobei beides für mich nicht in Frage käme. Bin ich mit dem Vertrag nicht einverstanden, kläre ich die entsprechenden Punkte VOR der Unterschrift ab und erziele ich keine Einigung, verzichte ich auf diesen Hund.

  • So einfach ist das leider nicht immer. Ich habe den 'Tratsch' gerade mit der Orga meiner Katze durch. Die Katze ist chronisch krank, wurde als austherapiert in einen schönen Lebensabend vermittelt. Im Vertrag steht drin, dass die Katze als Einzelkatze zu halten ist. Klang zu dem Zeitpunkt auch logisch, mit ihrem medizinischen Hintergrund hätte ihr der Stress einer Zusammenführung nicht gut getan. Ausserdem war sie aggressiv anderen Katzen gegenüber (heute sage ich, aus Schmerz).


    Ich hab nicht unwesentlich Geld in die Katze gesteckt, bin therapeutisch ungewöhnliche Wege gegangen und habe nun eine zwar kranke, aber händelbare Katze mit einer normalen Lebenserwartung hier sitzen (vorher noch max. 1 Jahr, jetzt noch 10 Jahre). Meine Katze hat auch alle Anzeichen gezeigt, dass sie andere Katzen braucht (junge Wohnungskatze). Also habe ich einen passenden Kater ausgesucht. Dieser stammt (schande über mein Haupt :ops: ) aus einer seriösen Zucht und wurde nur abegeben, weil er in der Gruppe gemobbt wurde.
    Beide haben sich sofort angefreundet und leben nun eine glücklich Katzenehe (natürlich beide kastriert :p )


    Die Orga meiner Katze bekam das mit und wollte die Katze nun wiederhaben, weil Verstoß gegen den Schutzvertrag. Konnten sie aber auch nicht einfordern.


    Was ich damit sagen will, Umstände können sich ändern. Man kann nicht 100% wissen ob man mit dem Schutzvertrag das Tierleben lang zurecht kommt. Es kann Gründe geben, sich von dem Verein zu distanzieren.
    Für mich heisst das, hier ziehen nur noch Tiere vom Züchter, oder aus Privatabgaben ohne Schutzvertrag ein. Sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluß :ka:

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