Erlaubnis einer Hundehaltung
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hallo
wir wohnen in einem gemietetem 140qm Einfamilienhaus mit kleinem garten , der vermieter ist eine baugesellschaft.
nun ist am 2.10.14 unser Hund willy gestorben ,er war ein Neufundländer Mischling mit 65cm schulterhöhe und 40kg schwer, er wurde vom vermieter geduldet.
wir möchten uns nun einen neuen Hund holen ,einen Neufundländer. fragten um eine Erlaubnis zur hundehaltung. die uns aber wegen der größe des hundes nicht genehmigt wurde.
wir wissen zu 100% von einer befreundeten Familie die auch bei dieser baugesellschaft in einer 3ZKB ca 80qm Wohnung in einem mehrparteienhaus wohnt, das diese Familie seit letztem jahr eine Erlaubnis zur hundehaltung hat und sie einen Neufundländer besitzen.dann müßte es doch rechtens sein das wir auch eine Erlaubnis bekommen. wir waren in der annahme das es da keine Probleme gibt aufgrund dieser Familie .
sind für jeden tip und ratschläge dankbar.
gruß Sandra
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Auch wenn ich Dich damit enttäusche: die Erlaubnis zur Hundehaltung hängt nicht am Vermieter, sondern am Objekt. Selbstverständlich kann der Vermieter die Hundehaltung in einem Objekt erlauben, in einem anderen verbieten. Ich würde an Deiner Stelle das einvernehmliche Gespräch mit dem Vermieter suchen, welche Gründe hinter seinem Verbot stehen, Nachbarn, die sich beschwert haben, Befürchtungen, dass der Hund Schäden am Haus anrichtet, etc. und versuchen, ihn zu verstehen. Vielleicht findet sich eine Lösung, wenn der Vermieter merkt, dass Du ihn und seine Bedürfnisse/ Befürchtungen ernst nimmst.
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Zitat
hallo
wir wohnen in einem gemietetem 140qm Einfamilienhaus mit kleinem garten , der vermieter ist eine baugesellschaft.
nun ist am 2.10.14 unser Hund willy gestorben ,er war ein Neufundländer Mischling mit 65cm schulterhöhe und 40kg schwer, er wurde vom vermieter geduldet.
wir möchten uns nun einen neuen Hund holen ,einen Neufundländer. fragten um eine Erlaubnis zur hundehaltung. die uns aber wegen der größe des hundes nicht genehmigt wurde.
wir wissen zu 100% von einer befreundeten Familie die auch bei dieser baugesellschaft in einer 3ZKB ca 80qm Wohnung in einem mehrparteienhaus wohnt, das diese Familie seit letztem jahr eine Erlaubnis zur hundehaltung hat und sie einen Neufundländer besitzen.dann müßte es doch rechtens sein das wir auch eine Erlaubnis bekommen. wir waren in der annahme das es da keine Probleme gibt aufgrund dieser Familie .
sind für jeden tip und ratschläge dankbar.
gruß Sandra
Warum habt ihr ihn eigentlich vom Tod des alten Hundes in Kenntnis gesetzt?
So eine Baugesellschaft kann doch die Hunde nicht auseinanderhalten, zumal ihr erst einen Neufundländermix hattet und der neue auch ein Neufundländer ist, bzw werden soll.
Oder schnüffelt da täglich einer von der Vermieterseite bei euch rum?Naja egal, jetzt habt ihr es ja schon gemeldet.
Der Vermieter braucht den neuen Hund nicht zu dulden, auch wenn ihr schon mal einen hattet.
Allerdings muss er nun schon sehr gut begründen können, warum er euch jetzt keinen Hund mehr genehmigt, obwohl es schon mit dem Vorgänger keine Probleme gegeben hatte.Dass derselbe Vermieter anderen Mietern die Hundehaltungserlaubnis erteilt, hat mit eurer Mietsache gar nichts zu tun.
