Änderung Tierschutzgesetz zum 01.08.

  • Na, da bin ich gespannt ob das funktioniert :???:


    Strengere Regeln für den Handel mit Haustieren wie etwa Hunde oder Katzen treten in Kraft. Wer solche Wirbeltiere nach Deutschland bringt, um sie weiterzuverkaufen, braucht zur Einfuhr künftig eine Genehmigung der zuständigen Länderbehörde. Der Transport muss für die Tiere so stressfrei wie möglich vonstatten gehen. Mit den strengeren Regeln wollen die Behörden vor allem dem unseriösen Welpenhandel den Garaus machen. Beim Verkauf von Wirbeltieren, Nutztiere ausgeschlossen, muss der Verkäufer seinem Kunden künftig ein Infoblatt aushändigen, auf dem alles Wichtige zu Ernährung, Pflege und Unterbringung des neuen Haustieres zusammengefasst ist. Betreiber von Hundeschulen brauchen fortan eine Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde. So sollen Mindeststandards in der Qualität der Hundeausbildung gewährleistet werden.

  • Es wird nicht funktionieren.


    Denn es gibt Schlupflöcher, die einem als Beteiligten sogar vom Amtstierarzt genannt werden. Und nein, ich werde hier keine Details nennen.


    Für die, die seriös arbeiten, ist es ein Mehraufwand und für die, die nicht seriös arbeiten, wird alles bleiben wie es ist.

  • weiß denn schon jemand wie die Prüfungen aussehen werden? Wie da die Gebühren sind? Iwie hat immer noch niemand ein Plan darüber wie das ganze jetzt durchgezogen wird - zumal ja auch das ganze in jedem Bundesland/jedes VetAmt anders regeln kann ....

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich glaube ich bin hier mit meiner Frage genau richtig.
    Ich möchte eine Privatperson in Rumänien als Pflegestelle unterstützen und hatte gestern ein "wunderschönes & absolut hilfreiches" Telefonat mit unseren amtl. TA :verzweifelt:
    Natürlich bin ich daraus kaum schlauer geworden und musste mir auch anhören das ich ja absolut gar keine Ahnung hätte etc, etc ... Da ich auch noch wirklich gar nicht durch diesen Paragraphendschungel durch blicken konnte hatte/habe ich wirklich keine Ahnung und hoffe das ihr mi daher etwas weiterhelfen könnt.


    Ich weiß das ich definitiv einen Sachkundenachweis ablegen muss & ich auch gleich den "größen" für "Listenhunde" machen werden (wo ich ja glaube das das derselbe ist???)


    Desweiteren bräuchte ich ja aber eine Erlaubnis mit Tieren gegen Entgelt (Schutzgebühr) "handeln" (Vermittlung) zu dürfen.
    Was für eine Erlaubnis muss ich da dann für machen? Ab welchen Beträgen muss man sowas bei der Steuer melden. Muss man das überhaupt wenn es kein + gibt (was ja bei einer 1 zu 1 Vermittlung üblich ist).


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!! :hilfe:


    Denn es wären nicht meine 1. Pflegehunde, aber meine 1. "eigenen" als Privatperson (die nicht über einen Verein gehen).


    Ganz liebe und verzweifelte Grüße von Jess

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