Exfreundin will Hund wegnehmen - Rechtlich und Monetär??

  • Hallo Zusammen,


    in meiner Not, bisher keinen Anwalt gefragt zu haben, wende ich mich mal an euch. Vielleicht könnt ihr mir helfen.


    Unser Hund ist 5 Jahre alt, angeschafft während der Beziehung. Kaufvertrag läuft auf Sie, Tierarztrechnungen auch. Tierarzt kann aber versichern, dass ich ebenso Halter bin.
    OP-Versicherung lief 4 Jahre auf mich. Habe sowohl Kaufpreis, als auch VIELE andere Rechnungen für Futter, Tierarzt und weiteres nachweislich bezahlt!


    Jetzt kommt der Punkt. Bisher war es so, dass ich den Hund regelmäßig gesehen und bekommen habe, kein Problem. Nun ist sie aber dagegen, und will mir den Hund komplett wegnehmen, ich darf ihn gar nicht mehr sehen.
    Damit bin ich überhaupt nicht einverstanden! Eigentlich will ich keinen großen Streit vom Zaun brechen, aber:


    - Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Besteht überhaupt ein Anspruch?


    - Falls ich keinen Anspruch haben sollte, wie sieht es mit dem ganzen gezahlten Geld aus? Ich habe irgendwo gelesen, ein Hund wird wie ein Gegenstand in einer Beziehung rechtlich gewertet. Kann ich das gezahlte Geld (mehrere Tausend Euro) von Ihr zurückfordern?


    JEtzt schonmal VIELEN DANK für alle Antworten!

  • Wenn ein Kaufvertrag besteht ist die Sache recht eindeutig.
    Sie steht als Käufer im Vertrag, somit ist sie Eigentümer.


    Was du in den Jahren bezahlt und versichert hast ist da recht egal.

  • Ich studier Jura im letzten Jahr und versuch dir mal weiter zu helfen.
    Wenn der Kaufvertrag und der Steuerbescheid der Stadt auf ihren Namen läuft, dann ist es rechtlich gesehen ihr Hund. Da der Hund eine Sache ist, hast du auch keinen Anspruch auf Umgangsrecht oder ähnliches.
    Dass du in der Vergangenheit Rechnungen, das Tier betreffend, bezahlt hast, tut nichts zur Sache und verändert die Eigentumsverhältnisse nicht. Das waren Schenkungen an deine Ex-Partnerin, aus denen du keinen Anspruch herleiten kannst.


    Ich kann deine Ex-Freundin bis zu einem gewissen Punkt auch verstehen. Wer will schon regelmäßig seinen Ex-Partner sehen müssen. Auch für das Tier ist es unter Umständen leichter einen klaren Schnitt zu machen als dieses ewige Hin und Her.
    Ich verstehe, dass das nicht schön für dich ist, aber du wirst es akzeptieren müssen. Vielleicht kannst du dein Herz ja einem anderen Hund schenken? Im Tierheim warten genug Hunde auf ein schönes Zuhause.


    Edit: Letzte Frage übersehen. Nein, Schenkungen kannst du nicht ohne eine schwerwiegenden Grund zurück fordern. Einen solchen sehe ich hier nicht. Ich gehe nicht davon aus, dass eine Absprache bestand, dass es sich hierbei um ein Darlehen handelt? Da sähe die Sache anders aus.

  • Wenn Sie im Kaufvertrag steht und ihn beim Finanzamt angemeldet hat, ist es egal welche Rechnungen du bezahlt hast. Es ist Ihr Hund, Sie ist alleiniger Halter und kann dir den Umgang genehmigen oder eben leider auch nicht.
    Tut mir sehr Leid für dich.

  • Zitat


    - Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Besteht überhaupt ein Anspruch?


    So schlimm es ist - aber deine Ex-Freundin steht im Kaufvertrag und somit hast du keine Ansprüche auf den Hund.
    Aus dem Grund habe ich mich in den Kaufvertrag von Amber eintragen lassen (ist ja auch mein Hund), damit mir so etwas schlimmes nicht passiert. Tut mir wirklich leid :( : vielleicht kannst du ja mit deiner Ex-Freundin noch einmal darüber reden ...

  • Es stimmt nicht, dass der Kaufvertrag einzig bzw. vor allem entscheidend ist.
    Das Eigentum kann in der Zwischenzeit auch durchaus übergegangen sein, auch wenn die Freundin ursprünglich Eigentümerin war, z.B. könnte sie dir den Hund geschenkt haben.
    Mal als Beispiel: Mein Paco wurde ursprünglich von meinem Stiefvater gekauft, dementsprechend lief der Kaufvertrag auf seinem Namen. Bei meinem Auszug habe ich Paco mitgenommen, seitdem, nun inzwischen fast 4 Jahren, läuft alles von Paco auf meinem Namen, Paco ist dauerhaft bei mir, es wurde sich darauf geeinigt, dass Paco in mein Eigentum übergeht, etc., da wäre es doch absolut absurd, dass nur aufgrund eines Kaufvertrages mein Stiefvater noch Eigentümer sein soll und das ginge auch stark an der Lebenswirklichkeit vorbei (gut, ich habe auch etwas Schriftliches, aber selbst ohne wäre das wohl ein ziemlich unkomplizierter Fall).