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Der Vermieter muss im Einzelfall begründen, warum DER Hund in DER Wohnung nicht gestattet wird. Andere Mieter und Hunde sind da grundsätzlich nicht relevant.
Hier sollte man die Begründung darauf stützen, dass ja im Fall des vorherigen Hundes bei ca. gleicher Größe seitens des Vermieters keine Einwände kamen. Es dürfte schwierig sein - vorausgesetzt, es fiel nichts Negatives vor - bei diesem jetzt eine Einzelfallentscheidung aus dem Hut zu zaubern, warum dieser nicht gestattet wird.
Etwas anderes wäre es, wenn ihr bisher einen Dackel gehabt hättet und jetzt eine Dogge einziehen sollte. Aber die Hunde sind ja quasi gleich.
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Zitat
Der Vermieter muss im Einzelfall begründen, warum DER Hund in DER Wohnung nicht gestattet wird. Andere Mieter und Hunde sind da grundsätzlich nicht relevant.
Hier sollte man die Begründung darauf stützen, dass ja im Fall des vorherigen Hundes bei ca. gleicher Größe seitens des Vermieters keine Einwände kamen. Es dürfte schwierig sein - vorausgesetzt, es fiel nichts Negatives vor - bei diesem jetzt eine Einzelfallentscheidung aus dem Hut zu zaubern, warum dieser nicht gestattet wird.
Etwas anderes wäre es, wenn ihr bisher einen Dackel gehabt hättet und jetzt eine Dogge einziehen sollte. Aber die Hunde sind ja quasi gleich.
Der Vermieter könnte , wenn er schlau ist, darauf rumreiten, dass der neue Hund (vermutlich) ein Welpe bzw Junghund sein wird. Es ist schon ein Unterschied ob ich einen ruhigen und bereits fertig erzogenen erwachsenen Hund halte oder einen quirligen Welpen.
Auf diese Argumentation sollte die TE gefasst sein und gegen argumentieren können, was ja durchaus möglich ist Ich würde es in jedem Fall riskieren und sogar einen Rechtsstreit riskieren.
Und dabei im Hinterkopf haben, dass ich im schlimmsten Fall ausziehen muss.
Aber das wäre es mir wert. -
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Zitat
Der Vermieter könnte , wenn er schlau ist, darauf rumreiten, dass der neue Hund (vermutlich) ein Welpe bzw Junghund sein wird. Es ist schon ein Unterschied ob ich einen ruhigen und bereits fertig erzogenen erwachsenen Hund halte oder einen quirligen Welpen.
Auf diese Argumentation sollte die TE gefasst sein und gegen argumentieren können, was ja durchaus möglich ist Ich würde es in jedem Fall riskieren und sogar einen Rechtsstreit riskieren.
Und dabei im Hinterkopf haben, dass ich im schlimmsten Fall ausziehen muss.
Aber das wäre es mir wert.Der Vermieter muss ja begründen, warum der Hund den "Hausfrieden" stören würde oder dass es andere vernünftige Gründe gibt. Da es ein EFH ist, kommt die Störung anderer Mieter nicht in Frage. Auch die sonst angeführten Gründe (großer Hund in kleiner Wohnung oder DG unangemessen) können unter der Voraussetzung nicht wirklich ziehen. Eigentlich stelle ich es mir recht schwierig vor, die Hundehaltung einem Mieter eines EFH als Vermieter zu untersagen.
Mögliche Schäden durch den Hund können auch nicht als Grund angeführt werden, wenn es keinen Anlass gibt, das anzunehmen.
Die Interessen von Vermieter und Mieter und anderer Hausbewohnner müssen gegeneinander abgewogen werden. Die anderen Hausbewohner fallen hier schon mal flach.
Dabei sind abzuwägen:
Rasse und Größe des Tieres, Verhalten und Anzahl der Hunde, weitere Tiere in der Wohnung, soziales Umfeld der Wohnung sowie der Immobilie, persönliche Verhältnisse des Mieters, insbesondere Alter und berechtigte Interessen des Mieters, Vermieters und der Mitbewohner, Anzahl weiterer Tiere und Hunde im Haus und bisherige Handhabung des Vermieters.
