Exfreundin will Hund wegnehmen - Rechtlich und Monetär??
-
-
Du hast Recht, mich hats einfach in den Fingern gekribbelt
Hier ist's übrigens nach 6 Semestern vorbei, wenn du dann kein zivilrechtliches Staatsexamen schreibst
Aber genug OT, du hast eine PN
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
Schau mal hier: Exfreundin will Hund wegnehmen - Rechtlich und Monetär??* Dort wird jeder fündig!
-
-
Gibt es nicht einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer?
Ansonsten finde ich es seltsam, dass hier so viele schreiben es sei evtl "nicht gut" fur den Hund "hin und her gereicht" zu werden
Ich sag mal 90% hier im Forum lassen ihre Hunde zeitweise betreuen, AM BESTEN von jemandem den der Hund gut kennt. Seit wann ist das schlecht? Wenn Frauchen sich nen Sitter sucht weil sie was anderes zu tun hat ist das Verantwortungsbewusst, aber wenn jemand den Hund um sich haben will weil er ihm vermisst schadet das dem Hund? Da wird doch wieder mit zweierlei Maß gemessen... -
Ja, Besitzer ist z.B. der, der die tatsächliche Sachherschaft ausübt (gibt noch andere, aber da wollen wir mal wieder nicht drauf eingehen). Leihst du mir ein Buch von dir, bin ich Besitzer, du die Eigentümerin.
-
Gabs hier nicht vor ein paar Tagen n Thread wo eine Frau schrieb sie hat sich gerennt und will den Hund nicht mehr an ihren Ex geben?
-
bzgl. der Schenkung hab ich noch eine Anmerkung.
Eine Schenkung kann an eine Bedingung gebunden sein, wird diese Bedingung nicht erfüllt, dann kann man die Schenkung wiederrufen. Z.B. Verlobungsring, da ist es klar, die Schenkung ist an die Verlobung gebunden, Verlobung wird aufgelöst - der Ring kann zurück gefordert werden.
Man könnte somit sagen: Der Hund war zwar geschenkt aber an die Bedingung geknüpft: Partnerschaft und / oder Umgangsrecht. wird diese gestrichen, könnte man die Schenkung rückabwickeln. Was dafür sprechen würde:
Du zahlst Tierarzt usw.Aber ich denke dir bleibt nichts anders als ein Anwalt. Ich denke aber deine Chancen stehen schlecht, sorry.
Dem Hund zuliebe und des Friedenswillens würde ich aber auf den Hund verzichten. Du kannst ja deiner Ex anbieten: Urlaubsbetreuung, Betreuung im Krankheitsfall usw.
Alles Gute!
-
-
Ich frage hier auch mal was. Habe mich ebenfalls gerade von meinem Partner getrennt. Streit um den Hund gibt es (noch?) nicht. Bei uns sieht es so aus: Mein Expartner und ich stehen beide im Kaufvertrag, der Hund ist aber auf meinen Namen bei der Stadt für die Steuer gemeldet.
Wenn es also doch mal zum Streit kommen sollte (was ich nicht hoffe), was gilt dann? Eintragung von Beiden im Kaufvertrag oder die Anmeldung bei der Stadt?
Ich hoffe ihr versteht was ich meineLumia mit Tapatalk
-
Ich denke, dass auch hier der Kaufvertrag zählt.
Kannst du dir denn nicht noch schriftlich von deinem Ex-Freund geben lassen, dass der Hund DIR gehört ? -
Zitat
Im letzten Jahr heißt, dass ich in einem Jahr Staatsexamen mache. Also noch zwei Semester. Beginne diesen Herbst mit dem Rep. Ich bibber jetzt schon.
Hab ich nicht irgendwo gelesen, dass du auch Jura studierst?
Automatisch zuende ist es glaub ich nach 13 Semestern oder so. Dann schmeißen sie dich raus. Klugscheißmodus aus.Finde den OT Button nicht.
Ja, ich hab im Juni in Münster Examen geschrieben.
da ich zu denen gehöre, die die Ansicht vertreten "Jura lernst du erst im Rep", wäre ich mit rechtsberatenden Thesen vorsichtig, egal wie gut sie gemeint sind.Aber auch ich musste direkt wie Bonnie89 direkt an den Thread der letzten Tage denken:
ZitatGabs hier nicht vor ein paar Tagen n Thread wo eine Frau schrieb sie hat sich gerennt und will den Hund nicht mehr an ihren Ex geben?
Für mich stinkt dieser Thread hier deswegen ganz gewaltig, bißchen viel Zufall.
-
Zitat
Ich frage hier auch mal was. Habe mich ebenfalls gerade von meinem Partner getrennt. Streit um den Hund gibt es (noch?) nicht. Bei uns sieht es so aus: Mein Expartner und ich stehen beide im Kaufvertrag, der Hund ist aber auf meinen Namen bei der Stadt für die Steuer gemeldet.
Wenn es also doch mal zum Streit kommen sollte (was ich nicht hoffe), was gilt dann? Eintragung von Beiden im Kaufvertrag oder die Anmeldung bei der Stadt?
Ich hoffe ihr versteht was ich meineLumia mit Tapatalk
Wer hat den Hund? Ich schätze mal du, oder? Das wäre dann auch wieder ein Indiz, vor allem, wenn ihr schon eine gewisse Zeit getrennt seid (den Hund beim Ex zulassen, wenn man Eigentümer ist und bleiben will, ist ja normalerweise schon eine eher ungewöhnliche Vorgehensweise), ebenso wie die Anmeldung bei der Stadt oder eben der Kaufvertrag, der bei dir aber ja nicht aussagekräftig ist, da beide drinstehen.
Wie sieht es mit der Versicherung aus? Die könnte ja z.B. noch über deinen Ex laufen, ist bei uns z.B. so, dass mein Freund zwar für unseren Sam die Steuern direkt zahlt, über mich aber die Versicherung für beide Hunde läuft.
Wenn Hundeschulbesuch, etc., all so etwas kann als Indiz herangezogen werden und je mehr dabei auf deinem Namen läuft, desto besser deine Chancen, sollte es zu einem Streit kommen.Am Besten wäre es aber gewiss, wenn du dir von deinem Ex-Freund etwas Schriftliches geben könntest.
Bei dir schon zu spät, aber es schadet sicher nicht, wenn man sich während der Beziehung schon über den Verbleib des Hundes im Trennungsfall klar wird und das schriftlich festhält, wäre eben auch wieder ein Indiz, wenn natürlich ebenfalls kein unwiderlegbares. So haben wir es auch bei unserem Sam gehandhabt, den wir damals gemeinschaftlich angeschafft haben, der aber bei meinem Freund verbleiben sollte und würde. -
Die Versicherung und Steuer läuft auf mich. Der Hund lebt auch bei mir.
Ich denke nicht, da es da zu einem wirklichen Streit kommt. Der Hund ist quasi auf meinem Mist gewachsen. Wir stehen nur halt beide im Kaufvertrag.Meine Frage bezog sich auch nur auf "was wäre wenn".
Mein Expartner darf den Hund sehen etc wann immer er möchte. Kam aber auch erst einmal vor.
Trotzdem schleicht die "was wäre wenn Frage" in meinem Kopf herum.Lumia mit Tapatalk
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!