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Wenn der Vermieter hinter Euch steht, kann die Dame Euch -erstmal- nix!
Ich wohne auch in einer WEG, mir gehört meine Wohnung. Aber es läuft so: einer beschwert sich, der Verwalter meldet sich. Aber letztlich ist es der Vermieter/also Wohnungseigentümer, der den Ärger kriegt. Wenn ich die Wohnung vermiete an wen, der nur Ärger macht. Dann kann der Hausverwalter nicht den Mieter irgendwie belangen. Der kann nur was anmahnen. Der Hausverwalter meldet sich zwar - ist ja sein Job -, aber wenn der Mieter sein Fehlverhalten nicht einstellt, wird der Wohnungseigentümer in die Pflicht genommen. Der Hausverwalter schreibt zeitgleich den Eigentümer also Vermieter an. Der soll das Problem in den Griff kriegen.
Darum hat der Verwalter Euch auch nicht verwarnt oder so, sondern nur mal angefragt, ob die Hundehaltung so abgesprochen ist mit dem Vermieter. Der Vermieter hat das Sagen und wenn der hinter Euch steht, ist doch alles ok. Und dann gibt es irgendwann eine Eigentümerversammlung und wenn die Mehrheit einverstanden ist mit der Hundehaltung, kann die Dame sich auf den Kopf stellen.
Die Fragen sind also nur: steht der Vermieter hinter Euch? Stehen die anderen Eigentümer hinter Euch? Dann könnt Ihr die Dame getrost ignorieren.
Bei solchen Entscheidungen zählt die Mehrheit. Und wenn da eine gegen die Hundehaltung ist, kann sie nix ausrichten. Wir haben auch so einen Affen hier, der immer alles verbieten will. Angefangen bei Tierhaltung endet bei Markisen am Balkon. Aber der wird halt einfach immer überstimmt.Also: keine Panik.
Ich hätte nur Bedenken, dass mir mein Hund abhaut und noch verletzt wird oder so. Ganz optimal finde ich die Haltung auf der Terrasse ohne richtigen Zaun nämlich auch nicht. Aber die Trulla kann Euch nix
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Tja, so sieht's wohl aus.
Ich kann ja mal schauen, was als nächstes so kommt....
Die Wohnung ist nur einfach ein Traum - der Schnitt, der Eigentümer/Vermieter, alle anderen Nachbarn, die Gegend.... ach manno *schnief*Sie würde niemals auf die Idee kommen wegzulaufen. Sie käme ja auch nicht weit sondern hinge dann im Gestrüpp
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Zitat
Und dann gibt es irgendwann eine Eigentümerversammlung und wenn die Mehrheit einverstanden ist mit der Hundehaltung, kann die Dame sich auf den Kopf stellen.
Die Fragen sind also nur: steht der Vermieter hinter Euch? Stehen die anderen Eigentümer hinter Euch? Dann könnt Ihr die Dame getrost ignorieren.
Bei solchen Entscheidungen zählt die Mehrheit. Und wenn da eine gegen die Hundehaltung ist, kann sie nix ausrichten.
Na, da ja 2 andere Parteien, die Eigentümer ihrer jeweiligen Wohnungen sind, auch je 1 Hund haben stellt sich die Frage nach einer Versammlung ja garnicht.Und das ist es eben. Die Frau weiß mit Sicherheit das sie nix machen kann, also schikaniert sie. Bei den vorherigen Mietern der Wohnung hat sie damit ja auch Glück gehabt.
FrontAngel: Solange du aufpasst und deine Maus eben nicht alleine draußen ist wenn ihr weg seit kann der Kleinen ja nix passieren.
Dennoch, es ist ärgerlich mit so Nachbarn, das geht irgendwann an die Substanz.Ganz ehrlich? Ignorieren. Wenn sie was sagt, ihr hört nichts, ihr seht sie nicht, sie existiert nicht.
Wenn sie in den Bereich der Beleidigung, vielleicht Drohung, etc geht, alles sofort zur Anzeige bringen.
Mit sojemand einigt man sich niemals gütlich, solche Menschen haben es als Lebensziel anderen das Leben schwer zu machen.
Sagt das auch so dem Vermieter, das die Wohnung ein Traum ist und dein Freund dort bleiben will. Dem ist es ja wichtig das die Wohnung vermietet wird, er hat ja mit der Frau schon genug Ärger gehabt. Wenn ihr ihm also sagt die Wohnung ist ein Traum, aber die Frau werdet ihr ab sofort ignorieren weiß er Bescheid und wird euch vermutlich noch Glück wünschen. -
Solange die anderen Mieter und der Vermieter hinter euch stehen ist Ignoranz glaub Ich der beste Weg, sonst gibt man der Dame immer nur neues Futter....Immer schön freundlich und wenn Sie meckert, würde Ich Ihr freundlich lächelnd, einen schönen Tag wünschen und Sie stehen lassen.