Unter den gegebenen Voraussetzungen würde ich es daher auf alle Fälle versuchen - zur Not auch auf dem Rechtsweg. Eventuell wirkt ein Brief vom Anwalt hier schon Wunder.Interessant zu wissen wäre, was die Vermieterin konkret und genau als Ablehnungsgrund angibt. Wenn es nur die Größe des Hundes ist, dürfte das Recht bei einem 140 qm großen Haus mit Garten eigentlich deutlich auf Seiten der Mieter liegen.
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Warum schießt Ihr eigentlich gleich mit Anwalt und Rechtsstreit und dergleichen los? Man kann doch ganz normal miteinander reden, "selbst" von Mieter zu Vermieter und umgekehrt? Wenn das ergebnislos bleibt, kann man immer noch darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es sonst gibt, aber schon mit dem Hintergedanken an eine rechtliche Auseinandersetzung in so ein Gespräch hineinzugehen, macht es denkbar angespannt und eine einvernehmliche Lösung unwahrscheinlicher. Miteinander reden, zuhören, einander verstehen und gemeinsam Lösungen finden sind durchaus probate Mittel zwischenmenschlicher Kommunikation.
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Zitat
Warum schießt Ihr eigentlich gleich mit Anwalt und Rechtsstreit und dergleichen los? Man kann doch ganz normal miteinander reden, "selbst" von Mieter zu Vermieter und umgekehrt? Wenn das ergebnislos bleibt, kann man immer noch darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es sonst gibt, aber schon mit dem Hintergedanken an eine rechtliche Auseinandersetzung in so ein Gespräch hineinzugehen, macht es denkbar angespannt und eine einvernehmliche Lösung unwahrscheinlicher. Miteinander reden, zuhören, einander verstehen und gemeinsam Lösungen finden sind durchaus probate Mittel zwischenmenschlicher Kommunikation.
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Zitat
Unter den gegebenen Voraussetzungen würde ich es daher auf alle Fälle versuchen - zur Not auch auf dem Rechtsweg. Eventuell wirkt ein Brief vom Anwalt hier schon Wunder.Bitte erst richtig lesen und dann den Finger heben - "zur Not" bedeutet in meinem Sprachverständnis ultima ratio.
Eine Wohnungsgesellschaft ist auch nicht unbedingt vergleichbar mir einem normalen Vermieter, mit dem man sich bei einer Tasse Kaffee zusammensetzt und die Lage bespricht.
Auf die Idee, die Sache mit dem Vermieter zu besprechen, kommt man zur Not auch alleine. Wichtig dürfte hier für die TE eher sein, welche Argumente sie vorbringen kann und ob sie eher im Recht oder im Unrecht ist.
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Warum schießt Ihr eigentlich gleich mit Anwalt und Rechtsstreit und dergleichen los? Man kann doch ganz normal miteinander reden, "selbst" von Mieter zu Vermieter und umgekehrt? Wenn das ergebnislos bleibt, kann man immer noch darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es sonst gibt, aber schon mit dem Hintergedanken an eine rechtliche Auseinandersetzung in so ein Gespräch hineinzugehen, macht es denkbar angespannt und eine einvernehmliche Lösung unwahrscheinlicher. Miteinander reden, zuhören, einander verstehen und gemeinsam Lösungen finden sind durchaus probate Mittel zwischenmenschlicher Kommunikation.
Danke für deine ganzen Tipps und Belehrungen zur zwischenmenschlichen Kommunikation
aber ich bezog mich auf diese Ausage hier:Zitat
wir möchten uns nun einen neuen Hund holen ,einen Neufundländer. fragten um eine Erlaubnis zur hundehaltung. die uns aber wegen der größe des hundes nicht genehmigt wurde.Hier wurde wohl schon von Angesicht zu Angesicht kommuniziert, ich habe es dir zur Vedeutlichung mal fett markiert
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