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Hallo mein Freundin ist Grundschullehrerin an einer Außenstelle mit ca.40 schüler. Es gibt nur 2 Kombiklassen. Da wir unsere Labrador hündin erst ende Oktober bekommen hat sie es schonmal am Elternabend angesprochen. 6 Eltern sind dagegen Gründe sind angst vor Hunden (eigentlich nur die Eltern) Angst dass er beißt und dass die Konzentration nachlässt. Ein kind hat anscheinend eine hundeallergie. Dabei jucken nur die Augen und dass nur manchmal.
In einem schulhunde Beitrag habe ich gelesen dass die allergische Reaktion nach so kurzer Anwesenheit von dem Schulhund garnicht anspricht.
Nun zu meiner Frage. Wie sollen wir weiter vorgehen und wer hat mehr rechte. Klar die Allergie müssten wir abwarten. Aber angst vor hunde könnte man ja durch ein schulhund beseitigen. Aber wer ist nun im recht. Bestimmen die Eltern oder die Kinder?
Gruß Marc
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Die Eltern natürlich
Ich würde so etwas nicht machen, wenn nicht alle Beteiligten dahinter stehen und der Hund entsprechend ausgebildet ist. Was sonst passieren kann, hat man ja leider die vergangen Tage wieder gehört :/
Da wird nur helfen sich noch einmal mit den Eltern zusammen zu setzen, alles zu erklären und auf ihre Ängste einzugehen.Du hast deinen Hund doch noch gar nicht, oder? Ich würde den Hund erstmal halbwegs erwachsen werden lassen, um zu sehen, ob er sich als Schulhund überhaupt eignet und ihn dann ggf. dafür ausbilden.
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Bei so jungen Kinder entscheiden die Eltern. Ich denke nur durch Aufklärung kann man da etwas erreichen, erzwingen geht nicht.
Was macht eigentlich so ein Schulhund?
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So wie ich es kenne, gibt es kein Anrecht auf einen Schulhund.
Wenn auch nur ein Elternteil gegen einen Hund im Klassenzimmer stimmt, wird da auch keiner sein.
Auch ist die Erlaubnis für die Anwesenheit eines Hundes jederzeit zurücknehmbar.
Was sagt der Direktor?LG, Friederike
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Ich denke, das werden die Eltern jeder Klasse wieder neu und auch frei entscheiden dürfen.
Wenn nur einer dagegen ist, dann geht es halt nicht.
Dagegen machen kannst Du nichts.
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Schulhunde müssen auch von der Schulleitung genehmigt werden.
Und generell kenne ich das System nur so, dass eine außenstehende Person mit dem Hund dabei ist und nicht die Lehrerin ihren Hund mitbringt.Zitat
Ich würde so etwas nicht machen, wenn nicht alle Beteiligten dahinter stehen und der Hund entsprechend ausgebildet ist. Was sonst passieren kann, hat man ja leider die vergangen Tage wieder gehört :/Was ist denn vorgefallen?
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Eine Bekannte mit schulhund meinte dass man nicht fragen muss. Die ausreden die Kinder haben Angst gibt es nicht daher ist es dann auch ein Therapiehund.
Ja ich habe den Hund noch nicht aber was ein Hund in den ersten Woche mitbekommt ist für ihn normal. Daher War fast jeder schulhund schon als welpe mal mit in der schule.
Die Schulleiter sagen nur wir sollen alles rechtliche abklären dann wäre es ok.
Aber wie gesagt rechtlich muss man nicht die Eltern fragen ob es ihnen passt. Klar bei der Allergie muss man abwarten aber der Rest hat rechtlich kein Mitspracherecht.
Gruß
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Wenn du es doch weißt, wie es angeblich geregelt ist, warum fragst du dann nach?
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Zitat
Hallo mein Freundin ist Grundschullehrerin an einer Außenstelle mit ca.40 schüler. Es gibt nur 2 Kombiklassen. Da wir unsere Labrador hündin erst ende Oktober bekommen hat sie es schonmal am Elternabend angesprochen. 6 Eltern sind dagegen Gründe sind angst vor Hunden (eigentlich nur die Eltern) Angst dass er beißt und dass die Konzentration nachlässt. Ein kind hat anscheinend eine hundeallergie. Dabei jucken nur die Augen und dass nur manchmal.
Das heißt im Klartext: der Hund ist noch gar nicht bei Euch, oder? Du weißt also nicht einmal ansatzweise, ob er sich als Schulhund eignen und wohlfühlen würde. Ich würde dringend abwarten und schauen wie der Hund sich entwickelt.
Ohne entsprechende Ausbildung von Hund und Hundeführer(in) würde ich solche "Experimente" gar nicht machen wollen. Einfach aus der Erfahrung heraus, dass man dann doch etwas von eventuellen Fehleinschätzungen des Hundebesitzers "abhängig" ist.
ZitatIn einem schulhunde Beitrag habe ich gelesen dass die allergische Reaktion nach so kurzer Anwesenheit von dem Schulhund garnicht anspricht.
Nun zu meiner Frage. Wie sollen wir weiter vorgehen und wer hat mehr rechte. Klar die Allergie müssten wir abwarten. Aber angst vor hunde könnte man ja durch ein schulhund beseitigen. Aber wer ist nun im recht. Bestimmen die Eltern oder die Kinder?
Ich glaube nicht, dass man die Stärke der allergischen Reaktion voraussagen kann. Günstig ist das für Euer Vorhaben sicherlich nicht. Deine Aussage "jucken nur die Augen" finde ich ein wenig verharmlosend. Das kann ja schon genug nerven und die Konzentration herabsetzen.
Ich denke, die Eltern haben da schon recht viel Macht. Und wie gesagt: wenn es nach dem Motto läuft "ich bring dann mal meinen Hund mit" finde ich das auch nicht so vielversprechend.
Wie kommst Du denn selbst zu dem Schluss, dass man die Eltern alle zwingen kann?
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Wenn ein welpe von Anfang an in der schule ist, ist das für ihn normal und nur so kann man festmachen ob er ein schulhund werden kann. Viele Schulen sagen bei einem 4 monate alten Hund schon nein.
Außerdem gibt es keine Schulhunde Ausbildung.
Es werden zwar welche angeboten nur die werden nicht unbedingt anerkannt. -
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