Angriff von unbeaufsichtigem Hund des Nachbarn
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Na das ist doch schön zu hören, dass der Typ sich wenigstens mal entschuldigt und die Kosten übernommen hat.
Ausziehen möchtest du nicht?
Ja, ist es. Aber es bringt nichts wenn er nur leere Versprechungen macht.
Ich denke darüber nach aber mein Mann ist der Meinung, dass weglaufen nichts bringt.
ZitatÄhm - der Hund ist doch schon auffällig geworden, er hat deinen Hund verletzt und dich in Angst und Schrecken versetzt - was wird denn erwartet, dass der Hund erst einen Menschen oder Hund tötet
Da du solche Angst jetzt hast und nicht mehr alleine die Wohnung verlassen magst, würde ich mich mal schlau machen, ob du die Miete kürzen kannst, bist du in ärztlicher Behandlung wegen deiner Angst? - denn es ist völlig egal ob dem Mann seine Wohnung gehört oder nicht - das ist kein Freifahrtsschein, alles machen zu können in und um seine Wohnung herum - auch in Häusern, wo nur Eigentumswohnungen sind herrscht keine Anarchie
Wie ist es denn mit anderen Nachbarn - hatten die auch schon Probleme mit dem Hund - wenn der frei rumläuft ist das doch mehr als wahrscheinlich.
Ja, erst müsste soetwas passieren damit reagiert werden kann. "Von Gesetz her wegen"
Ich habe schon einen Termin bei einem Therapeuten, welcher auf Angst spezialisiert ist.
Die Hausverwaltung hat zwei kleine Taschenhunde, die den Kakausen aber kräftig anknurren und bellen. Da ist bislang aber nichts passiert, sie sagt aber sie habe selber Angst. Sie hat den Besitzer auch schon gebeten seinen Hund herzugeben oder an eine bessere Pflegestelle zu vermitteln. Diese waren auch die ersten, die den Vorfall bei der Behörde gemeldet haben weil der Hund vor der Türe schlief. Den anderen Mietern ist es recht egal, habe ich so das Gefühl. Ich rede momentan ja mit niemanden, weil ich nicht rausgehe. Das erledigt alles mein Mann nach seiner Arbeit für mich.
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Hi
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Dann seit ihr schon zu zweit - tut euch auf jeden Fall zusammen - jedesmal wenn ihr den Hund außerhalb der Wohnung seht, sofort die Polizei anrufen - der Fall ist ja schon aktenkundig - und sagen, man habe Angst, sich im Haus zu bewegen - bzw muss dir dann der Therapeut bestätigen, dass du dich überhaupt nicht mehr aus dem Haus traut. Und noch andere suchen die sich vielleicht Angst haben, denn es können ja jeden Tag neue dazukommen, wenn der Hund weiterhin frei rum läuft.
Ist der Hund steuerlich gemeldet? So ein kleiner Tipp ans FA kann ja auch mal Wunder bewirken.Die Hausverwaltung müsste doch auch was machen können - oder? Ansonsten den Vermieter ansprechen und sich bei einem Mieterverein erkundigen ob man die Miete kürzen kann.
Und dein Mann hat Recht - weglaufen bringt nichts - aber man muss eben dann auch den "Kampf" aufnehmen.
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Lass mich kurz etwas zum Einschreiben mit Rückschein erwähnen.
Mein Mann ist Briefzusteller und rät immer zum Einschreiben per Einwurf.
Warum?
Einschreiben mit Rückschein muss persönlich übergeben werden und kann in dem Moment annahmeverweigert werden.
Die Auskunft des Briefzustellers darüber das er das Einschreiben eingeworfen hat, hat die gleiche Gültigkeit wie ein Rückschein und kann nicht annahmeverweigert werden.
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Einschreiben per Einwurf : der Briefzusteller hat ihn zwar eingeworfen....aber hat man den Brief erhalten ?
Man kann ihn doch weg werfen und sagen, das man den Brief nicht erhalten hat. Wer will das beweisen ?Dann doch lieber Übergabe Einschreiben mit Unterschrift, die den Erhalt quittiert, oder ?
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Einschreiben per Einwurf : der Briefzusteller hat ihn zwar eingeworfen....aber hat man den Brief erhalten ?
Man kann ihn doch weg werfen und sagen, das man den Brief nicht erhalten hat. Wer will das beweisen ?Dann doch lieber Übergabe Einschreiben mit Unterschrift, die den Erhalt quittiert, oder ?
Nein. Mein Anwalt hat mir damals auch geraten, bei wichtigen Sachen immer Einwurfeinschreiben. Vor Gericht gilt es somit als zugestellt. Beim Einschreiben mit Rückschein hat man nichts in der Hand, wenn die Annahme verweigert wird.
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Einwurfeinschreiben. Ob der Empfänger es liest ist allein sein Problem. Es gilt als zugestellt und die Fristen laufen.
Die Chance dass etwas unternommen wird hast du eigentlich nur bei Personenschaden.
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Man lernt nie aus Gut zu wissen
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Wieso kommt die Polizei bei einer Beißerei?^^
Wenn man bei der Polizei angibt, dass man sich selbst vom Fremdhund bedroht fühlte. So habe ich es zumindest erlebt.
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Du kannst dich noch an die Lokalzeitung wenden. Das bringt oft einiges auf Trab. Natürlich will man nicht die öffentliche Meinung gegen Hunde aufbringen, aber Leute wie euer Nachbar sorgen ja erst dafür, dass andere HH es schwer haben.
Ich bin selbst Presse und weiß, dass oft schon das Nachfragen eines Journalisten bei den zuständigen Stellen ganz schnell Bewegung in eine Sache bringt.
Wenn du es ganz dicke willst, schreib an RTL... .
Ich persönlich würde ehrlich gesagt übers ausziehen nachdenken, wenn sich nichts tut bzw. den Vermietern die Kündigung ankündigen - mit dem Hinweis, dass du Interessenten an der Wohnung den Hinweis auf den Hund nicht vorenthalten wirst.
Dass du dich nicht aus dem Haus traust ist doch furchtbar, und dein Leben ist wichtiger als irgendeinen Kampf zu gewinnen. -
Zitat
Ich persönlich würde ehrlich gesagt übers ausziehen nachdenken, wenn sich nichts tut bzw. den Vermietern die Kündigung ankündigen - mit dem Hinweis, dass du Interessenten an der Wohnung den Hinweis auf den Hund nicht vorenthalten wirst.
Dass du dich nicht aus dem Haus traust ist doch furchtbar, und dein Leben ist wichtiger als irgendeinen Kampf zu gewinnen.Genau so sehe ich das auch. Du kannst jetzt mit Presse Druck machen und sonstiges. Dem Hund und dem Halter wirst du aber sicher nie mehr vertrauen können und immer vorsichtig bleiben. Ist es das wert? Klar bringt Weglaufen jetzt auch nicht wirklich was, aber wie stellt ihr euch das vor? Dass du jetzt anfängst, mit dem Hund eine vertrauensvolle Bindung aufzubauen, sodass du deine Angst verlierst, ist ja eher unwahrscheinlich. Ich stelle mir das auf Dauer schwierig vor
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