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Ja, diese beiden Nachbarn haben ihre Wohnungen allerdings auch gekauft und haben jeweils einen kleinen Hund. Dass davon wenigstens einer beinahe pausenlos kläfft und der andere in den Vorgarten pieseln darf interessiert aber niemanden (mich/uns auch nicht).
Ich wohne ja gar nicht dort. Sonst könnte ich diesen ganzen Mist ja zumindest ansatzweise nachvollziehen. Ich wohne, lebe und halte meinen Hund 140 km von diesem Ort weg, wir führen eine Fernbeziehung.
Wenn wir zusammen dort sind kommt eigentlich selten was. Immer nur, wenn ich wieder weg bin.
Mal schauen, ob mir noch was einfällt.
Wir dachten zwischendurch sogar daran, sie tatsächlich einfach mal zum Kaffee einzuladen! Einfach, um ihr zu zeigen, dass wir auch nette Menschen sind. Aber den Gedanken haben wir schnell wieder verworfen, denn damit würden wir ihr vermutlich nur noch mehr Stoff zum Stricken in die Hände spielen... -
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Nein, ich meinte nicht, immer mitnehmen.
Sondern ins Haus tun. Zur Sicherheit. Findet sie zwar bestimmt nicht so toll, wie im Garten.
Aber bei solchen Nachbarn hätte ich einfach Bammel, den Hund im Garten zu lassen.
Dann doch lieber sicher in der Wohnung, wo niemand ran kommt. -
Zitat
Du meinstest, es gibt bereits 2 Nachbarn mit Hund - im gleichen Haus? Sollte dies der Fall sein, dann hat sich die rechtliche Frage sowieso erledigt, da hier der Grundsatz der Gleichbehandlung im Mietrecht zur Geltung kommt. Wird die Hundehaltung auch nur einem einzigen Mieter in einem Mehrfamilienhaus erlaubt, so darf diese anderen Mietparteien nicht mehr verweigert werden.
[...]Schön wäre es, wenn dem so wäre.
Als Bsp.: http://www.schweriner-anwalt.d…tz-hundehaltung__988.html -
Sicher, wenn wir länger weg sind und sie wirklich nicht mit kann packen wir sie auch rein, da muss sie dann durch. Ich denke nicht, dass sie jemand anfassen könnte, aber verfressen ist sie alle mal....
Eigentlich zum Heulen, dass man solche Sorgen sich überhaupt machen muss
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Zitat
Ich wohne ja gar nicht dort. Sonst könnte ich diesen ganzen Mist ja zumindest ansatzweise nachvollziehen. Ich wohne, lebe und halte meinen Hund 140 km von diesem Ort weg, wir führen eine Fernbeziehung.
Was steht denn im Mietvertrag des Freundes? Erlaubt der Vermieter Hundehaltung? Weiß er davon, dass regelmäßig ein Hund in der Wohnung ist?
Wenn ja, dann stößt sie mit ihren Beschwerden ja zumindest bei Eurem Vermieter ins Leere. -
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Ja, er weiß das und hat meine Dicke auch schon mehrmals kennengelernt und sie gekuschelt. Und er sagt, das ist kein Problem. Nur die Nachbarin ist ein Problem. Der Mietvertrag sagt gar nichts über Tierhaltung aus, soweit ich weiß.
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Blöde Sache aber ich finde es ehrlich gesagt auch nicht ok den Hund im Garten zu lassen und weg zu gehen.
Das würde ich nicht mal bei uns machen, trotz 2 m Mauern und Toren.
Da hätte ich viel zu viel Angst um meinen Hund.
Verrückte gibt es überall und ein Giftköder ist schnell gefressen. -
Natürlich hast du recht.
Aber immer mitnehmen ist eben auch nicht drin. -
Zitat
Ja, er weiß das und hat meine Dicke auch schon mehrmals kennengelernt und sie gekuschelt. Und er sagt, das ist kein Problem. Nur die Nachbarin ist ein Problem. Der Mietvertrag sagt gar nichts über Tierhaltung aus, soweit ich weiß.
Na ja, das ist doch schon einmal eine prima Basis.
Ich denke, die Nachbarin wird dann für Ihre Attacken keine Grundlage haben. Nur der Nervfaktor bleibt. So, wie Du es schilderst, werden die Miteigentümer auch von ihr genervt sein.
Allerdings würde ich den Hund trotz allem IN der Wohnung haben, wenn Ihr abwesend seid. Sollte die Dame wirklich so neurotisch sein, wie es klingt - wer weiß, was ihr so in den Kopf kommt.
Nicht, dass sie noch behauptet, der Hund habe sie angegriffen, oder so. -
LeGentilhomme: zum einen ist dieses Urteil von 1993 und somit nicht mehr ganz aktuell und zum anderen betrifft dieses Urteil eine Wohnanlage bestehend aus mehreren Mehrfamilenhäusern (genauer gesagt Plattenbaussiedlung) Hierbei trifft in der Tat nicht der Gleichheitsgrundsatz zu. Wenn ich das in der Kürze richtig recherchiert habe, wurden bereits Hunde in anderen Eingängen dieses Wohnblocks gehalten, jedoch nicht in dem betreffenden und die vorhandenen Hunde waren alles kleine Hunde - der angemahnte Hund betraf die 40/20-Regelung. Von daher richtig geurteilt: eine Erlaubnis zur Haltung von Chihuahuas berechtigt nicht zur Anschaffung eines Dobermanns.
@MrsFrontAngel
Ich interpretiere Deine Angaben mal wie folgt: es handelt sich um ein Mehfamilenhaus, welches aus mehreren Eigentumswohnungen (in Deinem Fall 4) besteht. Grundlegende Dinge, wie die mögliche Weitervermietung, Kostenverteilung (anteilig oder pauschal) und -auferlegung, Sanierungspläne und auch z.B. Tierhaltung werden auf der Eigentümerversammlung besprochen und ggf. darüber abgestimmt. Da 2 der Eigentümer bereits Hunde halten kann somit von einer Erlabnis ausgegangen werden. Sollte in eurem Mietvertrag dazu keine klaren Angaben stehen, so kann es hilfreich sein, die beiden anderen Hundebesitzer zu deren Verträgen zu befragen.Jedoch, wie bereits erwähnt, betrifft dies ausschließlich die rechtliche Seite. Bezüglich der zwischenmenschlichen scheint es in Deinem Fall zu keiner Klärung zu kommen. :/
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