Hund gebissen - und nun?
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würde ich meine Rechte nicht hinten anstellen.
Dazu fällt mir immer wieder folgende Aussage, die genau auf das Thema "Hund haut anderen Hund" bezogen war ein :)
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***Gar nicht. Mit mancher Sch... muss frau eben zu lernen leben.***
DAS ist doch wohl ein Schähärz oder???
WAS immer wieder überaus interessant ist...
"der betrogene Betrüger" oder in so einem Fall "der hart und mit gleichen Mitteln angegangene HH"?!
Frau muss lernen sich angemessen zu wehren und auch mit "der großen Keule" auf dreckelige DrecksFinger zu kloppen, einem GroßMaul das Maul zu stopfen und zwar sooo, dass er sich hütet weiterzumachen oder handgreiflich zu werden!
***Frustrationstoleranz***???
Ab wann - ***es ist doch so gut wie nichts passiert*** - ist denn was passiert... wenn Hundi getackert wurde und Löcher im Fell hat?
Wenn der "Bösewicht" vor ein Auto läuft, einen anderen HH umrempelt, eine Omma sich den OberschenkelHals dabei bricht?
Zum Glück ist "so gut wie nix passiert" in dieser einen Begegnung aber ohne "Konsequenzen" wird es immer wieder solche Begegnungen geben mit allen möglichen Folgen.
Man fährt doch auch nicht über "Rote Ampeln"...
(Zitat
§ 2 Allgemeine Pflichten
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Zitat Ende?)...und sagt hinterher ***"es ist doch so gut wie nichts passiert"*** wenn ein Fußgänger bei "seiner Grünphase" den Schreck seines Lebens gekriegt hat?!
"Haltern grosser und/oder wehrhafter Hunde" geht erst dann die Düse wenn ein noch größerer und/oder noch wehrhafterer Hund plötzlich und unerwartet auf den eigenen Hund zugeschossen kommt und ihn einstampft - der andere HH zuckt die Achseln und sagt "Pech gehabt da wo ICH tu' und lass' was ICH will sollten andere HH immer eine Schubkarre dabei haben damit sie ihren "Verlierer" zum TA schaffen können" und "mein Name ist Hase und meine TelefonNummer ähhh isch 'abe gar kein Telefon".
Der "Lüger" dürfte ganz schön schlucken wenn er plötzlich mit einer "ausgeschmückten" Version der Gegenseite und der potentiellen Zeugen dasteht... dann braucht ER aber "Frustrationtoleranz" !!!
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Und all das ist NICHT passiert.
Du kannst niemanden für etwas anzeigen das hätte passieren können
Richtig wegen §2 kannst du dem OA Meldung machen. Bringt maximal eine Verwarnung (auf die 99% der Leute pfeifen) für den Hundehalter.
Es ist nicht schön was passiert ist, aber rein rechtlich ist da nichts zu machen.
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Danke X2302, schön zusammen gefasst.
Viele Grüsse
SchnuffeltuchlerGesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
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Natürlich kann man was machen, man kann zumindest die TA- Rechnug einfordern. Verletzt sein bedeutet ja nicht, dass in einer mehrstündigen Op die klaffenden Wunden wieder zusammengeflickt werden müssen. Wenn ich mir das Kreuzband anreiße, bin ich auch verletzt, obwohl da nichts blutet und man vermutlich auch so nicht viel sieht, ausser Ruhe wird mir da aber auch nichts verordnet.
Es kann ja jeder halten wie er will, wenn er beim eigenen Hund erst bei offenen klaffenden Wunden zum Ta geht ist das seine Sache. Aber das kann man nun nicht bei allen anderen vorraussetzen. Das die TE ihren Hund hat untersuchen lassen, kann man ihr ja nun wirklich nicht zum Vorwurf machen.
Woher nehmt ihr eigentlich euer rechtliches Wissen, dass man nichts machen kann? Ich habe da gänzlich andere Erfahrungen.
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Interessant... Welche Versicherung zahlt den kompletten Betrag ?? Üblicherweise zahlt die Versicherung des Halters 50 %. Nicht mehr. Ich hab noch nie den vollen Betrag gekriegt OBWOHL mein Hund ebenfalls an der Leine war und der andere Hund nicht....
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Ja man kann gerne zum Tierarzt, aber erwarten, dass das jemand bezahlt kann man nicht automatisch
Das sind nur (juristisches nur) Prellungen und Blutergüsse. Damit gilt ein Hund nicht als kaputt (Verletzung gibt es in dieser Sachlage nicht, da Hund = Sache nach BGB 90a, 833).
Man hat in dem Fall "Pech" gehabt, dass der Hund eben nur so kleine Besseren hat.
Was daraus mal entstehen kann ist solange egal bis es eingetreten ist. dann wird der Hund möglicherweise unbrauchbar und es entstehen Ansprüche auf Entschädigung/Behandlungskosten.Was und ob eine Versicherung bezahlt hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
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1. Wer einen "Schaden" verursacht haftet - bei Hunden gilt die GefährdungsHaftung... bei Autos ist das eine PflichtVersicherung.
2. Je nach PrivatHaftpflichtversicherung wird erstmal festgestellt WER, WAS, WARUM und wird ES gezahlt, teilgezahlt oder nix gezahlt - das ändert aber nichts an 1.!
