Kommt man so durch den Wesenstest?

  • Hi,
    eine Bekannte von mir hat sich einen Pitbull zugelegt. Obwohl die Hündin nicht mehr als 20kg wiegen dürfte, kann sie den Hund körperlich nicht halten.


    Aus diesem Grund hat sie eine merkwürdige Leinenkonstruktion entwickelt. Die Leine ist zwar am Halsband befestigt, zusätzlich aber um die Hinterbeine gewickelt.


    Der Hund kann zwar normal laufen, aber sobald er anfängt zu ziehen, schnürt sich dann eben irgendwie die Leine um die Beine.



    Kann man so zum Wesenstest antreten? Vermutlich nicht oder? Gibt es da irgendwie Vorgaben, wie der Hund dort geführt werden muss? Mit einem Halti kann sie ihn auch nicht halten. Ich kann das gar nicht nachvollziehen, wo ihr Problem ist. Ein Pitbull ist ja nun kein Bernhardiner mit 60kg... Gibt es da noch irgendwelche Möglichkeiten wie man den Hund sicher halten kann?


    Gruss

  • Mit entsprechender Erziehung braucht man den Hund nicht halten können zu müssen. Kann man ja bei einem 70kg Hund auch nur bedingt. Der gehört dann eben entsprechnd erzogen. Kann ich das nicht, hole ich mir Hilfe (und nicht erst wenn ich waagerecht hinter dem Hund herfliege).


    Zur Ausgangsfrage, nein mit japanischer Knotenkunst kommt man nicht durch den Wesenstest. Wenn deine Bekannte den Hund wirklich nicht anders halten kann, sehe ich sogar die Haltegenehmigung in Gefahr. Irgendwo steht im Hundegesetz was von 'der Hundeführer muss körperlich in der Lage sein den Hund zu führen'. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.


    Übrigens ist das Gewicht nicht so erheblich bei der "Leinenzugkraft". Es ist mehr die Übersetzung, gepaart mit Körperkraft. Ich fand z.B. den 30kg Rotti Mix einer Bekannter viel schwerer zu halten, als unsere 70kg Dogge damals (die ging in Beschädigungsabsicht auch mal ordentlich nach vorne). Alles eine Sache der Physik.

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