Hundehaltung in Mietswohnung
-
-
Hallo ihr Lieben,
ich habe momentan ein Problem mit meiner Vermieterin. Ich erwarte hier natürlich keine detaillierte rechtliche Hilfe, vielmehr suche ich Leute mit Erfahrungen, die eine ähnliche Situation hatten.
Vor einiger Zeit holte ich einen jungen Hund zu mir, da er sonst mit seinen 8 Wochen bereits im Tierheim gelandet wäre. Zuerst war der Plan direkt ein schönes zu Hause für ihn zu finden, dann schloss ich ihn jedoch so sehr ins Herz, dass ich ihn doch gerne behalten wollte.
Bevor ich die Vermieterin fragen konnte, bemerkte sie den Hund schon selbst ziemlich früh (er hatte auf der Wiese hinterm Haus sein Geschäft verrichtet, ich hatte vergessen es weg zu machen. ) Diese Wiese wird allerdings von niemandem genutzt, da sie direkt vor unseren Fenstern der Kellerwohnung liegt, sie ist auch sehr klein. Bemerkt hat sie's dann anhand des Rasenmäher-Mannes.Daraufhin verlange sie sofort die Abschaffung des Hundes und war - auf gut deutsch - stinksauer. Verständlich. Ich entschuldigte mich aufrichtig bei ihr, säuberte die Wiese und schilderte ihr die Situation. Sie jedoch beharrte darauf, dass der Hund weg muss oder ich ausziehen soll.
In unserem Mietvertrag stehen 2 Klauseln zur Tierhaltung:
Als erstes:
Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren, wie Zierfische und Wellensittiche bedarf der Einwilligung des Vermieters. Die Einwilligung bezieht sich auf ein bestimmtes Tier.
Weiter hinten steht:
Haustiere, insbesondere Katzen und Hunde sind nicht erlaubt!Nach dem neuen Urteil ist die 1. Klausel natürlich okay, die zweite jedoch unwirksam.
Sie nannte mir kein Argument, das ihr ablehnen des Hundes begründet. Nur, dass sie keine Lust hat, dass alle 13 Parteien hier einen Hund halten würden. (Natürlich Blödsinn... Nicht jeder will einen Hund und nicht jeder muss es erlaubt kriegen...)
Auf drängen meines Mitbewohners hin, der Angst hatte eine Wohnungskündigung zu kriegen, gab ich den Hund ab.
Jedoch vermisse ich ihn sehr und vor allem tat er mir auch gesundheitlich gut. Aus dem Grund ließ ich mir von meiner Ärztin nun ein Attest schreiben, welches bestätigt, dass ich an einer depressiven Störung leide (ist natürlich nicht dahin gesagt, stimmt tatsächlich) und der Hund meinen Gesundheitszustand merklich verbessert hat. Am Dienstag habe ich nun zusätzlich noch einen Termin beim Mieterbund Darmstadt.Was ich auch noch erwähnen sollte: Meine Nachbarn haben alle positiv auf den Kleinen reagiert! Er war ruhig und lieb.
Zum selben Zeitpunkt holte sich eine weitere Mieterin hier im Haus einen Hund. Laut Vermieterin wurde diese auch abgemahnt, sie hat ihren Hund aber noch immer. Was könnte ihr denn blühen? Frage mich langsam ob ich meinen nicht auch lieber auf Teufel komm raus behalten hätte.. Aber die Vernunft hat gesiegt.Auf jeden Fall bedeutet ein Hund für mich Lebensqualität, eben auch durch oben genannte Gründe. Was glaubt ihr denn, was ich mit oben aufgezähltem für Chancen habe? Meine Vermieterin ist sehr stur.
Vielleicht hatte ja jemand mal mit einem ganz ähnlichem Fall zu tun und evtl. sogar Erfolg.In diesem Fall ein einfaches "Nein" zu akzeptieren fällt mir schwer. Würde gerne alles daran setzen noch an eine Erlaubnis zu kommen.
Sicher war mein bisheriges Vorgehen ziemlich blöd von mir... Das weiß ich selbst und brauch hinsichtlich dies keine weitere Belehrung mehr.
Schon mal danke für Antworten!