    Allerdings kann so ein Kaufvertrag durchaus als Indiz gelten, andere Indiziien können aber gerade bei Hunden auch sein, wer sich um den Hund überwiegend kümmert, wer die Rechnungen zahlt, usw.


    Ich denke aber, dass du kaum Chancen hast, nachzuweisen, dass der Hund eigentlich dein Eigentum ist, nicht wegen dem Kaufvertrag, sondern vielmehr, weil - sofern ich das richtig verstanden habe - der Hund nach der Trennung bei deiner Ex geblieben ist und du den Hund nur immer mal zu Besuch hattest. Das spricht wieder sehr stark dafür, dass ihr euch darauf geeinigt habt, dass der Hund im Eigentum deiner Ex verbleibt bzw. ihr Eigentum wird.


    Ein Besuchs- oder Sorgerecht gibt es für Hunde nicht, wie hier ja schon mehrfach richtig geschrieben wurde, entscheidend sind die Eigentumsverhältnisse.


    Mein Rat ist aber letztlich, ab zum Anwalt, wenn es dir wichtig ist, denn ein Forum wird den Gang zum Anwalt nicht ersetzen können und ich würde mich niemals auf Antworten in einem Forum verlassen.

  • Zitat

    Ich studier Jura im letzten Jahr und versuch dir mal weiter zu helfen.
    Wenn der Kaufvertrag und der Steuerbescheid der Stadt auf ihren Namen läuft, dann ist es rechtlich gesehen ihr Hund. Da der Hund eine Sache ist (nur als Korrektur in Hinblick auf dein letztes Studienjahr: die §§ über Sachen werden angewendet, Tiere sind KEINE Sachen- sicher ist das nur sprachlich relevant, trotzdem), hast du auch keinen Anspruch auf Umgangsrecht oder ähnliches.
    Dass du in der Vergangenheit Rechnungen, das Tier betreffend, bezahlt hast, tut nichts zur Sache und verändert die Eigentumsverhältnisse nicht. Das waren Schenkungen an deine Ex-Partnerin, aus denen du keinen Anspruch herleiten kannst. So etwas sind nicht prinzipiell Schenkungen und in diversen Fällen kann man durchaus Ansprüche geltend machen, je nachdem als was die Kosten bzw. der Hund eingestuft werden (§812 oder auch 313)


    Sorry, ich weiß das ist Klugscheißermodus, aber das kann ich so nicht stehen lassen.


    An sich lieber TE würde ich auch nicht drum streiten. Dass du Kosten zurückbekommst, das steht in den Sternen. Es ist ihr Hund und ich würde meine Ex auch nicht ständig sehen wollen. Außerdem den Hund hin und herzureichen ist für ihn evtl. auch nicht so toll.


  • Wie du aber selber sagst, gibt es kein Indiz dafür, dass das Eigentum während der Beziehung übergegangen ist. Da spricht das Verhalten nach der Trennung eindeutig dagegen.
    Dein Fall war da ja ganz anders gelagert.


    @AnnaAimee: Du hast Recht. Hatte mich ungenau ausgedrückt. Ich glaube aber rechtliche Details helfen dem TE auch nicht weiter. Ich schreib hier ja schließlich keine Klausur, sondern in einem Forum und versuche es daher einfach zu machen. ;)
    Ich sehe hier keine Störung der Geschäftsgrundlage oder eine ungerechtfertigte Bereicherung , zumindest nach seiner Schilderung. Aber darüber kann man wie über alles in der Juristerei sicher vortrefflich streiten.
    Ohne Rechtschutzversicherung würde ich mich in einem solchen Fall auf jeden Fall auf keinen Prozess einlassen. Man kann natürlich immer versuchen schriftlich ein bisschen Druck zu machen, aber ob man sich den Stress geben will...... Muss jeder selber wissen.

  • Zitat

    Rein aus Interesse:
    Was ist denn "Jura im letzten Jahr"?
    Ist das neuerdings irgendwann automatisch zuende? ;-))


    (Jaja, offtopic...)


    Im letzten Jahr heißt, dass ich in einem Jahr Staatsexamen mache. Also noch zwei Semester. Beginne diesen Herbst mit dem Rep. Ich bibber jetzt schon. :D
    Hab ich nicht irgendwo gelesen, dass du auch Jura studierst? :???:
    Automatisch zuende ist es glaub ich nach 13 Semestern oder so. Dann schmeißen sie dich raus. :D Klugscheißmodus aus.


    Finde den OT Button nicht. :D

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