Schwester hat Hund weiterverkauft...Frage

  • Hallöchen,
    meine Schwester hat sich vor ein paar Monaten einen Rüden (Junghund) für Ihre kastrierte Hündin gekauft.


    Dieser Rüde (nfb) hätte laut Vertrag vom Züchter nicht ohne Genehmigung vom Züchter weiterverkauft werden, da wohl laut Züchterin sonst eine Konventionalstrafe fällig wäre vom Erstbesitzer.


    Der Züchter hat den Rüden aber ohne mit meiner Schwester einen neuen Vertrag aufzusetzen bei Ihr belassen (haben nur einmal miteinander telefoniert und Adressen ausgetauscht), da er es ja bei ihr gut hatte um den Erstbesitzer wollte diese sich kümmern.


    Nun verstanden sich der Rüde und die Hündin meiner Schwester nach ein paar Monaten überhaupt nicht mehr...es gab nur noch keilereien und Ihrer Hündin ging es sehr schlecht, somit Entschloss sich meine Schwester schwerenherzens den Rüden weiterzugeben ohne an die Züchterin zu denken.


    Was kann meiner Schwester nun passieren?
    Sie hat ja eigentlich keinen Vertrag bei der Züchterin unterschrieben.


    Liebe Grüße
    Nadine

  • Ich verstehe nicht ganz den Sachverhalt.


    So viel vorweg:
    Wenn Deine Schwester den Hund beim Züchter gekauft hat, den Kaufvertrag mit seinen Inhalten akzeptiert hat, dann muss sie sich auch danach richten. Dafür schließt man ja Verträge ab.


    Wenn Deine Schwester den Hund über Dritte - also nicht über die Züchterin, sondern über den Vorbesitzer der bei der Züchterin gekauft hat - erworben hat, so hat sie mit der Abmachung im Kaufvertrag nichts zu tun. Da muss der direkte Käufer der Züchterin dafür gerade stehen.

  • Ja Sie hat den Hund nicht selbst bei der Züchterin sondern beim Vorbesitzer gekauft, welcher diesen Kaufvertrag mit der Züchtern unterschrieben hat....also deine 2. Variante ;)

  • Wurde Deine Schwester denn von der Erstbesitzern im Vertrag auf ein Vorkaufsrecht des Züchters hingewiesen?


    Als Laie würde ich erstmal davon ausgehen, dass die Erstbesitzerin ja schon erstmal vertragsbrüchig geworden ist, weil sie Deiner Schwester überhaupt den Hund verkauft hat. Daher müssten sich die Züchter an ihr gütig tun.


    Dies geschah nun offenbar mit der mündlichen Zustimmung des Züchters. Ob dies überhaupt okay war, kommt dann sicherlich auf die Vertragsinhalte an - Vereinbarung eines Schriftformerfordernis z.B.


    War dies okay und der Züchter war damit einverstanden, dass der Hund Deiner Schwester überlassen wird, im Vertrag zwischen Erstbesitzer und Deiner Schwester steht nichts vom Vorkaufsrecht des Züchters und es kann nicht nachgewiesen werden, dass das bekannt war - würde ich meinen Deine Schwester ist fein raus.


    ABER, offenbar war ihr ja bekannt, dass der Züchter der Übereignung des Hundes von der Erstbesitzerin auf Dich zustimmen musste...also wusste sie ja offenbar von dem Vorkaufsrecht. Naja, dann ist sie eben nicht fein raus.


    Ebensowenig wenn im Vertrag zwischen Erstbesitzerin und Deiner Schwester auf den Vertrag mit dem Züchter irgendwo Bezug genommen wird.


    Aber wie gesagt, dass ist meine laienhafte Meinung und ich sage ganz ehrlich: Geht zum Anwalt. Der kann Euch da tausend mal besser beraten als ein Forum.

  • Soviel dazu....
    meine Schwester hatte mit dem Vorbesitzer nie gesprochen oder gereddet, weil dieser wohl Depressionen hatte und meine Schwester hat den Hund von dessen Hundschule, die den Hund betreute, bekommen mit einer Art Schutzvertrag auch mit Klausel muss erst bei der Hundeschule nachgefragt werden".
    Als meine Schwester nachfragte, ob es da im Veretrag nicht geregelt sei, das der Züchter informiert werden muss...erwiderte die Hundeschule "Nein steht nix im Vertrag".


    Als meine Schwester sich bei der Züchterin meldete, wegen der Papiere vom Hund...sagte diese dann zu ihr "Vorbesitzer...Vertrag...Konventionalstrafe"
    Die Züchterin meinte nur bei Ihnen ist er ja gut aufgehoben und der Schutzvertrag mit der Hundeschule ist nichtig.


    Das sich nun 3 Monate später die Lage im Hause meiner Schwester mit Ihrer Hündin so ändert, war nicht abzusehen, weil sie sich ja vorher prima verstanden....sie war immer im vollen Haarkleid und gut beisammen...nun sieht ihr Fell echt schrecklich aus und sie ist dürr...der Tierarzt meinte nur...die steht voll unter stress...der Rüde tut ihr nicht gut!

  • Wenn zwischen der Züchterin und deiner Freundin kein Vertrag besteht, hat die Züchterin auch keinerlei vertragliche Ansprüche gegen deine Freundin (und andere als vertragliche wohl auch eher nicht).
    Die Züchterin muss sich an ihren Vertragspartner halten, wenn sie etwas will.

  • aber wenn der Erstbesitzer den Hund eigentlich an die Züchterin hätte zurückgeben müssen, kann er den Hund nicht wirksam an die Schwester übereignen. Ergo geht der Hund an die Züchterin zurück

  • Zitat

    aber wenn der Erstbesitzer den Hund eigentlich an die Züchterin hätte zurückgeben müssen, kann er den Hund nicht wirksam an die Schwester übereignen. Ergo geht der Hund an die Züchterin zurück


    Die Züchterin meinte aber zu meiner Schwester, das der Hund bei Ihr bleiben dürfe am Telefon.

  • Zitat

    aber wenn der Erstbesitzer den Hund eigentlich an die Züchterin hätte zurückgeben müssen, kann er den Hund nicht wirksam an die Schwester übereignen. Ergo geht der Hund an die Züchterin zurück


    Das stimmt so nicht.


    Anscheinend war lediglich eine Vertragsstrafe vorgesehen, falls der Vorbesitzer den Hund ohne Wissen der Züchterin weitervermittelt, also sähe nicht mal der Vertrag einen Eigentumsvorbehalt vor.
    Und selbst wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wäre, wäre es sehr fraglich, ob dieser haltbar wäre.
    Es lässt sich also davon ausgehen, dass der Vorbesitzer Eigentümer des Hundes war und diesen dementsprechend übereignen konnte.


    Mal abgesehen davon, dass im Zweifel auch ein gutgläubiger Erwerb nach § 932 BGB vorliegen könnte.

  • ja, bei ihr, aber nicht bei jemand anderem. ich würde sagen, dass die züchterin weiterhin eigentümerin ist und der schwester den besitz geduldet hat. hat deine schwester die papiere bekommen? dann könnte man annehmen, dass die züchterin den eigentumsübergang nachträglich genehmigt hat. was schriftliches gibt es ja nicht, oder? schwierig zu sagen anhand der paar angaben, was der erklärte wille der züchterin war. mit sicherheit aber nicht, dass der hund ohne ihre zustimmung weiterverkauft wird


    Zitat

    Die Züchterin meinte aber zu meiner Schwester, das der Hund bei Ihr bleiben dürfe am Telefon.

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