Hund im Tierheim..

  • Ich würde mir die Betreuerin schnappen, die Papiere schnappen, auf zur Polizei, sie sollen Dir mal erklären, warum sie Dir Deinen Hund entzogen haben. Der Betreuerin würde ich verklickern, daß sie eine Pflichtverletzung begangen hat, als sie zuließ, daß fremdes Eigentum beschlagnahmt wurde. Zudem gäbe es eine geharnischte Beschwerde an die vorgesetzte Dienststelle. Die Kosten für die Rennerei würde ich ihr in Rechnung stellen.


    Und dann so schnell wie möglich vor Gericht den Sachverhalt aufklären, damit Hundi wieder heimkommt. Nicht besuchen, das erschüttert sein Weltbild noch mehr.


    Mann, ich würde Amok laufen, wenn meinem Hund so was passieren würde! Ich hoffe, die Sache geht gut aus!

    • Neu

    Hi


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    • Zitat

      Raffe alle Papiere zusammen die Du hast : Steuer, Chip, TA Rechnungen, Versicherung, Kaufvertrag und was Du sonst noch so hast....evtl. Zeugen ! Und beweise damit, das es rechtmäßig Dein Hund ist !
      Ich würde versuchen, die Betreuerin zu kontaktieren und sie mal fragen, ob es eine geplante Aktion war !


      Mit der Betreuerin hab ich schon telefoniert, die Polizei auch. Weiß von nichts und könnte auch nicht bestätigen dass der Hund mir gehören würde. Ich hab auch die Vermutung, beweisen kann ich ja nichts leider :( : das einzige was mich jetzt interessiert, ob der Hund wirklich nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, ich könnte so losheulen wenn ich nur dran denken dass Casper gerade dort ist :(

    • Solange die Sachlage nicht klar ist darf das TH den Hund nicht vermitteln und solange er nicht offiziell dem TH überschrieben wurde.
      Denn der Hund hat einen Besitzer, nur wen ? Das muss jetzt geklärt werden.


      Wenn der Hund Dir zugesprochen wird, wirst Du vom TH bestimmt noch Tagegeld bezahlen müssen.
      Das würde ich mir ( wenn was zu holen ist ) bei dem Verursacher wieder holen.


      Aber die Betreuerin hat sich doch mit Dir in Verbindung gesetzt, zwecks Gassi gehen und sie war doch dabei als die den Hund bei Dir abgeholt haben :???: Da ist doch was faul :???:

    • Zitat

      Wenn der Hund Dir zugesprochen wird, wirst Du vom TH bestimmt noch Tagegeld bezahlen müssen.
      Das würde ich mir ( wenn was zu holen ist ) bei dem Verursacher wieder holen.


      Aber die Betreuerin hat sich doch mit Dir in Verbindung gesetzt, zwecks Gassi gehen und sie war doch dabei als die den Hund bei Dir abgeholt haben :???: Da ist doch was faul :???:


      Auch das noch, ich weiß jetzt schon dass ich die Kosten tragen muss weil die Ex-Besitzerin wahrscheinlich ihr Geld jetzt schon verspielt hat :rollsmile: Ja das war sie aber beweisen muss man ihr das erstmal :(

    • Weiß man, was das für eine Betreuerin ist und warum die überhaupt eingesetzt wird? Wenn die Vorbesitzin geistig nicht ganz in Ordnung ist, spricht das ja auch dafür, den Hund wieder euch zu geben.


      An deiner Stelle würde ich mit dem Kaufvetrag zu einem Anwalt gehen und die Sachlage erläutern, der kann dir da viel mehr helfen, als wir.


      Weil du irgendwo geschrieben hast, dass sie den Hund angeblich nur in Pflege zu euch gegeben hat: das müsste im kauf(?)-Vertrag eindeutig stehen. Wird der Vertrag als Kaufvertrtag oder Pflegevertrag betitelt? Steht, dass der Hund übergeben wird und du damit auch das Eigentum am Hund erwirbst?


      Weil der 1. Besitzer (der Mann) den Hund geschenkt hat, ist das Eigentum an die Vorbesitzerin übergegangen. Das heißt die Vorbesitzerin hatte danach alle Rechte und Pflichten für den Hund und somit auch das Recht, den Hund zu verkaufen. Soweit müsste das ganze Rechtsgültig sein. Der Rest hängt von der genauen Ausformulierung und Gültigkeit des Kauf(?)-Vertrages zwischen dir und der Vorbesitzerin ab.

    • Ich würde eine Anzeige wg Diebstal bzw Unterschlagung machen, dann alles Papiere wie Übertragungsurkunde der guten Frau und sämtliche bisherigen Rechungen (wirklich alles was geht), Steuerbescheid usw. zusammenpacken, und damit zur Polizei gehen.
      Die Dame hat dir den Hund noch mit schriftlicher Bestätigung übertragen, und du bezahltst seit gut einem Jahr alles rund um den Hund. Du versorgst ihn mit Futter, kümmerst dich, kaufst Spielzeug und Hundebett usw. Heißt in allen Lebenslagen ist es nachweislich dein Hund, ganz unabhängig davon, was noch vor deiner Zeit gewesen ist.


      Berichte mal wies weiter geht.

    • Naja sollte das eine wahre Geschichte sein....


      Wenn die Frau eine Betreuerin hat, könnte es durchaus sein, dass sie beschränkt geschäftsfähig ist und auch war. Das wäre dann evtl. doch ungünstig...


      Aber ich würde bei sowas eh nicht rumexperimentieren, ich hätte oder würde einen Anwalt kontaktieren. Hier eine Rechtsberatung rauszuziehen halte ich für falsch.


      Ganz objektiv betrachtet halte ich es aber nicht für so eine sichere Sache wie die meisten hier.

    • Doch, ist es.
      Wer seit langer Zeit sämtliche Rechte und Pflichten für den Hund trägt, wer alles bezahlt, den Hund auf sich gemeldet hat und sogar eine Schreiben mit Unterschrift und Datum vom Vorbesitzer hat, der ist Besitzer und Eigentümer mit Allem drum und dran.
      Ganz unabhängig vom vorangegangendm Geschehen bzgl des Ex, wovon der jetzige Halter nix wusste.
      Ich sehe das recht eindeutig.


      Falls doch Zweifel bestehen, kann man ja noch einen Anwalt zu Rate ziehen, der dann mal ein Schreiben mit der Aufforderung zur Herausgabe des Hundes aufsetzt, oder sich um eine Anzeige.bzgl. Unterschlagung bemüht.



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