Hund klaut Ohrring - greift die Haftpflicht?

  • Zitat

    Für Schäden innerhalb der Familie greift die Hundehalterhaftpflicht nicht.


    Es geht im EINEN Mann, nicht um IHREN Mann. Also wohl nicht innerhalb der Familie.

  • Im ürbigen stimmt das mit dem "nicht haften in der Familie" auch nicht ganz bei jeder Versicherung. Haben damals extra gefragt. Macht unser Hund bei meinen Eltern was kaputt kommt die Versicherung dafür auf. Würden wir zusammen wohnen wäre es wohl was anderes nehm ich an.

  • Zitat

    Es geht im EINEN Mann, nicht um IHREN Mann. Also wohl nicht innerhalb der Familie.


    Ich hab "meinem Mann" gelesen. :headbash:
    Wenn dieser Mann kein Familienmitglied ist, würde ich den Schaden auf jeden Fall der Versicherung melden.

  • Zitat


    Wenn dieser Mann kein Familienmitglied ist, würde ich den Schaden auf jeden Fall der Versicherung melden.


    Ich würde zuerst
    - fragen, wie viel der Ohrring wert war bzw. ob er die Rechnung davon noch hat (die Versicherung will Nachweise über den Wert sehen, so war es bei uns zumindest)
    - nachschauen, wie hoch die Selbstbeteiligung ist (bei uns 250 Euro, so viel kostet kein Ohrring!)
    :-)

  • Zitat

    Im ürbigen stimmt das mit dem "nicht haften in der Familie" auch nicht ganz bei jeder Versicherung. Haben damals extra gefragt. Macht unser Hund bei meinen Eltern was kaputt kommt die Versicherung dafür auf. Würden wir zusammen wohnen wäre es wohl was anderes nehm ich an.


    Na ganz so stimmts auch nicht, es geht um die Familie, die mit dem Hund im selben Haushalt lebt, soweit ich verstanden habe.


    LG Anna mit Louis

  • Zitat


    Na ganz so stimmts auch nicht, es geht um die Familie, die mit dem Hund im selben Haushalt lebt, soweit ich verstanden habe.


    LG Anna mit Louis


    Hallo nochmal,
    genau genommen geht es um die Personen, die mit dem Versicherungsnehmer (welcher ja in der Regel der Hundhalter ist) in "häuslicher Gemeinschaft" wohnen.


    Häusliche Gemeinschaft bedeutet: gleiche Adresse, gleicher Haushalt. Wenn also jemand im gleichen Haus, aber einer separaten Wohnung (mit eigener Küche und Bad) wohnt, ist es keine häusliche Gemeinschaft mehr.


    LG

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