Alleinstehend...was bei Todesfall?

  • Hallo zusammen,


    Da ich alleinstehend bin u. 2 Hunde u. Katzen habe, kommt mir immer mal wieder der Gedanke, was ist, wenn ich nicht mehr bin bzw. durch einen Unfall plötzlich aus dem Leben trete.
    Wende mich jetzt an jene von Euch, die in der gleichen Lage sind....wie habt Ihr das geregelt? In einem Testament?
    Wie kann ich sicher sein, dass das auch so durchgeführt wird, wie ich das testamentarisch niederlege?
    Mir ist der Gedanke, dass meine Tiere vielleicht ins TH kämen unerträglich...sie würden dort fürchterlich leiden...die beiden Hunde sind auch nicht mehr so jung...8 u. 10J....die Katzen 6 u. 9J....
    Als ich das meiner Bekannten erzählte, schüttelte diese nur den Kopf u. meinte ..."was interessiert dich das dann noch...soll Dir doch egal sein, was nach deinem Tod ist...die müssen doch sowieso wieder in den TS, wo sie her sind... :ugly: :roll:
    Ich kann u. will so aber nicht denken...ich finde, ich habe auch noch nach meinem Tod Verantwortung für meine Tiere...u. möchte sie gut versorgt wissen...

  • Was planst Du denn, wo Deine Tiere dann hin sollen?


    Ich hab das so geregelt, dass ich einfach gesprochen habe mit einer Person und ich weiß auch genau, dass diese meine Tiere dann auch wirklich aufnimmt. Fertig, da brauch ich kein Testament für.

  • Also wenn du verunfallst oder tot in der Wohnung gefunden wirst, kommen die Tiere erstmal ins Tierheim.
    Wenn du aber irgendwo hinterlegt hast, wer die Tiere bekommen soll oder jemand bescheid darüber weiß, dann werden die Tiere dieser Person dann auch übergeben. (so mein Wissensstand)


    Ein richtiges Testament in dem Sinne brauchst du nicht, aber es muss zumindest irgendwo hinterlegt sein, an wen die Tiere übergeben werden sollen.
    Kann man z.B. im Impfausweis hinterlegen
    Oder wenn die Tiere an den Züchter zurück sollen o.ä.


    Falls Männe und mir gleichzeitig was passieren würde, wäre für die Hündin der Züchter der entsprechende Kontakt und für den Rüden die Züchterin des Vaters meines Hundes.
    Die beiden kennen sich mit den Rassen aus und können die Hunde bei sich aufnehmen und haben genug Kontakte um die Tiere dann auch ggf. so weiter zu vermitteln, das sie auch Rassegerecht ausgelastet werden.

  • Zitat

    Ich hab das so geregelt, dass ich einfach gesprochen habe mit einer Person und ich weiß auch genau, dass diese meine Tiere dann auch wirklich aufnimmt. Fertig, da brauch ich kein Testament für.


    So habe ich es auch geregelt.
    Im Falle meines Ablebens, könnte mein Freund auf meine 3 (2 Kaninchen, 1 Hund) nicht aufpassen bzw. sich nicht um die 3 kümmern. Diese würden dann bei meiner Mutter einziehen (sie liebt die 3 ohnehin abgöttisch), dass wurde alles von Anfang an besprochen und geklärt.

  • vielen Dank für Eure schnellen Antworten...


    @Devlin,


    ich glaube, das werde ich auch machen...habe da eine bestimmt Person im Visier...die werde ich mal konkret darauf ansprechen. Bis jetzt haben wir nur mal so am Rande über das Thema gesprochen....


    Quebec,


    vielen Dank für den Link....werde mich nachher mal schlau machen....

  • SICHER kann man sich doch nie wirklich sein, was damit passiert. Aber ich denke, wenn du handschriftlich und mündlich verfügst, dass eine (einverstandene, geeignete) Person die Tiere übernehmen soll, steht dem nix im Wege.


    Ich habe auch ein Testament, das klar regelt, wer Hundi bekommt. Die Dame weiß das auch schon und nennt sich seitdem "Godi" :-)

  • Wie ist dann bei einem Tier aus dem Tierschutz mit Schutzvertrag? Gesetzt den Fall, im Schutzvertrag ist festgehalten, dass das Tier nur über die Orga vermittelt werden darf. Hat da ein privates Testament überhaupt Gültigkeit? :???:


    Mal rein theoretisch gefragt, mich betriffts ja zum Glück nicht.

  • Mein Mann könnte die Hunde auch nicht alleine halten. Aber gerade als Hundebesitzer lernt man doch soviele Menschen kennen und Freundschaften entstehen. Ich gehe davon aus das meine Freunde auch meine Hunde nehmen. Frag doch einfach deine beste Freundin.

  • Ich habe nichts geregelt. Ein Testament habe ich nicht. Ausser Schulden habe ich nichts zu vererben, also wäre niemand so doof und würde eine Erbschaft annehmen.


    Ich habe Menschen in meinem Umfeld bei denen ich mir gut vorstellen kann, dass diese im Notfall meine Hunde nehmen würden. Ansonsten kämen sie wohl ins Tierheim.


    Für die Vollstreckung des Testaments ist der Testamentsvollstrecker oder Vormund zuständig.


    Plüschpo:
    Bei den meisten Tierheimen bleibt der Tierschutzverein ja immer noch Eigentümer des Tieres. Das gilt dann auch nach dem Tod des Besitzers.

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