Hund in Kettenhaltung
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Hallo, heute war ich mit meiner Hundegruppe unterwegs und wir laufen so nichts ahnend auf den Feldwegen lang, da entdecke ich einen hoch umzäunten Schrebergarten oder so mit einem Hund, der uns wild ankläffte. Daraufhin wurde ich aufmerksam auf ihn und musste feststellen, dass dieser an einer Kette hing, die zwar wohl an einer Laufvorrichtung befestigt war , aber ,soweit ich dass aus der Entfernung (schätze ca. 15 m) erkennen konnte, dem Hund nur eine Richtung (vor und zurück) gewährte.
Ich bin nur erstaunt, sowas hier zu sehen: ist Kette nicht verboten?
Zumal der Zaun wirklich sehr hoch ist und ein Drüberspringen unmöglich macht. Was soll der Hund da bewachen? Einen vergammelten Schrebergarten in einem Feld??
Mir tat der Hund echt leid... er sieht zwar gut genährt aus, esWarum muss er an der Kette sein, wenn doch der Zaun da ist.Ich hab mal ein Foto gemacht und würde nun gern wissen, ob man da amtlich vorgehen sollte?
arirakete
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- Vor einem Moment
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Das Gesetz schreibt folgendes:
Zitat§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.
(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.
(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.
(6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, kann er abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter langen Anbindung angebunden werden.
(7) Die Anbindung ist verboten bei
1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,
2. einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit,
3. einer säugenden Hündin,
4. einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden.Den Text der gesamten Verordnung finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/index.html
Sollte irgendwas davon zutreffen oder nicht, würde ich versuchen den Halter zu darüber zu informieren, dass das was er tut gegen das Gesetz verstößt, ändert es sich nicht, würde ich das Amt informieren. (Allein die Kette dürfte gegen Punkt 5 schon verstoßen).
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Hast du den schön öfter gesehen? Oder den Halter?
Denn ich binde meine Hündin im Garten auch an, weil sie sonst die Beete zerstört.
Ich würde das erst mal beobachten
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