Hundehaftpflicht zahlt nur die Hälfte....
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Wow also scheint das Vorgehen der Versicherung wirklich die Regel anstatt die Ausnahme zu sein.
Ich werd ihr den Tipp mit dem Vorgehen über die Rechtsschutz mal geben. Aber ne Klage...Hm...Ich muss bei Gelegenheit mal bei meiner Versicherung nachfragen wie die das handhaben. Das interessiert mich echt ob und in welchem Rahmen das von den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt wird.
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Man kann auch als Hundehalter des verursachenden Hundes Druck auf seine Versicherung ausüben, nur mal so als Wink mit dem Zaunpfahl.
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Ich denke da wahrscheinlich zu naiv.
Wenn 2 Nichtangeleinte Hunde zusammen treffen und es passiert was finde ich es völlig logisch, dass nur die Hälfte bezahlt wird. Obwohl, wenn ich darüber nachdenke... vor 2 Jahren habe ich einen anderen Hundehalter getroffen, beide Hunde angeleint, beide geknurrt und nacheinander geschnappt und mein Hund hat den anderen am Ohr erwischt. Musste genäht werden. Alles in allem waren es glaube ich 150 Euro. Hat meine Versicherung ohne Probleme bezahlt. Im Prinzip ist das ja die gleiche Situation. Also habe ich da wohl einen Denkfehler. -
beide angeleint und beide im freilauf ist eben nicht dasselbe, auch nicht aus versicherungssicht.
da siehts so aus, sobald du deinen hund ableinst, gehst du quasi ein gewisses risiko ein, dass etwas passieren kann. ab da wird normalerweise nur die hälfte übernommen.
bei 2 angeleinten hunden, bedinden sich beide im direkten einflussbereich und die versicherung geht dann davon aus, dass man als halter quasi alles getan hat, was möglich war um den schaden zu verhindern (anders als im freilauf) und übernimmt dann alles, wenn es trotzdem zu schäden kommt. -
Meine Schwester musst 50% übernehmen, obwohl ihre Hündin angeleint war, und trotz Bitte den anderen nicht rankommen zu lassen, die Halterin ihren unangeleinten Hund losgelassen hat. Meine Schwester konnte den anderen Hund nicht richtig blocken, sodass ihr angeleinter Hund dann biss.
Die Halterin des anderen Hunde wollte 100% erstattet bekommmen, es blieb aber bei 50%.Der normale Menschenverstand sagt zwar "Selber Schuld, wenn die Andere ihren Hund trotz Warnung so nah ran lässt", aber wg der Gefährdungshaftung ist es gesetzlich nunmal so dass jeder Hundehalter mit einem gewissen Risiko rechnen muss.
Bei einem Vorfall mit zwei unangeleinten Hunden im Garten stehen die Chancen sehr schlecht mehr bzw weniger als die 50% rauszuholen. Einen Widerspruch kann man versuchen, aber auf eine Klage würde ich es nicht ankommen lassen.Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Da bin ich jetzt wirklich gespannt, was bei uns rauskommen wird. Geht ja nicht an, wenn ich mit einem friedlichen, nicht bellendem Hund morgens im Dorf spazieren gehe und er von 2 Hunden angegriffen werden, die über den Zaun springen (nicht zum ersten Mal), dass ich dann noch auf den immens anwachsenden Tierarztkosten zur Hälfte sitzen bleibe.
Also doch mit Eisenstange und Pfefferspray spazieren gehen.
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