Wer kennt sich mit der Kampfhundeverordnung BaWü richtig aus
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und kann mir ein paar Fragen beantworten?
zum einen ist mir unklar:Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes (also die drei bezeichneten Rassen Pitbull, Staffordshire, Bullterrier): es ist hierfür ja ein Verhaltenstest erforderlich. Derselbe Test ist aber auch ausreichend, um die Kampfhundeeigenschaft zu widerlegen. Wenn bestanden, wäre ja aber dann keine Erlaubnis mehr erforderlich und auch die weiteren Voraussetzungen zum Erhalt der Erlaubnis gar nicht mehr zu erfüllen?
Des weiteren: ab welchem Alter braucht man die Erlaubnis? Maulkorb- und Leinenpflicht besteht ja erst ab 6 Monaten. Der Verhaltenstest gilt erst als abschließend aussagekräftig ab 15 Monaten.
Dann noch: die neun weiteren Rassen und deren Mixe: es ist hier ja keine Erlaubnis und kein Verhaltenstest erforderlich, es sei denn, der Hund ist bereits negativ aufgefallen. Bleibt nur die Leinenpflicht? Oder habe ich hier noch etwas übersehen?
Ausnahmen von der Leinenpflicht: unter welchen Umständen werden diese erteilt?
Ich frage nicht für mich; bin Ausbilderin in einem Hundeverein und möchte Hundebesitzern mit den betreffenden Rassen korrekte Auskünfte erteilen können.
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