Was tun gegen aggressiven Hund in der Nachbarschaft

  • Nachdem bereits ein Hund verstorben ist, würde ich nicht zögern und den Vorfall gleich schriftlich dem Ordnungsamt zur Kenntnis bringen und dabei die Daten der Personen angeben, die konkret zum Vorfall überhaupt etwas sagen können, vor allem aber eben Name und Anschrift des Halters des toten Hunds.


    Andere können sich dann ja anschließen mit einer konkreten Aussage. Ich wüsste da nicht, was eine Unterschriftenliste bringen soll. Die Gassifreunde werden beim Vorfall ja nicht alle dabei gewesen sein, daher kann ja nur jeder seine eigenen Erfahrungen mit dem Hund mitteilen.

  • meines erachtens ist es in Deutschland so , das ein Hund , welcher andere Tiere gejagt , verletzt , getötet hat einem wesenstest unterzogen werden muß und es haltungsauflagen gibt.
    anzeigen kann ihn jeder , der von einem vorfall zuverlässig Kenntnis hat - nicht nur das opfer.
    das würde ich in diesem fall auch machen.
    wir haben hier auch viele freilaufende Hunde welche nerven , und provozieren . das ist aber eine andere Sache
    als dieser angriff durch den Rottweiler.
    ich würde den Besitzer aus alle fälle anzeigen - zumal ein Gespräch ja nichts gebracht hat.

  • Danke für eure Antworten. Ich werde mich nochmal mit der Augenzeugin des Vorfalls zusammen setzen und dann eventuell zusammen mit ihr zum Ordnungsamt gehen bzw. ein Schreiben aufsetzen.Falls dann noch immer nichts unternommen wird, werde ich andere Schritte einleiten.


    xaragon
    Das Witzige ist ja, dieser Hund habe angeblich einen Wesenstest bestanden, wie meine Freundin beim Telefonat mit dem OA erfahren hat (die Sachbearbeiterin kennt die Halterfamilie persönlich) :???: Wahrscheinlich hat er diesen Test abgeliefert als er noch ein harmloser Welpe war?
    Zudem ist die Familie des Rottweilers hier im Ort sehr angesehen , hat viele Beziehungen, vermögend.......und kennt Hinz und Kunz....ein Schelm wer Böeses dabei denkt....... ;)

  • Zitat

    Danke für eure Antworten. Ich werde mich nochmal mit der Augenzeugin des Vorfalls zusammen setzen und dann eventuell zusammen mit ihr zum Ordnungsamt gehen bzw. ein Schreiben aufsetzen.Falls dann noch immer nichts unternommen wird, werde ich andere Schritte einleiten.


    xaragon
    Das Witzige ist ja, dieser Hund habe angeblich einen Wesenstest bestanden, wie meine Freundin beim Telefonat mit dem OA erfahren hat (die Sachbearbeiterin kennt die Halterfamilie persönlich) :???: Wahrscheinlich hat er diesen Test abgeliefert als er noch ein harmloser Welpe war?
    Zudem ist die Familie des Rottweilers hier im Ort sehr angesehen , hat viele Beziehungen, vermögend.......und kennt Hinz und Kunz....ein Schelm wer Böeses dabei denkt....... ;)


    Det is doch Muckefuck
    Meine bestehen regelmässig den Wesenstest weil ich den anderen Haltern die Übungen quasi vormache mit meinen


    Würden wir die Nummer abziehen wenn ich nicht im Dunstkreis bin hätteste aber, spätestens bei meiner Schwarzen, echt schlechte Karten
    Es kann also durchaus sein das der den ohne weiteres bestanden hat


    Übrigens muss das OAmt raus kommen wenn sich jemand durch den Hund bedroht fühlt ( und du fühlst dich ja offensichtlich bedroht)

  • Hallo,


    so kenne ich es auch! Eine telefonische od. eine mündliche Auskunft hat eine andere Qualität als eine schriftliche.
    Während man nach einem Telefonat sagen kann:"..hab ich so nicht gesagt!" "...war so nicht gemeint, da haben Sie mich falsch verstanden..." ist eine schriftliche Antwort bindend, belegbar und kann auch zugeordnet werden. Derjenige der das dennoch als Lappalie abtut kann später dann auch zur Verantwortung gezogen werden!
    Ich würde mich also schriftlich an die zuständige Behörde wenden ggf. eine Anzeige bei der Polizei machen. Ich glaube auch nicht, dass die das dort belächeln. Wenn der Hund sich vom Grundstück nach Belieben entfernen kann und Schaden anrichtet besteht meiner Meinung nach ein öffentliches Interesse - zumindest DU fühlst dich ja offensichtlich bedroht.
    Mein Hund wurde erst einmal von einem anderen Hund (Weimaraner) ernsthaft attackiert. Ich bin damals dazwischen gegangen. Eine Verletzung habe ich in Kauf genommen. Die Verletzung meines Hundes wäre womöglich nicht besonders Ernst genommen worden - der Besitzer des Hundes der einen Menschen verletzt hat da deutlich schlechtere Karten (habe mich aber nach einem kurzen Gespräch mit dem Besitzer des Weimaraners darauf geeinigt, dass wir demnächst unsere Hunde bei Begegnungen an die Leine nehmen - so können WIR uns noch freundlich begegnen ...die Hunde aber leider nicht mehr :D ). Dennoch führe ich seitdem häufig Abwehrspray mit mir und würde es auch gegen einen attackierenden Hund einsetzen.
    Da ich aber im Grunde ein friedliebender Mensch bin wäre das klärende Gespräch mit dem Besitzer meine erste Maßnahme (nicht nur als Geschädigter sondern auch als besorgter Hundeführer der dort vorbei muss). Sollte das nicht fruchten bleibt meiner Überzeugung nach nur die Anzeige.
    Ein bestandener Wesenstest hat in meinen Augen keinen Wert, wenn der Hund in Beschädigungsabsicht mich od. mein Eigentum attackiert - deshalb heißt es "Wesenstest", um zu gewährleisten, dass er genau DAS nicht macht ....sonst hieß es "Lizenz zum Töten" ;)


    Tschüss und viele Grüße
    Ralf

  • Hmm.


