BGH: Steuer für Listenhunde darf nicht beliebig hoch sein
-
-
Zitat
faz.net:
Kommunen dürfen für Kampfhunde keine beliebig hohen Steuern erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es sei zwar rechtmäßig, wenn die Steuer für bestimmte Rassen höher ausfalle als für andere Hunde. Aber die Kampfhundesteuer dürfe keine „erdrosselnde Wirkung“ entfalten. Die Schmerzgrenze sei überschritten, wenn die Steuer die jährlichen durchschnittlichen Haltungskosten für den Hund übersteigt.Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Ehepaars aus dem bayerischen Bad Kohlgrub. Die Gemeinde hatte für dessen Rottweilerhündin 2000 Euro pro Jahr verlangt – zu viel, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschied. (Az: BVerwG 9 C 8.13)
Besitzer Wolfgang Seidelmann und seine Frau hatten den Rottweiler Mona 2011 aus einem Tierheim geholt. Das Tier bestand einen Wesenstest und wurde als ungefährlich eingestuft. Wenig später schickte die Gemeinde Bad Kohlgrub einen Bescheid. Mona sei ein Kampfhund der Kategorie 2, und deswegen würden 2000 Euro pro Jahr fällig. Ein „normaler“ Hund kostet in Bad Kohlgrub 75 Euro. „2000 Euro waren einfach zu viel für uns“, sagte Seidelmann.
Der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Wolfgang Bier, sagte, es sei zulässig, dass die Gemeinden über erhöhte Kampfhundesteuern die Haltung bestimmter Rassen zurückdrängen wollten. Aber: „Klar ist, dass der Lenkungszweck, den eine Gemeinde verfolgt, nicht umschlagen darf in eine faktische Verbotsfunktion. Wenn ein Steuersatz so ausgestattet ist, dass kein vernünftiger Mensch mehr so einen Hund hält, dann überschreitet die Gemeinde ihre steuerrechtliche Kompetenz.“
Die Seidelmanns hatten Mona nach Erhalt des Steuerbescheides ans Tierheim zurückgegeben. „Wir nehmen den Hund jetzt trotzdem manchmal noch“, sagte Wolfgang Seidelmann. Wenn Bad Kohlgrub seine Hundesteuersatzung ändere, wollten sie Mona wieder ganz zu sich holen. 800 Euro sei er bereit zu zahlen, sagte Seidelmann.
Zumindst setzt der BHG damit eine gewisse Bremse auf der bisher nach oben offenen Skala.
Eventuell kann der ein oder andere hier was mit der Info anfangen, dem von der eigenen Gemeinde zu tief in die Tasche gegriffen wird. -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
Schau mal hier: BGH: Steuer für Listenhunde darf nicht beliebig hoch sein* Dort wird jeder fündig!
-
-
Zitat
faz.net:Die Schmerzgrenze sei überschritten, wenn die Steuer die jährlichen durchschnittlichen Haltungskosten für den Hund übersteigt.
Ist aber auch keine wirkliche Grenze. Bei einem großen Hund mit vernünftigen Futter, vielleicht noch mit OP-/Krankenversicherung kommen ganz schnell 100,00 € monatliche Haltungskosten zusammen. Das wären dann immer noch 1.200,00 €.Ich würde mir wünschen, dass - wenn schon keine einheitliche Regelung möglich ist - eine Deckelung vorgegeben wird. Z.B. nicht mehr als das Doppelte was für einen "normalen" Hund zu leisten wäre, in dem Fall 150,00 €.
Sinn der ganzen Sache war ja ein gewisses Klientel von der Haltung eines SoKa abzuhalten. Wenn man sich in deutschen Städten umschaut, scheint das nicht geklappt zu haben. Die Hunde werden von "Privatzüchtern" geholt und einfach nicht angemeldet. Und verantwortungsvolle Hundehalter, die vom sanften Wesen der Rassen fasziniert sind, überlegen sich fünfmal ob sie sich einen SoKa holen, weil die Kosten jenseits von gut und böse sind. Schade.
-
Zitat
Ist aber auch keine wirkliche Grenze. Bei einem großen Hund mit vernünftigen Futter, vielleicht noch mit OP-/Krankenversicherung kommen ganz schnell 100,00 € monatliche Haltungskosten zusammen. Das wären dann immer noch 1.200,00 €.Ich würde mir wünschen, dass - wenn schon keine einheitliche Regelung möglich ist - eine Deckelung vorgegeben wird. Z.B. nicht mehr als das Doppelte was für einen "normalen" Hund zu leisten wäre, in dem Fall 150,00 €.
Sinn der ganzen Sache war ja ein gewisses Klientel von der Haltung eines SoKa abzuhalten. Wenn man sich in deutschen Städten umschaut, scheint das nicht geklappt zu haben. Die Hunde werden von "Privatzüchtern" geholt und einfach nicht angemeldet. Und verantwortungsvolle Hundehalter, die vom sanften Wesen der Rassen fasziniert sind, überlegen sich fünfmal ob sie sich einen SoKa holen, weil die Kosten jenseits von gut und böse sind. Schade.
Ich bin hier bei uns im Stadtrat und habe erfolgreich gegen die Pläne gekämpft, die Hundesteuer von 60,00 EUR für den ersten Hund anzuheben und eine gesonderte Steuer für Listenhunde zu erheben.
Alternativ wurde auf meinen Antrag dann eine Firma damit beauftragt, die vorhandenen Hunde neu zu erfassen. Das Honorar war ein rel. überschaubarer Sockelbetrag und darüber hinaus erfolgsabhängig - sprich, für jeden bisher nicht angemeldeten Hund gab es von der ersten Hundesteuer, die dann eingezogen werden konnte, einen gewissen Anteil.
Die Hundesteuereinnahme ist daraufhin ernorm gestiegen - und zwar nicht, weil die "Doofen", die bisher auch schon zahlten, dann noch mehr zahlen durften und die "vernünftigen" Halter der Listenhunde ein Vermögen, sondern weil alle Hunde erfasst wurden.
Die Idee, mit der Steuer die "Bildungsfernen" mit Bedarf nach einer Schwanzverlängerung in Form eines Listenhundes abzuschrecken, ist eher witzlos und straft alle.Ich bin der Meinung, die Haltung eines normalen Hundes muss auch für Leute mit schmalem Geldbeutel möglich sein und das geht nur, wenn die Hundesteuer nicht maßlos ist. Die Haltung von SoKa´s muss anders als übers Portemonnai geregelt werden.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!