Neues Jagdgesetz

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    Welches Motiv hätte ich deiner Meinung nach hier etwas zu schreiben, was ich nicht ernst meine? Hättest du meine Antwort genauer gelesen, dann müsstest du nicht fragen. Ja ich finde alle Tiere, die draußen herumlaufen und gefährdete Tierarten noch weiter gefährden, gehören erschossen.
    Dass Katzen wildern weiß man doch. Sind schließlich Raubtiere. Klar mag es auch ein paar Katzen, die zu blöd (oder zu fett) zum jagen sind. Aber da man das eben nicht wissen kann muss man im Sinne des gefährdeten Wildtieres entscheiden. Natürlich kann man solch eine Katze, die einfach nur so draußen rumstromert auch einfangen und ins Tierheim bringen, aber erstens lässt sich wohl kaum eine Katze einfangen und zweitens behaupte ich mal, wer seine Katze rumwildern lässt, wird kein Geld ausgeben um diese wieder abzuholen, sondern holt sich einfach beim Bauern für 20 Euro eine neue.


    Das solltest du so besser nie all den verantwortungsvollen Katzenhaltern sagen denen z.B eine streunende Katze zugelaufen ist. Wo die neuen Halter viel Geld in Kastration, impfen, chippen, entwurmen, entflohen, vielleicht eine Behandlung gegen Katzenschnupfen gesteckt haben. Die dann vielleicht sogar noch ein paar hundert Euro bezahlt haben weil die Katze dann angefahren wurde, sich mit dem Nachbarskater gekloppt hat, vielleicht Diabetis oder einen Herzfehler bekam...
    Meine Eltern haben z.B so einen zugelaufenen Feigänger. Der ist zum Glück noch nie richtig krank gewesen aber alleine Kastra und impfen etc sind schon hohe Kosten. Bald steht mit 10 Jahren auch ne Zahnreinigung an, die auch mal eben so 150 Euro kosten wird. (wenn keine Zähne gezogen werden müssen)
    Auch ist er mal von einer anderen Katze in den Schwanz gebissen worden und das hat auch gekostet .....
    Zum Glück haben meine Eltern einen tiergerechten Garten mit Igel und dichter Hecke für die Vögel, die Nachbarn bekamen z.B eine Abdeckung für den Sandkasten geschenkt, das Verhältnis zu allen Nachbarn ist mit gegenseitiger Rücksichtnahme und ernsthaftem Bemühen um verantwortungsvoller Tierhaltung plus gemeinsamen Grillen etc sehr gut. Sie wissen dass sie sich bei Problemen immer an meine Eltern wenden können und diese auch Schäden etc bezahlen würden oder wenn ein Nachbar den Kater anfahren würde auch keine Vorwürfe machen würden, solange der Autofahrer sofort meine Eltern informiert oder das noch lebende Tier in die TK fährt....
    Also wenn dann so ein Jäger den Kater abknallt, einfach nur weil er mal vor dem Mauseloch sitzt oder zweihundert Meter vom Haus entfernt rumläuft....
    So etwas geht gar nicht. Wenn ich ein Auto schramme, dann wegfahre und erwischt werde ist das Fahrerflucht und ich kriege richtig Ärger. Egal ob es sich nur um einen kleinen Kratzer handelt (Schaden 200 Euro).
    Aber es ist überhaupt kein Problem ein Tier abzuschießen in das evtl mehrer 100 oder sogar 1000 Euro geflossen sind plus den ganzen emotionalen und ethischen Aspekten. (Lebewesen, Familienmitglied...)
    Ne, da darf der Jäger einfach auf jedes Katzentier schießen was er ab einem bestimmten Punkt sieht und muss sich nicht dafür rechtfertigen oder Beweise erbringen dass dieses Tier erheblichen Schaden verursacht hat.
    Alles völlig in Ordnung. :mute:

    • Neu

    Hi


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    • Zitat

      Sundri: Super Beiträge!
      Ich möchte gerne meinen Jagdschein machen, auf die altmodische Art in einem Jagdverein. (Nicht diese Schnellschulen, ich glaube,da kommen die meisten Deppen her, weil wenig Wert auf Jagdethik gelegt wird und nur der Abschuss zählt)
      Kann ich mich da vertrauensvoll an dich wenden, wenn ich Fragen habe? :smile:



      Danke, ja das kannst Du gern tun. Ich finde die Schnellschulen übrigens auch wirklich nicht zeitgemäß. Das ist für mich Bulimielernen, auswendig lernen, aufs Papier k.... und weg ist es. Wildtierkunde ist durch nichts zu ersetzen..... und so wichtig.


      Sundri

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      Beim Blei denke ich, ist die Gefahr an unseren Gewässen durch Angler - ungleich höher..... die gehen mitunter sehr sträflich mit ihren Bleien um und was da in Teichen und Seen versenkt wird, kratzt niemanden mehr.


      Ja, aber das ist doch kein Argument für Blei bei der Jagd am Wasser, oder? Ich meine: "Andere sind schlimmer, deshalb ist es nicht schlimm, wenn wir schlimm sind" fand ich inhaltlich noch nie besonders überzeugend. Kümmern wir uns doch um die Frage, was Jäger für weniger Bleibelastung tun können.