LG Katja
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Zitat
Na, da ja 2 andere Parteien, die Eigentümer ihrer jeweiligen Wohnungen sind, auch je 1 Hund haben stellt sich die Frage nach einer Versammlung ja garnicht.Bei uns gibt es eh einmal im Jahr eine Versammlung. Und um auf Nummer Sicher zu gehen - weil man weiß, es stimmen eh alle zu - wirft man halt kurz in der Versammlung ein, dass man nun auch eine Markise anbringen will - die schon zwei Leute haben - oder sich einen Hund anschaffen - den schon einer hat. Wenn man weiß, bis auf den einen stimmen alle zu, frag ich lieber freundlich vorher. Komm ich weiter mit als mit: einfach machen und dann sagen: ja, die haben ja auch!
Und ganz übertragbar ist das auch nicht, glaube ich. Bei manchen Sachen braucht man wirklich immer eine eigene Genehmigung. Wenn man dann sagen kann: der hat doch auch, hilft das zwar. Aber bei den Markisen (die verschandeln das Haus ) weiß ich z.B., dass sich jeder die "Erlaubnis" neu holen muss, selbst wenn schon zwei andere ne Markise haben. Daher denke ich, dass es bei Tieren auch nicht schadet, einfach das einzubringen in der Versammlung und fertig. Aber gut, ich hab hier auch Glück. Bis auf den einen sind alle immer für alles, solang sie dadurch nicht massiv gestört würden.
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w0llmilchsau: Stimmt, das Urteil ist nicht aktuell und eine andere Geschichte, aber eines der grundlegenderen Urteile zu dem Thema und wird daher wohl in dem Beitrag herangezogen. Mir ging es gar nicht um dieses eine Urteil, sondern um die Grundaussage des Mini-Artikelchens. (Über die sich klar auch gestritten werden kann - was letztlich das ist, worauf ich hinaus wollte und du mit deiner Erklärung zum Urteil auch deutlich gemacht hast: Dass das blöderweise nicht automatisch so ist bzw. nicht von jedem (Richter) im betreffenden Einzelfall so gesehen wird, wie der Satz: "Wird die Hundehaltung auch nur einem einzigen Mieter in einem Mehrfamilienhaus erlaubt, so darf diese anderen Mietparteien nicht mehr verweigert werden" es vielleicht für den einen oder anderen Leser vermuten lässt. ) Öh ja, aber das ist jetzt auch etwas arg OT, weil die Erlaubnis seitens des Vermieters vorliegend ja gar kein Thema ist, drum halte ich dazu nun auch meinen Schnabel.
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Ein Erfahrungsbericht:
Wir leben in einer mittleren Wohnanlage mit 56 Einheiten, die teils von den Eigentümern, teils von Mietern bewohnt werden.
Hundehaltung ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt mehrere Parteien mit Hund(en).
Es gibt aber auch ein paar Parteien, die Angst haben bzw. sich gestört fühlen.
Wir haben für uns die Entscheidung getroffen: Wir verhalten uns so, dass wir alles vermeiden, was andere stören/ängstigen könnte. Aber auch das reicht nicht. Immer wieder kommt das Thema auf, wird allerdings meist schnell erledigt, wenn wir vorbringen, was WIR tun, um Konfrontation zu vermeiden.
Dazu gehört z. B., dass wir immer das Licht im Treppenhaus anmachen, wenn wir unterwegs sind. Das wissen in unserem "Eingang" inzwischen die meisten und warten halt mal eine kurze Zeit, um uns nicht zu begegnen.
Leika trägt im engen Umfeld des Hauses eine Maulschlaufe, so dass auch bei näherem Kontakt (z. B. unmittelbar vor dem Aufzug) nichts passieren kann ausser Gebell.
Wenn wir auf dem Zugangsweg zum Hauseingang sind, weichen wir aus, falls uns jemand entgegenkommt.
Dennoch wird immer mal wieder gemeckert, gemault, wegen vermeintlicher Verstösse bei der Hausverwaltung angezeigt, die sich dann halt der Form halber bei uns meldet.
Anderen Hundebesitzern ging es schon ähnlich....
In eurem Fall würde ich in jedem Fall das allein bleiben im Garten vermeiden. Sucht euch ggf. jemanden, zu dem die Motte gebracht werden kann oder nehmt sie im Auto mit.... Oder lasst sie halt in der Wohnung, sofern sie da nicht den Bär macht.... Sollte sie da aber laut sein, wäre das wieder ein Meckergrund....
Ich wünsche euch gute Nerven!
Gruss
Gudrun -
Innerhalb so kurzer Zeit so viele Aufrufe - das ist ja der Wahnsinn!
Und noch wahnsinniger ist die Beteiligung hier - ganz ganz dickes Dankeschön!!!Wir haben uns nochmal unterhalten und werden schauen, ob wir eine praktikable, schöne! und kostengünstige Zaunlösung finden, damit uns von dieser Seite wirklich keiner mehr was kann.
Parallel dazu bin ich am Freitag mit einem Hundetrainer verabredet, mal schauen ob es eine (Trainings-)Möglichkeit gibt das "Melden" noch etwas mehr einzuschränken.
