Borches -Amtsvet. bestimmt Einschläferung alten Hundes
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Was mir fehlt, sind Szenen, wo der Hund mehr als ein paar Schritte läuft.
Auf jeden Fall ist er extrem dünn und sehr langsam.
Ob er Schmerzen hat? Ja, denke ich schon.
Dagegen kann man heutzutage viel tun.
Ob man es auch muss, also alles tun, damit er noch eine Weile lebt, ist eine ganz andere Frage.
Als er frisst, knickt er hinten weg. Also fehlt die Kraft?Meine Hündin würde ich einschläfern lassen. (und ich hoffe, dass ich, wenn es so weit ist, auch erkenne, dass sie soweit ist.)
Das Nachbarn oder andere Leute den Amtsvet informiert haben, kann ich allerdings gut verstehen.
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ich könnte mir vorstellen, das es bei der ganzen sache garnicht darum geht, das der hund eingeschläfert wird, sondern darum, dass das vetamt sowas vorschreiben will. vllt ist das eine art trotzreaktion. also wenn man als teeni sein zimmer aufräimen will, dann kommt mutti und pampt dich an dein zommer zu putzten. dann macht man das extra nicht. so ähnlich bloß anders und viel schlimmer.
man will diese entscheidung halt alleine treffen und nicht on irgendjemand fremdes, der meinen hund 5 minuten gesehen hat vorschreiben lassen. -
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Falls das mit dem Link nicht klappt: Hier ist die Darstellung der Behörden - und die liest sich wirklich gruselig:
ZitatDie Wahrheit über den Hund Borches
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung wurde aufgrund einer tierschutzrechtlichen Anzeige auf den
Hund Borches aufmerksam. Es wurde angezeigt, ein gebrechlicher Hund würde unbeaufsichtigt, sich selbst
überlassen, im nicht eingezäunten Vorgarten vorgefunden. Er wäre dort regelmäßig allein, knicke immer wie-der mit den Hinterbeinen weg und fiele um. Er wirkedesorientiert und hat offensichtlich Schmerzen.
Die Überprüfung der Anzeige vor Ort durch zwei amtliche Tierärzte ergab folgenden tierschutzwidrigen Be-fund:
Borches liegt, flach auf dem Bauch, mit dem Gesichtzur Wand in einer Ecke; er nimmt seine Umwelt kaum
war, wirkt matt und teilnahmslos. Als seine Halterin versucht, ihn zum Aufstehen zu ermutigen, knickt das Tier
immer wieder ein und ist nicht in der Lage allein aufzustehen. Als er durch die Halterin aufgestellt wird, fällt er
wieder um. Borches wirkt sehr desorientiert und verwirrt. Bei der durch die amtlichen Tierärzte durchgeführten
Untersuchung fällt eine deutliche Auszehrung auf. Der Hund ist kachektisch (ausgezehrt, abgemagert) und
die bereits atrophierten (zurückgebildeten) Muskelnzeigen, dass es dem Tier schon lange nicht mehr möglich
ist, sich artgerecht und natürlich zu bewegen. Die Zähne sind vollständig mit Zahnstein belegt, das Zahn-fleisch ist stark entzündet, überaus schmerzempfindlich und löst sich bereits von den Zähnen. Das Fressen
muss dem Tier daher starke Schmerzen bereiten.
Zwei weitere praktizierende Tierärzte haben der Halterin aufgrund der infausten (nicht mehr therapierbar,
keine Aussicht auf Heilung bzw. Besserung des Gesundheitszustandes) Prognose wiederholt und eindringlich
zur Erlösung des Tieres von seinen Schmerzen und Leiden geraten. Es wurde hier bekannt, dass Borches,
trotz vermehrter Fütterung, an Gewicht verliert. Erhabe zudem Phasen mit häufigem Erbrechen, in denener
gänzlich die Orientierung verliert, im Kreis läuft und stundenlang jault, vor allem abends. Die praktizierenden
Tierärzte sehen ein absolut unverantwortliches Handeln der Halterin und attestieren, ebenso wie die amtli-chen Tierärzte, dass sie ihren Hund leiden lässt.
Aufgrund dessen wurde die erneute Vorstellung des Tieres bei einem praktischen Tierarzt angeordnet.
Die Darstellung in Presse und Internet, wonach das Veterinäramt die Euthanasie des Hundes aufgrund seines
Alters angeordnet hat, ist somit falsch. Die Anordnungen des Veterinäramtes sind einzig auf den bedauerns-werten Gesundheitszustand von Borches zurückzuführen.
Die von der Halterin daraufhin konsultierte praktische Tierärztin untersuchte den Hund und attestierteeben-falls eine infauste Prognose. Sie stellte fest, dass der Hund zunehmend leidet und sich in einem fortgeschrit-tenen Stadium körperlichen Verfalls befindet. DieseTierärztin erklärt nun allerdings, die Einstellungder Fami-lie, das Tier sterben zu lassen, zu akzeptieren, obwohl dies mit erheblichen Schmerzen und Leiden des Tie-res verbunden ist. Diese Vorgehensweise ist aus tierschutzrechtlicher und berufsethischer Sicht nicht
nachzuvollziehen.