Liebe Grüße
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Hallo Peachester,
leider leider ist es nunmal so, dass der Vermieter der Eigentümer (oder Verwalter) deiner Wohnung ist und daher sehr wohl entscheiden darf, was darin lebt und was nicht. Auch wenn alle Nachbarn positiv reagieren...das letzte Wort hat der Vermieter.
Das macht es vielen Hundehaltern ja so schwer, eine Wohnung mit expliziter ERLAUBNIS für die Hundehaltung zu finden Was passieren kann, wenn man den Hund trotz ausdrücklichem Verbot im Mietvertrag + Abmahnung der Vermietung behält: Kündigung. Ergo: Du fliegst MIT Hund aus der Wohnung und stehst dann vor dem Problem, schnell eine neue Bleibe zu finden.
Leider haben eben auch viele Vermieter einfach Angst davor, was mit einem Hund in der Wohnung passieren kann, oder sogar schlechte Erfahrungen. Das geht von extremer Lärmbelästigung aller Parteien durch langes Bellen über Schäden in der Wohnung bis hin zur Verschmutzung der Grünanlagen. Es gibt nunmal leider immernoch genug Hundehalter, die ihre Hunde in der Wohnung nicht so gut erziehen (oder wo einfach mal was blödes passiert, wofür auch der Halter wenig kann) und der Vermieter/Eigentümer bleibt auf Beschwerden und Schäden sitzen.
Ich würde dir raten, mit der Vermieterin nochmal zu sprechen und zu versuchen, FREUNDLICH eine Frist von 3 Monaten zu vereinbaren und dir in dieser Zeit eine andere Wohnung zu suchen, in der die Haltung erlaubt ist. In Darmstadt ist das wirklich sehr schwer (wir wohnen in Weiterstadt ) - aber wenn man viel viel sucht, findet sich meistens eine Lösung.
Lass am besten bei der nächsten Wohnung direkt eine Klausel aufnehmen, dass DEIN Hund nach eindeutiger Absprache definitiv erlaubt ist! Haben wir auch gemacht, bei uns steht drin "Die Haltung eines Hundes ist erlaubt, weitere Hunde nach Absprache" oder so ähnlich... Habs grade nicht wortwörtlich, aber im Prinzip kann uns wegen unserer Hündin niemand doof kommen. Gottseidank sind unsere Vermieter aber auch gute Freunde der Familie - man muss manchmal Glück haben.
Ich drücke dir die Daumen!
-
Hm ist natürlich sehr ungünstig das deine Vermieterin hintenrum von dem Hund erfahren hat.
Darüber wäre ich vermutlich ebenso sauer.Lade sie am besten einmal zum Kaffee zu dir nach Hause ein und besprecht das ganze in Ruhe.
Sollte sie keinerlei Einsicht zeigen, das wäre immerhin ihr gutes Recht, würde ich evtl über einen Umzug nachdenken.
Da musst du persönlich dann abwiegen was dir wichtiger ist.
-
Ich persönlich würde eine neue Wohnung suchen und dann von vornherein klarstellen dass dort Hunde erlaubt sind.
-
Hallo,
soweit ich weiß, darf man Haustierhaltung in einer Mietwohnung nicht mehr generell verbieten. Die Klausel mit der Einwilligung ist eine Standard-Floskel. Wenn du den Vermieter fragst und er sagt nein, muss es glaube ich konkrete Gründe geben, wieso er es dir nicht erlaubt, zum Beispiel Tierhaarallgerie oder Hundephobie von Mitbewohnern. Er darf es nicht einfach grundlos verbieten, nur weil er prinzipiell was gegen Hunde hat. Was da allerdings als Grund durchgeht, weiß ich nicht. Sobald er einem anderen Mieter die Haltung gestattet oder sie duldet, bist du fein raus, weil er es dir dann nicht mehr verbieten darf.
Anders ist es, wenn dein Hund durch Bellen, etc negativ auffällt. Dann kann der Vermieter dessen Abschaffung verlangen. Oder eben deinen Auszug.
Assistenzhunde dürfen glaube ich auch nicht verboten werden. Aber ob deiner dann aufgrund des Attests als Assistenzhund durchgeht, weiß ich nicht.