Allerdings mache ich mir darum inzwischen weniger Sorgen: Wenn da ein Zaun steht kann die Dicke melden so viel sie will, "denn das kurze Anbellen fremder Personen, die überschwängliche Begrüßung oder das Verbellen fremder Personen seien artgerechte Reaktionen der Tiere (AZ: 716 c C 114/90)" (Quelle: http://www.tierrecht-anwalt.de</a>).Ich glaube inzwischen auch, dass ignorieren wohl das Beste sein wird.
Wir haben inzwischen auch einfach keine Lust mehr, uns ständig nur darüber unterhalten zu müssen, wir haben anderes, angenehmeres und vor allem wichtigeres zu reden und zu tun.Ich möchte noch kurz auf einzelne Sätze eingehen:
- "dass wir immer das Licht im Treppenhaus anmachen" (Tanzbaerin): Wir gehen mit der Dicken immer an der Terrasse raus, müssen als nicht mal durch's Treppenhaus. Ich gehe auch immer vor, damit ich sehen kann ob vieleicht gerade jemand aus der Haustür kommt (ist auf dem Foto rechts hinter der Hauswand).- "Leika trägt im engen Umfeld des Hauses eine Maulschlaufe" (Tanzbaerin): Daran dachte ich auch schon. Setze ich aber nicht vielleicht genau damit ein falsches Signal?
- "Sagt das auch so dem Vermieter, das die Wohnung ein Traum ist und dein Freund dort bleiben will. Dem ist es ja wichtig das die Wohnung vermietet wird, er hat ja mit der Frau schon genug Ärger gehabt." (Aoleon): Genau so ist es. Das hat mein Freund ihm auch schon so gesagt. Der Vermieter ist inzwischen so genervt, dass er selbst bei der geringsten Kleinigkeit die jetzt noch kommt zum Anwalt geht. Sollte mein Freund dann tatsächlich irgendwann wegen ihr kündigen holt er sich den Ausfall von ihr wieder, notfalls per Gericht.
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Zitat
Solange die anderen Mieter und der Vermieter hinter euch stehen ist Ignoranz glaub Ich der beste Weg, sonst gibt man der Dame immer nur neues Futter....Immer schön freundlich und wenn Sie meckert, würde Ich Ihr freundlich lächelnd, einen schönen Tag wünschen und Sie stehen lassen.
LG Katja
Genau so habe ich es in der Vergangenheit mal gemacht.
Es ging zwar nicht um Hundehaltung, aber um diverse andere an den Haaren herbei gezogenen Behauptungen und verbalen Anfeindungen meiner direkt neben mir wohnenden Nachbarin.
Da ich mich grundsätzlich nie wirklich auffällig verhalten habe und mich die Leute sogar im größeren Nachbarschaftsumfeld schon von klein auf kannten, hatte ich relativ guten Rückhalt.
Und trotzdem hatte ich immer wieder Angst meine Wohnung zu verlieren, nur weil mich so ne olle Schrabnelle (sorry, ein anderes Wort fällt mir nicht mehr ein zu der Dame) immer wieder bei der Hausverwaltung wegen irgendwelchem unwahren Kindergartenzeugs anschwärzte, sodass auch die Hausverwaltung Briefe und "Mahnschreiben" rausschickte.
Die HV konnte aber zu dem Zeitpunkt auch nichts anderes machen, weil sie ja lediglich die Aussagen dieser Nachbarin hatten, und eben irgendwie reagieren mussten.Ich dagegen bin zu der Dame immer freundlich geblieben, habe, wenns nötig war, in normalem Ton mit ihr geredet, hab zur Schlichtung auch das Gespräch gesucht, freundlich und ohne Aggressionen.
Auf der Straße und im Haus gabs dann immer ein freundliches "Guten Tag", am Besten noch mit Zeugen (Nachbarn, die zufällig daher kamen oder grad am Fenster waren), was die Dame in aller regelmäßigkeit auf die Palme brachte. Sie kam sogar mal mit einem Regenschirm daher, mit dem sie wild umsich fuchtelte und rumbrüllte wie ne Furie, als wir uns draußen vorm Haus begegneten und ich ihr einen guten Tag wünschte.
Heute weiß ich, dass sie an dem Tag vermutlich das Schreiben zu einer Mieterversammlung bekommen hatte, welches der Hausverwalter wg der anhaltenden Problematik einberufen hatte. Dies geschah auf meinen persönlichen Wunsch in einem Widerspruchsschreiben, welches ich zuvor bzgl der ganzen haltlosen Vorwürfe bekam.Bei diesem Treffen gab es dann eine Übereinkunft aller Mieter, von allen unterschrieben und vom Vermieter abgesegnet:
Anschuldigungen und Missstände durften von da an nur noch mit Beweisen (Zeugen, Fotos und Videos unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte) an die Hausverwaltung herangetragen werden, und der "Anklagende" sollte sich gleichermaßen zu erkennen geben ggü der HV, sodass ein Schlichtungsgespräch möglich ist.
Und ab diesem Zeitpunkt war plötzlich Ruhe im Haus -
Danke Luna77! Wir werden das mal besprechen, ob das eine Option für uns ist.
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