-
-
Hallo Ihr,
mal eine blöde Frage, aber kann mir jemand sagen, wie das vonstatten geht? Ich melde das beim Tierarzt oder unserer Hundetrainerin (die ist dazu befugt, die Prüfung abzunehmen) an, fülle diesen Fragebogen aus und fertig?
Ich bin ehrlich gesagt etwas erstaunt, dass wir das mit unserem Irish Terrier überhaupt brauchen. Das hat uns bisher niemand gesagt, weder Tierarzt noch Hundetrainerin noch Züchter. Lediglich die Steuerdame meinte, wir sollten mit dem Hund zum Ordnungsamt und wenn die den freundlich finden, könne es auch sein, die verzichten auf den Nachweis.
Hm. Schon irgendwie komisch, denn ich glaube nicht, dass auch nur irgendein Mensch in meinem Umfeld diese Prüfung abgelegt hat, obwohl ja auf sehr, sehr viele Hunde zutrifft: größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg.
Müssen wir jetzt tatsächlich diese Prüfung machen? Habt Ihr die auch alle abgelegt?
LG
Devlin -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Jepp, ist Pflicht in NRW. Habe den Nachweis machen müssen, habe ihn bei der Steueranmeldung in Kopie vorlegen müssen. Vielleicht ist es je nach Landkreis weniger streng, aber bei uns wurde drauf bestanden. Da spielt die Rasse keinerlei Rolle. Ist der Hund größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg muss der SKN vorgelegt werden.
Ist ein Witz, spült aber Geld in die Kassen.
-
Zitat
Jepp, ist Pflicht in NRW. Habe den Nachweis machen müssen, habe ihn bei der Steueranmeldung in Kopie vorlegen müssen. Vielleicht ist es je nach Landkreis weniger streng, aber bei uns wurde drauf bestanden. Da spielt die Rasse keinerlei Rolle. Ist der Hund größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg muss der SKN vorgelegt werden.
Ist ein Witz, spült aber Geld in die Kassen.
Ah, ok. Und wo hast Du das gemacht und was hast Du bezahlen müssen?
-
Wenn es dein erster Hund ist mußt du für einen 40/20er Hund einen Sachkundenachweis machen. Hast du allerdings schon Hundeerfahrung und kannst nachweisen, daß du auch vorher Hunde gehalten hast, entfällt der Sachkundenachweis.
Erkundige dich am besten beim Ordnungsamt, sie werden dir genau sagen, was zu tun ist.Übrigens: den Prüfungsfragebogen für den Sachkundenachweis kannst du dir im Internet runterladen, wird so erzählt.
-
Hi,
frag deinen TA. Ich hab mit Kaffee und 4 (?) Frageboegenseiten bei TA im Wartezimmer gesessen, und das wurd sofort korrigiert und TA hat mit mir ergebnisse durchgesprochen. Meine Hunde hatte ich auch mit :).
-
-
Erkundige Dich aber vorher, welche Fragebögen genutzt werden.
Ich habe meinen SKN beim TA gemact und der wies mich darauf hin, dass bei der Prüfung Fragebögen der Tierärztekammer Nordrhein verwendet werden und nicht diejenigen, welche man sich hier bei der Stadt Köln runterladen konnte.
War aber ehrlichgesagt kein Ding, diese Bögen zu lernen. 95% kann man sich mit gesundem Menschenverstand sowieso denken.
-
Ich musste auch, hab es bei uns im Tierheim gemacht und 24€ dafür bezahlt.
Ist wohl ziemlich günstig beim TA zahlen viele mehr.Ist eigentlich ganz einfach - braucht man keine Panik vor haben
-
Zitat
Wenn es dein erster Hund ist mußt du für einen 40/20er Hund einen Sachkundenachweis machen. Hast du allerdings schon Hundeerfahrung und kannst nachweisen, daß du auch vorher Hunde gehalten hast, entfällt der Sachkundenachweis.
Erkundige dich am besten beim Ordnungsamt, sie werden dir genau sagen, was zu tun ist.Übrigens: den Prüfungsfragebogen für den Sachkundenachweis kannst du dir im Internet runterladen, wird so erzählt.
Ah, ok. Angemeldet ist der Hund auf meine Mutter - ist auch ihrer und lebt bei ihr - und wir hatten immer Hunde. Dann fragen wir da mal nach, vielleicht können wir uns diese sinnlose Geldausgabe ja sparen.
Die Fragen hab ich mir schon angeschaut, die sind ja ein Witz.
ZitatWer ist für das Entfernen von Hundekot verantwortlich?
1) Die Städte, denn dafür wird Hundesteuer bezahlt.
2) Der Halter.
3) Die Allgemeinheit. Jeder, der einen Hundehaufen sieht, muss ihn entfernen.
4) Niemand. Hundekot muss nicht entfernt werden, denn es ist etwas Natürliches, mit dem man leben muss.Meine Güte...
-
Wenn deine Mutter immer Hunde hatte braucht sie den Sachkundenachweis nicht. Sie muß beim OA anrufen und das dort erklären, die wenden sich dann an das Steueramt und können anhand der Zahlungen der Hundesteuer prüfen, ob die Angaben stimmen.
So habe ich es damals gemacht, als der Sachkundenachweis eingeführt wurde. Da ich seit 40 Jahren Hunde halte, mußte ich keinen Sachkundnachweis einreichen. -
Zitat
Wenn deine Mutter immer Hunde hatte braucht sie den Sachkundenachweis nicht. Sie muß beim OA anrufen und das dort erklären, die wenden sich dann an das Steueramt und können anhand der Zahlungen der Hundesteuer prüfen, ob die Angaben stimmen.
So habe ich es damals gemacht, als der Sachkundenachweis eingeführt wurde. Da ich seit 40 Jahren Hunde halte, mußte ich keinen Sachkundnachweis einreichen.Danke für den Hinweis, dann probieren wir das erstmal. Zählt das auch, wenn die vorherigen Hunde kleiner waren und das der erste "große" (na ja, so groß nun auch nicht) Hund ist?
Ansonsten machen wir das in unserer Hundeschule, da sind wir ja eh einmal die Woche und die nimmt da 30 Euro für - geht ja noch.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!