Schwester hat Hund weiterverkauft...Frage

  • Der Originalvertrag ist für deine Schwester uninteressant.
    Für sie zählt in diesem Fall nur das, was sie selbst unterschrieben hat. Der Züchter hat keine Ansprüche ihr gegenüber.
    Auch gegen den neuen Käufer hat die Züchterin keine Ansprüche. Sie kann versuchen bei dem ursprünglichen Welpenkäufer die Vertragsstrafe einzuklagen, da stehen die Erfolgsaussichten erfahrungsgemäß aber auch schlecht.


    Ich hoffe nur für den Hund, dass er jetzt endlich ein Zuhause gefunden hat, wo er bleiben kann und nicht weiter herumgereicht wird.

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