Bissiger Hund auf uneingezäuntem Privatgelände
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Hallo liebes Forum-Team,
ich war schon eine Weile nicht mehr hier, aber nun habe ich mal wieder eine Frage an euch.
Folgende Situation liegt vor: Ich wohne in einer Straße in einem Einfamilienhaus, die Straße ist sehr klein und endet in einer Sackgasse (Wendekreis), genau am Ende der Straße steht ein Haus, uneingezäunt. Rechts am Haus vorbei führt ein Weg lang, ein ganz normaler Spazierweg an einem kleinen Spielplatz vorbei, links geht noch ein Weg lang (auch ein ganz normaler Fußgängerweg) dieser führt zwischen den Häusern lang. Den einen Weg (den linken) muss ich lang, wenn ich in den Wald möchte oder auf die Felder will.
Jetzt aber das Problem... ich kann den Weg nicht mehr benutzen sowie mein Nachbar. Genau an dem Haus, welches zwischen den Wegen steht, wohnt ein sehr aggressiver Hund, das Grundstück ist NICHT eingezäunt. Der Hund greift meine sofort an, wenn er sie sieht und scheut nicht davor, durch die Hecke zu springen, die ihn das letzte mal aufgehalten hat, bevor er meine packen konnte. Die Besitzer wissen, dass ihr Hund aggressiv ist und andere Hunde angreift.
Ich habe natürlich angst um meine Hunde und mein Nachbar um seinen Dackel. Nun gehen wir den Weg nicht mehr und laufen einmal rund herum. Wir müssen also erst aus der Straße raus, um die Häuser rum laufen, am Weg (dem linken Weg, aus dem wir normalerweise kommen) vorbei und sind dann auch da, wo wir hin wollen. Aber das kann es doch nicht sein?! Wir sind total eingeschränkt in unserer Bewegung! Der Hund rennt auch aus dem Grundstück raus, wenn niemand aufpasst.
Zudem haben wir und der Nachbar keinen so hohen Zaun, der diesen Hund aufhalten würde, es wäre für ihn ein leichtes, über die Zäune zu springen... ein Albtraum....Nun meine Frage... können wir irgendwas dagegen tun? Das darf doch nicht sein, dass wir so eingeschränkt sind?
Menschen hat der Hund (noch) nicht angefallen, aber ich will mir nicht ausmalen, was passiert, wenn die Babys neben dem Haus nun das laufen anfangen... (Zwillinge). Das Grundstück der Zwillinge ist nicht eingezäunt und ist neben dem, mit dem aggressiven Hund. Ich will gar nicht wissen, was passiert, wenn die Kinder mal auf der Straße spielen.....
Ach ja, die Frau und die Kinder des Hundes können diesen auch nicht mehr halten, wenn der anzieht. Das kann nur der Mann. Abends lässt er diesen auch frei ohne Leine laufen, also eine allgemeine Gefahr, auch für Hunde, die nicht in der Straße wohnen.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten,
Svenja mit den Sheltiejungs.
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Wenn er nicht gesprächsbereit ist, Ordnungsamt, anzeigen, fertig. Aber nicht anonym, sondern selber vorstellig werden.
Den Nachbarn als Zeugen benennen.
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Das wäre der äußerste Schritt, den ich gehen würde. Es ist also nicht rechtens, dass der Hund uns so einschränkt, oder? Ich wollte vorher noch mal mit der Familie reden, allerdings möchte ich, sollten sie nicht mit sich reden lassen, schon gerne Schritte einleiten lassen.
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In der Brandenburger Hundeverordnung steht:
Zitat"§ 1 Halten von Hunden
(1) Ein befriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein.
(2) Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen können (ausbruchsichere Einfriedung). Alle Zugänge zu dem ausbruchsicher eingefriedeten Besitztum sind durch deutlich sichtbare Warnschilder mit der Aufschrift "Vorsicht gefährlicher Hund!" oder "Vorsicht bissiger Hund!" kenntlich zu machen."So einen Absatz gibt es sicherlich überall... Und wenn er wirklich in Beschädigungsabsicht auf andere Hunde geht, könnte man ihn anzeigen und er würde evtl. als gefährlicher Hund eingestuft werden, daher hab ich den zweiten Satz mal dazu gepackt.
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