Hund im Tierheim..
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Vor ca. 1 Jahr habe ich mein Casper von einer Frau erworben die ihn abgegeben hat, wir haben dafür auch ein "Vertrag" wo drin steht "Hiermit übertrage ich ... den Hund Casper an..." so, dann fings vor 2 Monaten aber an dass die uns regelrecht terrorisiert hat wir würden den Hund misshandeln, war uns aber eigentlich komplett egal. Gestern dann hat sie Casper mit ihrer Betreuerin!! zum spazieren gehen abgeholt, haben abends gemerkt dass die gute Frau unsere Nummer gespeert hat und auf nichts mehr reagier.Du gibst Deinen Hund einer Vorbesitzerin, die Dich seit zwei Monaten "regelrecht terrorisiert" und (warum auch immer) unter Betreuung steht, zum Spazierengehen mit und merkst dann abends, dass sie den Hund nicht zurückbringt? 8O Sollte sich der Sachverhalt auch nur annähernd so zugetragen haben, hätte das absolut nichts mit Gutmütigkeit zu tun....
Ein Anwalt wird Dich da sicher kompetenter beraten können als ein Hundeforum, allerdings nicht kostenlos.
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Nur mal am Rande, wenn die Dame eine gesetzliche Betreuung hat, ist auch die Frage, ob sie überhaupt geschäftsfähig ist. Und damit auch, ob sie den Vertrag überhaupt untrrschreiben durfte. Das wird aber auch vor Gericht geklärt.
kreatives Tapatalk - Geschreibsel von unterwegs
Wer Fehler findet, darf sie behalten, ich habe noch genug davon
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Und wieder einmal ist der Hund der Leidtragende und muss die - nennen wir es Gutmütigkeit - seiner Besitzer (wer auch immer das sein mag) ausbaden :-/
Ab gesehen davon, dass ich keinen unserer Hunde einer Person mitgeben würde, die mich zuvor genervt hat, wäre mein erster Weg morgen zu einem Anwalt.
Hoffentlich muss der Hund nicht zu lange im Tierheim bleiben. Wenn ich aber lese, unter welchen Umständen er ins Tierheim kam, könnte das - sofern die Beteiligten ihn nicht zur Vermittlung freigeben - durchaus eine längere Zeit sein.
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Das ist alles in sich nicht wirklich schlüssig.
Eigentlich wäre doch die Betreuerin dafür zuständig? Immerhin ist die Polizei involviert, müsste dann nicht die Betreuerin eingeschaltet werden? Und sie weiß doch um was es geht.
Mir scheint, hier fehlen noch ein paar kleine wichtig Informationen.
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Ich würde unbedingt einen Anwalt einschalten.
Vor dem Gesetz sind Tiere leider bei solchen Dingen nur "Sachen". Da wird nicht nach dem "Hundeswohl" geurteilt, sondern stur nach: wem gehört das Tier?
Es kann also sein, dass die Frau den Hund gar nicht hätte weitergeben dürfen. Wenn der wütende Mann beweisen kann, dass er ursprünglich mal den Hund gekauft hat. Und es keinen Beleg gibt über eine offizielle Schenkung an die Frau, die den Hund dann weiter verkaufte. Dann gehört der Hund offiziell immer noch diesem Mann. Völlig egal, wer die Tierarztrechnungen bezahlt hat, das Futter, die Hundesteuer.Man unterscheidet juristisch zwischen Eigentümer und Besitzer. Es kann also sein, dass die Frau Besitzerin des Hundes war, aber nicht Eigentümerin.
Ich würde wirklich unbedingt zum Anwalt. Ich hab schon öfter von Fällen gelesen, wo geschenkte Tiere zurückgegeben werden mussten, weil es über die Schenkung keinen Vertrag gab, der Schenker ab sehr wohl noch seinen Kaufvertrag hatte. Und bei dir ist es ja noch eine Ecke weiter.
Ich wünsch Dir und vor allem Casper alles Gute, hoffentlich geht es für ihn/Euch gut aus.
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Dann wäre aber noch zu klären, ob kein gutgläubiger Erwerb vorlag. Aber so oder so, die Einschaltung eines RA wird immer ratsamer.
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Der gutgläubige Erwerb schützt lediglich den guten Glauben an das Eigentum, was die Damen dann trotzdem hatten- also (-)
Aber ja, der Gang zum Rechtsanwalt ist am ratsamsten.
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Der gutgläubige Erwerb schützt lediglich den guten Glauben an das Eigentum, was die Damen dann trotzdem hatten- also (-)
Aber ja, der Gang zum Rechtsanwalt ist am ratsamsten.
Versteh' ich nicht. Die TE hat den Hund von einer Frau gekauft. Jetzt meldet sich ein Mann und beansprucht das Eigentum an diesem Hund, den er vor 3 Jahren in den Besitz oder das Eigentum der Verkäuferin übergeben hat (Geschenk). Also hat die TE entweder den Hund völlig korrekt von der Dame erworben, dann ist es ihrer, oder sie hat ihn in gutem Glauben erworben, dann wäre es auch ihrer. Der Hund war ja weder gestohlen, noch unterschlagen usw. vom Ersteigentümer.
Aber ich bin auch kein RA!
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Ganz ehrlich, ich glaube nicht, das man das hier alles aufdröseln kann.
Dafür sind wir alle nicht genug in Rechtsangelegenheiten.
Wenn der Mann den Hund verschenkt hätte, würde der ja der Frau gehören, und somit könnte sie darüber verfügen, wie sie lustig ist.
Es sei denn, die Betreuung umfängt auch Finanzangelegenheiten, dann könnte es sein, dass sie keine Verträge abschließen darf.
Aber letztendlich ist das alles nur Mutmaßung, denn wirklich entscheiden kann das nur jemand, der alle Unterlagen gesehen hat, alle Menschen angehört hat und letztendlich vor Ort war.Alles andere ist reine Spekulation.
Denn hier bekommen wir nur eine Seite zu hören und die ist schon wirr.
Warum gibt man den Hund an so jemanden zum Spazieren gehen?
Woher hat der Typ die Nummer, was für eine Betreuerin ist das, und und und.Also auf einen Anwalt suchen und das ganze schnellstmöglich vor Gericht klären.
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So leicht ist das leider nicht aber da wir hier glaube ich nicht tiefer in die Jurawelten einsteigen wollen und sollten spare ich mir eine Erklärung, ist auch schwierig wenn die Materie unbekannt ist. Das Gesetz und Texte lesen sich manchmal leider leichter als sie sind
Fakt ist: Rechtsanwalt ist die richtige Adresse, schon alleine, weil hier glaube ich einiges an Details fehlt.
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