Schwester hat Hund weiterverkauft...Frage

  • das würde mich aber wundern. in der regel ist es doch so, dass die züchter ihre hunde zurück haben wollen, um das selbst ein gutes zuhause für ihre tiere zu suchen. die strafe fällt doch dann an, wenn sich jemand nicht an die vereinbarung hält



    Anscheinend war lediglich eine Vertragsstrafe vorgesehen, falls der Vorbesitzer den Hund ohne Wissen der Züchterin weitervermittelt, also sähe nicht mal der Vertrag einen Eigentumsvorbehalt vor.
    Und selbst wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wäre, wäre es sehr fraglich, ob dieser haltbar wäre.
    Es lässt sich also davon ausgehen, dass der Vorbesitzer Eigentümer des Hundes war und diesen dementsprechend übereignen konnte.


    Mal abgesehen davon, dass im Zweifel auch ein gutgläubiger Erwerb nach § 932 BGB vorliegen könnte.[/quote]

  • unabhängig davon, dass ich als züchterin stinksauer wäre, dass mein hund von einer hand zur anderen weitergereicht wird, würde ich rechtliche schritte gegen deine schwester einleiten. daher würde ich mich an der stelle deiner schwester tatsächlich beim anwalt erkundigen.


    wie kommt es denn, dass die frage plötzlich auftaucht? hat die züchterin wind davon bekommen? ist das überhaupt eine richtige züchterin?

  • @ python

    Zitat


    Dieser Rüde (nfb) hätte laut Vertrag vom Züchter nicht ohne Genehmigung vom Züchter weiterverkauft werden, da wohl laut Züchterin sonst eine Konventionalstrafe fällig wäre vom Erstbesitzer.


    Das hat die TS zu der Formulierung im Vertrag geschrieben, da steht nichts von einem Eigentumsvorbehalt.


    Und selbst solche Klauseln, die "nur" eine Vertragsstrafe vorsehen sind in den seltensten Fällen wirklich haltbar, ein möglicher Eigentumsvorbehalt dann erst recht nicht.
    Die Züchter können viel in ihre Verträge schreiben, das heißt noch lange nicht, dass das auch wirksam ist :pfeif:


    Selbst wenn der Vorbesitzer nicht Eigentümer wäre, so hätte die Schwester das Eigentum trotzdem erworben, wenn sie gutgläubig war, was sie wohl war.

  • Zitat

    ja, bei ihr, aber nicht bei jemand anderem. ich würde sagen, dass die züchterin weiterhin eigentümerin ist und der schwester den besitz geduldet hat. hat deine schwester die papiere bekommen? dann könnte man annehmen, dass die züchterin den eigentumsübergang nachträglich genehmigt hat. was schriftliches gibt es ja nicht, oder? schwierig zu sagen anhand der paar angaben, was der erklärte wille der züchterin war. mit sicherheit aber nicht, dass der hund ohne ihre zustimmung weiterverkauft wird


    Meine Schwester hat die Papiere vom Hund und den Impfpass schon von der Hundeschule erhalten...sie hatte sich damals lediglich bei der Züchterin gemeldet, weil Sie Fragen zum ausfüllen der Registrierungspapiere hatte.
    Die Züchterin meinte damals eben nur, das Sie den Hund meiner Schwester nicht abnehmen tut , weil er es ja so gut bei Ihr hat und gab noch Tipps usw.....aber was schriftliches gibt es nicht.

  • Zwischen Züchter und Schwester in kein Vertrag zustande gekommen, weder mündlich noch schriftlich. Für einen Vertrag bedarf es zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot (biete Hund unter folgenden Bedingungen) und Annahme (nehme Hund und akzeptiere die Bedingungen). Auch würde ich sagen, dass der Erstbesitzer aus der Haftung ist, weil die Weitergabe an die Schwester geduldet wurde.


    Schöner macht das die Geschichte aber leider nicht. :verzweifelt:

  • Zitat


    Das sich nun 3 Monate später die Lage im Hause meiner Schwester mit Ihrer Hündin so ändert, war nicht abzusehen, weil sie sich ja vorher prima verstanden....sie war immer im vollen Haarkleid und gut beisammen...nun sieht ihr Fell echt schrecklich aus und sie ist dürr...der Tierarzt meinte nur...die steht voll unter stress...der Rüde tut ihr nicht gut!


    Wie kann denn der Tierarzt so eine Aussage treffen?


    Wurde die Hündin gründlich untersucht? Blutbild etc ?

  • Zitat

    unabhängig davon, dass ich als züchterin stinksauer wäre, dass mein hund von einer hand zur anderen weitergereicht wird, würde ich rechtliche schritte gegen deine schwester einleiten. daher würde ich mich an der stelle deiner schwester tatsächlich beim anwalt erkundigen.


    wie kommt es denn, dass die frage plötzlich auftaucht? hat die züchterin wind davon bekommen? ist das überhaupt eine richtige züchterin?


    Sie fragte mich das jetzt und ich meinte nur ich kann dir das nicht beantworten...ich finde das auch nicht gut, das sie ihn wieder weitergegeben hat......die Züchterin hat keinen "Wind" davon bekommen und ja es ist eine richtige Zuchtstätte...
    wieso sollte gegen meine Schwester rechtlich vorgegangen werden? Mit welchem Erfolg?

  • Zitat

    Wie kann denn der Tierarzt so eine Aussage treffen?


    Wurde die Hündin gründlich untersucht? Blutbild etc ?


    Das weiß ich leider nicht...ich kenne nur den Hund vorher und jetzt und sie sieht wirklich erbärmlich aus....untersucht wurde der Hund in den letzten Wochen öfters und auch von 2 Tierärzten um sich ne 2 Meinung zu holen...aber näheres weiß ich ja nicht, weil es sich ja da nicht um meine Hündin handelt :)

  • Zitat


    wieso sollte gegen meine Schwester rechtlich vorgegangen werden? Mit welchem Erfolg?


    Mit keinem, da Deine Schwester - nachdem was Du schreibst - keinen Vertrag gebrochen hat.

  • Ich weiß auch nicht was Wortwörtlich im Originalvertrag zwischen Züchterin und Vorbesitzer stand, da dieser meiner Schwester nicht vorliegt/vorlag....lediglich aus dem Telefonat das die Züchterin nun an den Käufer geht dem der Rüde verkauft worden ist und er wohl einen Welpenpreis Konventionalstrafe zahlen muss...(das war vor 3 Monaten)

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