    Geht das nur mir so, dass mir da insgesamt einfach zu viel "Hörensagen" im Spiel ist?


    "Mit dem Besitzer wurde versucht zu reden, die Dame ist uneinsichtig und soll sich sogar zuerst geweigert haben die Tierarztrechnung zu bezahlen."


    "Das Witzige ist ja, dieser Hund habe angeblich einen Wesenstest bestanden, wie meine Freundin beim Telefonat mit dem OA erfahren hat (die Sachbearbeiterin kennt die Halterfamilie persönlich) :???: Wahrscheinlich hat er diesen Test abgeliefert als er noch ein harmloser Welpe war?
    Zudem ist die Familie des Rottweilers hier im Ort sehr angesehen , hat viele Beziehungen, vermögend.......und kennt Hinz und Kunz....ein Schelm wer Böeses dabei denkt....... ;)"


    Sicherlich ist das ne blöde Situation. Aber dann muss man das halt wirklich vor Ort klären - am besten Aug in Aug. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden....
    ;)

  • Die Aussage, daß das OA nichts tut, stimmt so nicht.
    Sobald eine "schriftliche" Anzeige eingereicht wird, muß das OA tätig werden, ansonsten kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, das mögen alle Beamte sehr. :D


    Ich würde Unterschriften von allen HH sammeln, die sich bedroht fühlen und das genauso beim OA eingeben.
    Die Rottweilerbesitzerin bekommt dann zumindest Auflagen, das Grundstück ausbruchsicher zu machen.



  • Von meiner Seite aus ist es natürlich nur Hören- Sagen, war ja zum Glück nicht live dabei. Kann also nur das wiedergeben was mir von der Augenzeugin und meiner Freundin brichtet wurde. Fakt aber ist, das habe ich ja nun selber schon erlebt beim vorbei laufen am Grundstück das der Rottweiler absolut aggressiv ist, sich in den Zaun wirft, reinbeisst und total ausrastet selbst wenn man ohne Hund entlang läuft.
    Wie schon erwähnt bringen Gespräche nichts. Habe den Besitzer selber die Tage auf facebook angeschrieben und ihm unsere Ängste und Bedenken mitgeteilt. Seine Antwort hat mich echt wütend gemacht und er kann froh sein, das es nicht mein Hund war der da zu Tode gekommen ist.

  • Zitat

    .... Habe den Besitzer selber die Tage auf facebook angeschrieben und ihm unsere Ängste und Bedenken mitgeteilt. Seine Antwort hat mich echt wütend gemacht und er kann froh sein, das es nicht mein Hund war der da zu Tode gekommen ist.


    Na, spätestens mit dieser schriftlichen Antwort (umgehend abspeichern und ausdrucken!!) hast jetzt was in der Hand. Wenn der Halter im Wortlaut den vorgeworfenen tödlichen Angriff nichtmal leugnet, geht´s ja nicht deutlicher. Und damit dann zum Ordnungsamt, und zwar erstmal persönlich mit einem Zeugen (!), und wenn nix kommt, dann nochmal schriftlich mit Einschreiben und Verweis darauf, wann Du bereits persönlich beim Ordnungsamt vorstellig geworden bist, mit Zeugen für diesen Termin, und Angabe Deines Ansprechpartners an dem Tag. Wenn dann immer noch nix kommt, Drohung mit Dienstaufsichtsbeschwerde (nur persönlich, net schriftlich, ein kleines "kann ja nicht sein, daß man erst ne Dienstaufsichtsbeschwerde starten muß, bevor Ihr was tut" einstreuen im Gespräch...Also net richtig drohen, aber schon "damit winken" *gg).


    Mit dem Antwortschrieb des Halters kannst Dein Gefühl der Bedrohnung durch dessen Hund ganz klar dokumentieren und begründen. Was willst mehr.....

  • Zitat

    Na, spätestens mit dieser schriftlichen Antwort (umgehend abspeichern und ausdrucken!!) hast jetzt was in der Hand. Wenn der Halter im Wortlaut den vorgeworfenen tödlichen Angriff nichtmal leugnet


    Mit dieser Antwort habe ich nicht viel in der Hand, der Angriff wird darin zwar nicht geleugnet, aber er schiebt darin die Schuld auf den anderen Hundebesitzer, welcher auf seinen "armen" Rottweiler eintrat, weil er seinen Hund retten wollte. Der Besitzer behauptet nun, der Angriff wäre nur passiert weil sein Hund gegen den Kopf getreten wurde. Dabei war er gar nicht vor Ort sondern seine Ex oder Nochfrau kam irgendwann angerannt als sie merkte das der Hund weg war. Die Augenzeugin erzählte mir aber, der Hund wurde erst getreten als er sich in sein Opfer verbissen und ihm schon den halben Bauch aufgerissen hatte.Dies schrieb ich dem Hundehalter auch.....daraufhin kam keine Antwort mehr. Ich denke er war überrascht das es überhaupt einen Augenzeuge gab ?

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