Ich würde mir eine neue Wohnung suchen, wo Hundehaltung erlaubt ist. Glaub wenn du deiner Vermieterin das iwie aufzwingst mit dem Attest oder so, wirst du immer Probleme haben deswegen.Lg,
Rafaela -
-
So wie ich das verstanden habe (hab mich aber nie intensiv damit beschäftigt) dürfen Haustiere dann nicht pauschal verboten werden
a) wenn es sich um Kleintiere/Käfigtiere handelt, die nicht giftig oder gefährlich sind
b) wenn es sich um einen Blinden- oder ausgebildeten Therapiehund handelt.
Ergo dürfen "normale Familienhunde", die nur aus persönlichem Wunsch heraus da sind, sehr wohl verboten werden.Ich lasse mich aber auch gerne korrigieren.
-
Ich kopier das mal hier rein.
Ist die Hundehaltung also ausnahmslos erlaubt?
Mit diesem Urteil überholt der BGH zwar ältere Entscheidungen niederer Instanzen, die eine generelle Untersagung einer Hundehaltung erlaubt hatten (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 04.02.2010, Az. 6 S 269/09, ebenso Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 28.02.2006, Az. 7 S 4/06 und Amtsgericht Spandau, Urteil vom 13.04.2011, Az. 13 C 574/10).
Das neue Urteil des BGH bedeutet aber nicht, dass die Hundehaltung in Mietwohnungen jetzt grundsätzlich erlaubt ist. Vielmehr muss in jedem Einzelfall eine umfassende Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen. In dieser Abwägung sind unter anderem die Größe des Hundes und der Wohnung zu berücksichtigen. In dem entschiedenen Fall ging es um die Haltung eines Mischlingshunds mit einer Schulterhöhe von weniger als 20 cm. (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12). Eine schematische Unterscheidung zwischen Groß- und Kleintieren mag ebenfalls unzulässig sein.
Nach wie vor dürften Hundeverbote im Mietvertrag zulässig sein, die nicht strikt, sondern „durchlässig“ sind, indem sie z.B. an Genehmigungen geknüpft sind, die aufgrund klarer Entscheidungsvoraussetzungen zu erteilen oder zu versagen sind.
Bearbeitungsstand: 14.05.2013
-
Danke schon mal für die Antworten.
Ein Umzug ist für mich momentan nicht zu bewerkstelligen, daher wollte ich erst einmal schauen ob sich nicht noch etwas machen lässt.
Genau aufgrund des Urteils stelle ich mir die Frage, wer hier "Recht" bekommen würde.
Denn eine Interessensabwägung hat hier gar nicht statt gefunden. Ich kopiere mal einen Teil der Antwort meiner Vermieterin:
lt.§ 24 in Ihrem Mietvertrag ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden. Haustiere inbes. Hund u. Katze sind nicht erlaubt.
Darauf bestehen wir.
Es steht Ihnen frei die Mietsache aufzukündigen.
Die Nachbarn interessieren uns nicht. Ich hab es versucht Ihnen zu erklären. Wenn wir einen Hund genehmigen darf jeder einen halten und das gekläffe möchte keiner im Mehrfamilienhaus haben.
Danke , wir möchten das nicht und werden es auch nicht erlauben.Das ist doch kein klarer Grund? Gebellt hat mein Hund NIE, bezieht sich also nicht auf meinen speziellen Fall. Aber ich lese da einfach nur raus "will ich nicht und habe keinen tiefergehenden Grund dazu". Oder geht das als Grund schon durch? Kann ich mir nicht vorstellen.
-
....der Sache wirst du dich wohl leider auf die eine oder andere weise beugen müssen. Entweder den Hund abgeben oder umziehen. So blöd das auch ist :-/
[Tapatalk-Gekritzel]
-
Du kannst natürlich versuchen, das gerichtlich durch zu setzen.
Nur wird das teuer, wg Anwalt, dauert sehr lange, weil Gerichte überfüllt sind.
Selbst wenn dir zugestimmt wird, was sehr fraglich ist, ist weiterer Ärger vorprogrammiert.
Deine Vermieterin wird Gründe finden, dir das Leben mit dem Hund zur Hölle zu machen. -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!