Die Besitzerin von Borches vergleicht das Warten auf den Tod ihres Hundes mit der Sterbebegleitung beim
Menschen. Die Sterbebegleitung beim Menschen geht jedoch mit einer intensivmedizinischen Betreuung über
24h am Tag einher. Eine „Sterbebegleitung“ wie in der Humanmedizin gibt es beim Tier nicht, da das Tier-schutzgesetz den Halter in die Pflicht nimmt, das Tier nicht leiden zu lassen. Wenn eine „Sterbebegleitung“
überhaupt in Erwägung gezogen werden könnte, dann müsste diese aus veterinärmedizinischer Sicht von
einer intensivmedizinischen Betreuung begleitet werden. Stattdessen gibt die Tierhalterin selbst an, Borches
auf Grund anderer Verpflichtungen jeden Tag mehrereStunden alleinlassen zu müssen. In dieser Zeit istdas
Tier hilflos sich selbst überlassen; ein nicht tragbarer Zustand, da es noch mehr als ein gesunder Hund auf
den Besitzer angewiesen ist. Im Rahmen der Ermittlungen bzgl. eines anderen Vorfalls im Jahre 2013, Bor-ches betreffend, gab die Halterin bereits an, aus privaten Gründen wenig Zeit für den Hund zu haben.
Ein im Sterben liegender Patient, sei es ein Tier oder ein Mensch, benötigt regelmäßige Untersuchungen
durch fachkundige (Tier-)Ärzte. Borches allerdings wurde erst nach der amtlichen Überprüfung und entspre-chender Anordnung durch das Veterinäramt das erste Mal seit Monaten wieder einem praktischen Tierarzt
vorgestellt. Dieser Umstand belegt das verantwortungslose Handeln der Halterin, da sie ihrem Tier die not-wendige tierärztliche Hilfe nicht gewährt.
Die Medikamente, die Borches derzeit erhält, sind aus veterinärmedizinischer Sicht völlig unzureichend. Ins-besondere vermögen sie nicht die Leiden, die im Laufe eines durch Medikamente verlängerten Sterbeprozes-ses entstehen können, zu lindern.
Abschließend ist festzustellen, dass sowohl zwischen den amtlichen als auch den praktischen Tierärzten,
Übereinstimmung dahingehend besteht, dass Borches leidet. Diese Tatsache muss auch für die Tierhalterin
ersichtlich sein.
Das Tierschutzgesetz verpflichtet den Halter, sein Tier vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren und
im Bedarfsfall die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Halterin von Borches ist jedoch offenbar nicht Willens oder in der Lage, die Leiden ihres Hundes aus ei-genen Stücken zu beenden; demnach war es im Sinne des Tierschutzes und zum Wohle von Borches drin-gend geboten, entsprechende Anordnungen von Seiten des Veterinäramtes zu treffen.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Pankow -
terriers4me: Danke für den Link, der übrigens funzt!
Ja so ähnlich hatte ich mir das schon gedacht, allerdings war meine Vermutung noch etwas krasser.
Mir tut der Hund einfach nur wahnsinnig leid, da er mMn still leidet. :nosmile: -
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Es ist immer schwierig als Aussenstehende eine Prognose und ein Urteil zu fällen.
Ein Halter seines eigenen Hundes sieht es immer anders als Fremde.
Tierliebe führt leider zu oft zu einer uneinsichtigen Entscheidung. Man möchte nicht los lassen, sich entscheiden und den letzten Schritt machen, man hofft....man denkt....man verdrängt.
Das Tierliebe aber auch in Tierquälerei ausarten können, übersehen leider viele.Ich habe mir das Video angesehen und den Text von den Behörden gelesen.
Ich bin eine Fremde, ich kenne die Halterin und den Hund nicht persönlich
aber mein Eindruck ( der mir auch nicht zusteht ) und mein Verstand sagen mir,
das der Hund erlöst werden sollte.
Wenn die Halterin so uneinsichtig ist, sollte der Hund ihr enteignet werden
und sie sollte ein Strafanzeige bekommen.Ich bin auch für : alles versuchen und kämpfen.....aber auch für das gehen lassen
Ich hoffe, das der Hund es bald geschafft hat und eine schmerzfreie, verdiente letzte Reise antreten darf
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Der Vollständigkeit halber, hier der Link zur Gegendarstellung von
"Borches- Frauchen".https://drive.google.com/file/…zAzdU40OUZBWms/view?pli=1
Ich hoffe so sehr, dass die Qual des Wuschels sehr schnell ein
Ende findet. So wie ich "Borches" in dem Video sehe, waren die
letzten beiden Tage von meinem Fluffy(+12.05.2014). -
Ich finde dieses Gezerre um diesen alten und wie ich finde, leidenden Hund widerlich.
So langsam kann ich mich des Gefühls nicht erwehren, jeder möchte hier Recht haben, die Amts-Tierärzte und die Halterung. Vergessen wird darüber der leidende Hund.
Wenn es einen Gott für Tiere gibt, dann bitte hol den Borches ganz schnell.
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
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DANKE! Gaby.
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Danke auch dir Fluffy für den Link!
Wieso nur glaub ich nicht alles, was die Halterin dazu sagt? -
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