Der Irrsinn um den §11
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Hallo
Für Vereine die dem dvg angeschlossen sind, läuft gerade eine Anfrage ob die dortigen Trainerprüfungen anerkannt werden. Denn wenn Kursgebühren erhoben werden, gilt auch der §11 für diese Vereine.
Viele Grüße Yvonne
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Du kannst bei uns im Verein Agility machen ohne im Verein zu sein und zahlst dann pro
Stunde. Zählt aber trotzdem nicht als gewerblich. -
Hallo
Da habe ich anderslautende Aussagen gehört. Da bei uns auch Externe in den Kursen mitmachen können und dann Kursgebühr zahlen, gilt das als gewerblich, deshalb auch die Anfrage ob die Trainerscheine anerkannt werden.
Das ist aber wahrscheinlich auch von Ort zu Ort unterschiedlich. :irre3:Viele Grüße Yvonne
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Türlisch ist das unterschiedlich ^^
Im Moment weiss die linke Hand nicht was die rechte tut
In einer Trainergruppe auf FB wars total köstlich, eine Trainerin aus Bayern ( scheinbar mit die härtesten Auflagen) regte sich über das ganze Prozedere auf, daraufhin ein Trainer aus Sachsen "Was stellt Ihr Euch denn alle so an"
Er hatte den 11er ( den richtigen ... den F) weil (ACHTUNG!) er eine BH gelaufen ist und bestanden hat -
Danke für die Rückmeldungen. Vielleicht hat ja der ein oder andere die gerade sehr lebhafte Forumsdisussion verfolgt, wonach CM für seinen Auftritt in Hannover seine Sachkunde nachweisen muss. Es leitet ja gewerblich Menschen zur Hundeerziehung an ....
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Wollte den Thread mal wieder hoch holen, weil es für mich grad auch wieder aktuell ist.
Ist die Situation bei euch inzwischen etwas klarer? Hier in Oberbayern scheint immer noch alles ziemlich wirr zu sein...
Hat vielleicht jemand schon die Prüfung gemacht? Welche bestehende Sachkunde wurde bei euch anerkannt? -
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Unser Amt hat sich noch nicht geäußert. Im Nachbarlandkreis läuft es deutlich aktiver.
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Danke für eure Antworten und den Link. Seh ich mir gleich an.
Bei mir hat sich erst das Landratsamt gemeldet zwecks Antragsformular. Dann hieß es, ist noch unklar was alles anerkannt wird, irgendwann meldet sich eine Dame vom VetAmt bei Ihnen...
Joa, gestern kam dann die Mail von der Frau vom VetAmt, ich solle mich bis spätestens Freitag schriftlich verbindlich zur "Onlineprüfung" anmelden, die am 26/11 stattfinden soll...
Keinerlei weitere Information, wie´s dann weitergeht, oder mit welchen Kosten das verbunden ist. Im Internet findet man auch nicht wirklich was.
Ich also heute da angerufen um nach zu fragen. Nur die Vertretung da, die von nichts weiß und mir nahelegt, meine Fragen doch schriftlich zu stellen. Die Dame, die dafür zuständig ist, sei telefonisch sehr schlecht zu erreichen.
Ja, danke auch...
Args. -
Du weißt aber schon, dass, wenn Du die Prüfung machst und durchfällst, Du Probleme bekommst ?
Rat einer TÄ, die auch HT ist (und den 11er schon hat)
Sei da vorsichtig und erkundige Dich bei den Rechtsanwälten die sich damit befasst haben. Wenn Du hingehst und durchfällst hast Du damit rechtlich Deine unzureichende Sachkenntnis bewiesen und vor Gericht keine Chance. Wenn Du mit Verweis auf Deine belegte Sachkenntnis die Prüfung verweigerst hat die Gegenseite vor Gericht schlechte Karten. Man kann derzeit nur abraten nach aktuellem Rechtsstand -
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