Es gibt Versicherungen, die zahlen erstmal und holen sich dann einen Teil von ihrem Kunden, dem Versicherten, dem Schädiger, zurück - ich (ich selber, Erika) habe eine PrivatHaftpflichtVersicherung, die mir (dem Geschädigten) erstmal alles "vorstreckt" und sich dann mit der Versicherung des Verursachers auseinandersetzt und sich natürlich auch an den Verursacher wendet.
Wer keine HaftpflichtVersicherung hat und als Hundehalter keine HH-Haftpflichtversicherung hat muss trotzdem bezahlen - das geht dann eben vor Gericht und wenn er kein Geld hat muss er eben bis an sein LebensEnde abstottern (vielleicht wird das sogar vererbt?) nur der Geschädigte hat erstmal "Geld weg" und muss warten bis irgendwann "Geld da" ist (ich, Erika, muss nicht warten weil meine Versicherung s.o.).
MICH (als Geschädigten) interessieren die Versicherung-Modalitäten eines Schädigers erstmal nicht - ob teure Handtasche, Fernseher, wasweißich, was er kaputt gemacht hat wird ersetzt bzw. die Reparatur wird bezahlt (TA-Rechnung), fertig!
Wenn er nicht versichert sein sollte muss er eben aus der PortoKasse ersetzen oder irgendwie das Geld beschaffen - tut er's nicht freiwillig dann verknackt ihn ein Gericht dazu und er hat noch mehr Kosten an der Backe!
Falls ICH jemanden schädigen sollte (schnell auf Holz klopfen) dann stehe ich dazu und mache es wieder gut - dafür bin ich übrigens versichert... eben damit ein von mir Geschädigter nicht "blöd dasteht" und sich in Frustrationstoleranz üben muss und vor Gericht ziehen muss weil ich kein Geld/nicht genug Geld habe und den Schaden im ganzen Leben nicht abbezahlen kann.
Und ich würde mich natürlich nicht verpissen und lügen... und meinen Hund nur da ableinen wo's erlaubt ist...
Übrigens...
***Gar nicht. Mit mancher Sch... muss frau eben zu lernen leben.***
Sagt "Mann" das auch der eigenen Omma, Mamma, Donna, Schwester/Schwägerin, Tochter/Nichte, Enkelin wenn DIE heulend nach Hause kommt und ***doch so gut wie nichts passiert*** ist?!
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1. Wer einen "Schaden" verursacht haftet - bei Hunden gilt die GefährdungsHaftung... bei Autos ist das eine PflichtVersicherung.
Ja.
S. BGB 833. Das geschädigte Objekt ist aber nicht genug geschädigt um Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.Zitat2. Je nach PrivatHaftpflichtversicherung wird erstmal festgestellt WER, WAS, WARUM und wird ES gezahlt, teilgezahlt oder nix gezahlt - das ändert aber nichts an 1.!
Eine Versicherung prüft bei solchen Kleinigkeiten gar nichts. Steht das in den Bedingungen wird gezahlt, steht das nicht drin eben nicht.ZitatWer keine HaftpflichtVersicherung hat und als Hundehalter keine HH-Haftpflichtversicherung hat muss trotzdem bezahlen - das geht dann eben vor Gericht und wenn er kein Geld hat muss er eben bis an sein LebensEnde abstottern (vielleicht wird das sogar vererbt?) nur der Geschädigte hat erstmal "Geld weg" und muss warten bis irgendwann "Geld da" ist
FALLS so eine Lappalie wirklich mal vor Gericht geht (Idr wird das vorher beim Gericht abgelehnt) wird geprüft inwiefern der Hund kaputt ist. Wenn du verlierst, was du zu 99% tust bei diesem Fall hast du viele Kosten und die gibt dir nichtmal die Rv (komplett).ZitatMICH (als Geschädigten) interessieren die Versicherung-Modalitäten eines Schädigers erstmal nicht -
Sollte sie, da das die einzige realistische Möglichkeit ist auch nur 20ct zu bekommen.ZitatWenn er nicht versichert sein sollte muss er eben aus der PortoKasse ersetzen oder irgendwie das Geld beschaffen - tut er's nicht freiwillig dann verknackt ihn ein Gericht dazu und er hat noch mehr Kosten an der Backe!
Nö, s. ObenZitat
***Gar nicht. Mit mancher Sch... muss frau eben zu lernen leben.***Sagt "Mann" das auch der eigenen Omma, Mamma, Donna, Schwester/Schwägerin, Tochter/Nichte, Enkelin wenn DIE heulend nach Hause kommt und ***doch so gut wie nichts passiert*** ist?!
Wenn sie nach den Rechtsansprüchen fragt ja. Natürlich netter, aber im Prinzip ja. -
Das sagt "frau" sogar sich selbst im Bedarfsfall .
Es ist bei weitem nicht so, dass ich die Gefühlswelt der Threaderstellerin nicht nachvollziehen könnte. Das, was passiert ist, tut mir auch sehr leid für sie. Aber die Welt richtet sich nun mal nicht danach, wie man sie gerne hätte, egal wie sich man dabei fühlt.
Viele Grüße
Schnuffeltuchler -
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