Besuchsrecht bei Trennung - Schutzvertrag
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Hallo zusammen,
mich beschäftigt nun schon seit einigen Monaten das Thema Besuchsrecht welches im Schutzertrag benannt ist.
In Meinem Fall habe ich nach der Trennung von meinem Freund einen Tierschutzvertrag unterschrieben mit der Klausel, dass er den Hund mind. jedes 2. Wochenende haben darf sowie einmal im Jahr eine Woche in den Urlaub zu fahren.
Wohlgemerkt: Wir haben uns den Hund zusammen angeschafft, gemeinsam diesen Vertrag unterzeichnet. Sämtliche Anmeldungen Steuern, Versicherung etc. lief über den Namen meines Ex. Ich bin jedoch diejenige die nachweislich(!) alles davon bezahlt hat..Steuern, Versicherung, Futter, Tierarzt,..Keine Ahnung weshalb ich Angst hatte den Hund nicht behalten zu dürfen und diesen Vertrag unterschrieben habe. Nun ist es aber so und ich habe nun nach etwa einem halben Jahr kein Interesse daran meinen Hund alle zwei Wochenenden an meinen Ex zu übergeben und diesen auch noch zu sehen. Ich dachte und hoffte das sein Interesse an dem Hund nach ein paar Wochen verloren gehen würde. Scheint momentan nicht der Fall zu sein.
Im moment bin ich drauf und dran zu sagen, er kriegt ihn nicht mehr. Fertig aus. Leider bin ich unsicher, ob ich mich tatsächlich rechtlich gesehen an diese vertragliche Klausel halten muss oder nicht. Hat sie, wenn Rechtsanwälte eingeschaltet werden sollten, Bestand oder bin ich da mehr oder weniger fein raus und habe nichts zu befürchten? Ich kenne meinen Ex, der rennt dafür zum RA.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Ich habe im Forum leider nichts über diese Art von Besuchsrecht gefunden.Liebe Grüße und habt Dank für Antworten
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Da hast du schlechte Karten.
Vertrag ist Vertrag.
Es ist egal, wer was bezahlt hat. Wichtig ist das, wer bei den Steuern, Versicherung usw mit dem Namen steht. -
Eben - Vertrag ist Vertrag.
Und scheinbar liebt dein Ex Freund den Hund, es ist echt gemein von dir ihm jetzt auch noch den "Kontakt" verbieten zu wollen.
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Hm, vielleicht selbst einen RA kontakten, um das zu überprüfen?
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Der Hund stammt aus dem Tierschutz, der Mischung nach vermutlich aus Spanien. Was steht denn im Vertrag der Tierschutzorganisation hinsichtlich Besitzer und Weitergabe drin?
Die nächste Frage wäre für mich, wie kommt der Hund damit klar? Nicht jeder Hund ist für dieses "mal hier, mal dort" geeignet.
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Unabhängig von dem rechtlichen Aspekt muss ich sagen, dass ich zwar verstehen kann, dass du deinen Ex nicht immer sehen möchtest... Aber auf der anderen Seite ist es auch sein Hund und du wärst bestimmt auch nicht erfreut, wenn er dir umgekehrt den Hund einfach vorenthalten würde...
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Also wen dein Ex jedes 2. WE den Hund besucht und Zeit mit ihm verbringt, zeigt das doch, dass er ihm wichtig ist, oder?
Ich finde es unfair und frech von dir, dies untersagen zu wollen! Sorry, aber hier gehts doch nicht um deine Befindlichkeiten! Wie gehts denn deinen/euren Hund dabei? Gehts ihm gut, wenn sein Herrchen da ist? Verändert sich das Verhalten des Hundes irgendwie negativ, nach oder während des Besuchs?
Wenn nein, dann Sorry, aber finde ich dein Vorhaben egoistisch! -
ICh würde mich ja freuen, wenn ich regelmässig einen kostenlosen Sitter hätte.
Vetrag ist nicht gleich Vertrag. Wenn ein Vertrag nicht rechtlich gültig ist, gilt er nicht. Das ist z.B bei den vielen Tierschutzverträgen der Fall.
Das könntest Du natürlich von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.Aber ehrlich gesagt, wenn das hin und her dem Hund nicht schadet, würde ich ihm das Herrchen lassen.
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