Hundeführerschein - gibt es in meinem Fall eine Möglichkeit
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Wahrscheinlich weil er Geld kostet. Und ich meine auch dass das gar nicht mal wenig ist.
Und dass man als langjähriger Hundehalter keinen Bock darauf hat kann ich auch verstehen.
Aber man kommt heute nicht drum rum. -
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Hi
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Ich war jetzt genau in der gleichen Situation. Als Hundehalter gilt der, auf den der Hund bei der Gemeinde angemeldet ist.
Wenn Du das nicht bist und nun erstmals einen Hund auf dich melden willst, musst du den Führerschein ablegen.
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Immerhin wird jetzt der BHV-FS als Sachkundenachweis in Nds anerkannt.
Und der bringt Mensch und Hund wirklich was (und ist nur unwesentlich teuerer als dieser lächerliche KSN-Test) -
Für mich kann ich das ganz einfach beantworten:
1. hatte ich, als es für mich langsam akut wurde, eine Angsthündin, die ich nicht in jede der geforderten Situationen geschmissen hätte.
2. verlangen hier die zertifizierten Hundeschulen z.T. Gehorsamselemente, die der BH gleich kommen. Dies ist in der gesetzlichen Vorgabe nicht so vorgesehen, denn laut dieser muss auch ein Hund bestehen können, der kein einziges Kommando beherrscht oder der Artgenossen fressen möchte - solange ich ihn sicher führen kann. In den hier am Ort zertifzierten Hundeschulen wird das außer Acht gelassen, Gehorsam ist bei denen Voraussetzung. Da wären eben die in Punkt 1 genannten unschönen Situationen entstanden.
3. wäre es für mich eine unnötige Ausgabe gewesen. Ich trainiere seit etlichen Jahren ehrenamtlich Tierheimhunde, habe also durchaus Ahnung, was ich tue. Nur beim eigenen Hund fehlten mir sechs Monate zur Befreiung. Und das Geld, das ich sparen konnte (meine Tätigkeit im Tierheim wurde anerkannt, somit bin ich sachkundig), hab ich viel sinnvoller für Leckerchen und Zubehör für meinen eigenen und die Tierheimhunde ausgegeben. -
Zitat
Hi,
............. oder kann ich das ganze irgendwie umgehen?
LG,
LauraIch verstehe wirklich nicht, warum Du den Führerschein umgehen willst.
Mit diesem "Schein" bekommst Du eine rechtliche Grundlage, wenn es heute zu irgendwelchen Problemen mit Deinem Hund kommt. Dabei muss gar nichts großartiges passieren; es genügt, wenn irgendwelche Anzeigen oder Anschuldigungen kommen. Du stehst wesentlich besser da, als wenn Du nichts aufzuweisen hättest.
Außerdem lernen Hund und Halter sich besser kennen, bekommen mehr Verständnis zueinander. Das gemeinsame Arbeiten schweißt zusammen. Ihr lernt beide davon!
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Und wie ist das dann bei Hunden die nicht auf eine Person bei der Gemeinde läuft?
Wir haben zwei Hunde und beide Hunde laufen auf unseren Haushalt aber nicht spezielle auf einen von uns.
Wir wollten auch den einen Hund auf mich und den anderen Hund auf meinen Mann anmelden. Aber beide Hunde laufen allgemein auf den kompletten Haushalt.Lg
Sacco -
Ihr habt einen Haushalt und habt 2 Hunde, die auf Mann und Frau verteilt sind und jeder zahlt seine Steuern?
Wenn jeder Hund auf den Namen des anderen Hundehalters gemeldet ist, müsste auch jeder den Hundeführerschein machen.
Gemeinsam macht es eh mehr Spaß. Also, los!
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Ich halte das für reine Geldschneiderei und wär auch nicht begeistert, wenn so was in meinem Bundesland Pflicht wäre für alle Hunde.
Nur weil man diesen teuren Schein nicht machen will, heißt das ja noch lange nicht, dass man nicht gemeinsam mit dem Hund übt - vielleicht sogar in einer Hundeschule. Aber dass man die Hundehalter abzockt, wo es nur geht, finde ich nicht gut - fängt doch schon bei der Hundesteuer an (wofür genau ist die eigentlich, wir leben ja nicht mehr im Mittelalter. Der Hund ist ja meist kein "Nutztier" mehr. Und bekommen tut man auch nix, im Gegenteil, in unserer Stadt gibt es exakt ein kleines Waldgebiet, in dem die Hunde wenigstens unangeleint laufen dürfen.) Und die liegen richtig auf der Lauer. Du kannst den besterzogenen Hund überhaupt haben, der wirklich nur Fuß läuft, erwischt man Dich ohne Leine: zack, 20 Euro.
Ich würde das auch verhindern wollen, diesen Schein für viel Geld zu machen. -
Wow 130 Euro ist aber auch nen ganz schöner Batzen! Ich dachte das wären vielleicht 30 Euro oder so! Aber bei 130 Euro die absolut überflüssig sind, und wirklich reine Geldmacherei, also das würde ich auch nicht einfach so ausgeben wollen!
Wer regelmäßig Hunde ausführt oder im Tierschutz tätig ist, kann ich den Führerschein ja verstehen, aber im Fall der TE kann ich absolut nachvollziehen, dass man diese Kosten nicht unbedingt tragen möchte! -
Wir haben einen Haushalt, sind 2 Personen und haben zwei Hunde.
Keiner von uns zahlt seine Steuern einzeln und die Hunde sind auch nicht auf uns verteilt.
Sie laufen beide auf unser Haus aber nicht auf eine bestimmte Person im dem Haus.
Die Hundesteuer steht auf dem normalen allgemeinen Abgabebescheid ( Grundsteuer, Müllentsorgung usw).
Wir bekommen keinen gesonderten Abgabebescheid für die Hundesteuer, der einzeln an die Person gerichtet ist.Wir müssen den Hundeführerschein nicht machen. Wir haben schon länger als 10 Jahre Hunde.
Ich wollte nur mal wissen wie es eäre, wenn wir noch nicht so lange Hunde haben.
Lg
Sacco -
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