Anhörung wegen aufgehobenem Hundehaufen?

  • Zitat

    Den Hundehaufen liegen zu lassen ist eben je nach Gebiet durchaus eine Ordnungswidrigkeit. Es ist Verschmutzung und hat teilweise auch sehr hohe Geldstrafen. Es würde als Grund zur Ermittlung also vollkommen ausreichen, wenn die Person die sie angezeigt hat einfach "verschwiegen" hat, dass der Haufen weggemacht wurde. Ob es tatsächlich etwas gibt, wenn man den Haufen weggemacht hat, weiß ich nicht.. kann ich mir aber nicht vorstellen.



    Ja, und jetzt nochmal: wieso Polizei? Ich sehe die Eilbedürftigkeit hier nicht, denn nur dann wird die Polizei auch bei Ordnungwidrigkeiten aktiv.
    Ich finde die ganze Sache seltsam, und was in der Ladung steht, würde mich auch interessieren. Wenn wider besseres Wissen hier unwahre Tatsachen behauptet werden, würde ICH der "dame" ja mit ner schönen 187 StGB Anzeige antworten.
    Aber wie gesagt, ich verstehe die Zuständigkeit der Polizei hier nicht,es handelt sich weder um ein delikt noch um eine Ordnungswidrigkeit mit Eilbedürftigkeit.

  • Zitat

    Den Hundehaufen liegen zu lassen ist eben je nach Gebiet durchaus eine Ordnungswidrigkeit.


    Dann ist aber auch das Ordnungsamt zuständig und nicht die Polizei. Und das jemand dieser Ordnungswidrigkeit überhaupt nachgeht kann ich mir nicht vorstellen. Was soll das bringen?


    A meldet das Vergehen, B erhält eine Anhörung, streitet die Sache ab, also steht Aussage gegen Aussage. Den Aufwand den Kot einzusammeln und per Gerichtsbeschluss eine DNA Probe vom Hund zu erhalten, macht kein Mensch. Also wird das Verfahren eingestellt.


    Und was hat es gebracht? Nichts ausser noch mehr Schulden für die Staatskasse...

  • Vielleicht hat die Meckertante noch eine Beleidigung, Drohung, sonstwas draufgepackt, um das "Vergehen" zu dramatisieren. Vielleicht kam die Vorladung vom OA, und im Schreck ist es der TE nicht aufgefallen. Amtlich ist amtlich. Wir wissen es nicht, und müssen warten, bis sie berichten kann.



    Ich bin auch schon doof angeschlappt worden, und wiederspreche jetzt ausdrücklich, aber betont höflich. Früher bin ich immer in den "Entschuldigung, daß ich lebe!"-Modus verfallen. Das bringt aber nix und bestätigt solche Nervensägen nur.

  • Liebe TE wohnst du denn überhaupt in Deutschland? xD
    Verstehe ich auch nicht das sich die Polizei damit beschäftigt, vermutlich hat sie dir noch Beleidigung vorgeworfen.


    Leider ist das hier in Berlin, vllt auch zurecht?!, ebenfalls Alltag. Es gibt hier in der Straße ein Hauswart wo der Hund nicht mal in die Nähe des Buschs laufen darf. Er droht mit Schläge, Polizei und Giftködern... das ist so krass.. dabei empfinde ich es hier in meiner Gegend als recht sauber als vergleichsweise anderswo. Aber mittlerweile machen mir mehr die Männer angst die einem so am Tag entgegenlaufen und einen anschauen als ob sie ein gleich zusammen schlagen wegen der bloßen Anwesenheit meines Hundes. Ist mir diese Woche bereits mehrmals so gegangen Oo

  • Habe jetzt quer gelesen und möchte dazu was sagen, weil viele fragen, wieso die Polizei oder ob die Polizei überhaupt zuständig ist.


    Meine Hündin hat mal an einem Baum, der von Gras umgeben ist, gepieselt. In dem Moment hält ein Polizeiwagen neben mir und die Beamten machen mich darauf aufmerksam, ich müsse es entfernen, sonst würde es eine Anzeige geben.


    Ich habe dann darauf hingewiesen, das es sich um eine Hündin handelt und Hündinnen sich setzen zum pieseln...und das ich nichts wegmachen könnte, was in den Boden gesickert ist. Außer ich würde es mit einem Strohhalm aus der Wiese saugen. Und habe dann die Beutel gezeigt, die ich für das große Geschäft immer dabei habe.


    Daraufhin haben die Beamten gesagt, ich wüsste ja wohl, das ich verpflichtet wäre, Haufen zu entfernen und sind von dannen gezogen.


    Daher kann ich schon nachvollziehen, das sich die Polizei um solche Sachen kümmert.


    Ich bin auch schon von der Polizei angehalten worden, warum ich meinen Kampfhund ohne Leine laufen lasse....hier ein Foto vom Kampfhund:


    Auf meine Frage, was daran Kampfhund ist bekam ich die Antwort: "Der hat rosa auf der Nase"....


    Also....die Polizei ist auch für alles rund um das Thema "Hund" zuständig. Nicht nur das Ordnungsamt ;)


    Ich habe im übrigen mal jemandem, der sich furchtbar aufgeregt hat obwohl ich den Haufen weggeräumt habe etwas angeboten: Wir machen einen Deal....ich räume eine Stunde lang alle Hundehaufen weg die rumliegen und er räumt eine Stunde lang allen anderen Dreck weg.....Tüten, Dosen, Scherben, Essensreste....alles was so rumliegt. Und dann gucken wir, wer in einer Stunde mehr gesammelt hat. Danach wurde ich von dieser Person nie wieder angesprochen ;)


    Zu der Anhörung würde ich gehen. Aber den Haufen im Beutel mitzunehmen...das würde ich nicht machen. Was soll das beweisen ?


    Suse

  • Zitat

    Wie sieht's aus bei dir und Sam. Hattet ihr " euren " Termin?!? :smile:



    Hm, lese das gerade und bin verwundert.
    Was soll denn das für ein Termin gewesen sein?
    Folgen muss man einer gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vorladung.
    Die Polizei kann zwar vorladen und schlägt dann auch üblicherweise Termine vor, doch diese braucht man weder wahrzunehmen, noch muss man als Beschuldigter zur Sache aussagen.
    Das sollte auch so in der Vorladung stehen.
    Ich hätte angerufen, das so mitgeteilt und mich dann gelassen zurückgelehnt.

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