      Zur Tötungswirkung gibt es ja genügend Untersuchungen, auch im Auftrag des BMELV, die besagen, dass man auf bleihaltige Munition durchaus mit Blick auf die Tötungswirkung auch unter Tierschutzgründen verzichten kann, weil sich bleihaltige und bleifreie Munition nicht signifikant unterscheiden und das ausführlich begründen. Wichtigster Aspekt für die rasche Tötungswirkung ist und bleibt nun mal die Trefferlage. Gibt`s eigentlich in allen Bundesländern schon den vorgeschriebenen jährlichen Schießnachweis?


      Zitat

      Lebende Ente ist wirklich ein Streitthema, es gibt genug Hunde, die ihre Zeit brauchen.... zum üben. Ich hab Hunde aussteigen sehen, wenn die Ente sich umdreht und auf sie zuschwimmt, aber das will ich nicht erstmals erleben, an einer geschossenen Ente, die nachher vielleicht elend zu Grunde geht?


      Man muss ja nicht mit einem Hund, der noch keine solche Ente gearbeitet hat, allein ans Wasser gehen. Ich kenne genug Jagdhundeführer, deren Hunde keine Übungstage an lebenden Enten hatten, weil die lebende Ente keine Voraussetzung für die Brauchbarkeit ist, und eben bei der Jagd in Anwesenheit erfahrener Hunde ihre erste lebende Ente arbeiteten. Da muss keine Ente hinterher elend zugrunde gehen, wenn man das kontrolliert macht und einen Hund dabei hat, der notfalls einspringt. Hunde, die da nicht schnell dabei sind und viele Enten zum Üben brauchen, sollte man vielleicht nicht unbedingt auf Teufel komm raus am Wasser führen... Wobei ich dachte, dass es überall mittlerweile ohnehin nur noch 3 Übungsenten gäbe, zumindest in der Theorie... kenne aber nun auch nicht jedes Bundesland.


      Zitat

      Auf dem Wasser hallt ein Schuß ganz anders, da gibt es so manchen Hund, der aussteigt, wenn er das nie zuvor erlebt hat.


      Aber Du schießt doch nicht zum ersten Mal über dem Hund mit Schrot am Wasser, wenn er seine erste lebende Übungsente arbeitet. Dafür braucht man keine lebende Ente; da genügt Schleppwild. Auch in der Prüfung wird die Schussfestigkeit nicht umsonst am Wasser VOR der lebenden Ente geprüft.


      Zitat

      Ansonsten aber bin ich froh um jedes Wildtier, das dem Jagdrecht unterliegt. Aus einem ganz einfachen Grund. Sämtliche Wildtiere die dem Naturschutzrecht unterliegen dürfen, auch in schweren Notzeiten nicht, gefüttert und versorgt werden. Naturschützer nennen das "natürliche Selektion" und ich muss zusehen, wie "meine" Eulen in schweren schneereichen Wintern vor Hunger vom Ast fallen, darf aber meine Greife (nein ich muss sie) füttern und kann sog. Mäuseburgen errichten. Einen toten Greif muss ich einsammeln, eine Eule dürfte ich im Grunde nicht mal anfassen.... ich muss also die Fischotter versorgen, aber die Eisvögel "muss" ich verhungern lassen?


      Na, das klingt ja nun ganz so als ob die Sorge, es könnten Arten aus dem Jagdrecht genommen werden, bzw. die Forderung, Arten in das Jagdrecht aufzunehmen, in erster Linie deshalb bestehe, weil man den betreffenden Arten mit Fütterung über Notzeiten helfen möchte, um ihre Bestände rein aus Tierschutzgründen zu erhalten. Das ist aber ja nun mitnichten so. Die Motivation geht doch in erster Linie zur Nutzung des Überschusses oder Abschuss des "Konkurrenten". Die Forderung nach der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, um nur mal das prominteste Beispiel zu nennen, hat sicher nichts damit zu tun, dass demnächst die sächsische Jägerschaft Wölfe füttern will... Wer sich als Jäger für den Arterhalt und Naturschutz engagieren möchte, kann das durchaus auch tun, ohne dass die Art auf der Liste jagdbarer Tiere steht - manche Dinge gehen nicht oder gehen anders, ja, klar. Aber das ist ja auch Natur und kein Zoo, den man sich im eigenen Revier hält.


      Zitat

      Natürlich macht es den Hund nicht lebendig, aber man lebt ja auch nicht für sich allein, sondern kann mit dafür sorgen, das solchen Leuts die Hände gebunden werden. Gemeinsam verändern wir die Dinge.


      Da stimme ich Dir hundertprozentig zu.


      Viele Grüße
      Schnuffeltuchler

    • @ Schnuffeltuchler


      :gut:


      Zum Haustierabschuß: ich habe nach wie vor ein massives Problem damit, daß Jäger rein der Tatsache geschuldet, daß sie im Gegensatz zum großen Rest der Bevölkerung eine Schußwaffe führen dürfen, Ankläger, Richter und Vollstrecker in Personalunion sind. Das ist mittelalterlich.

    • Zitat

      Na, das klingt ja nun ganz so als ob die Sorge, es könnten Arten aus dem Jagdrecht genommen werden, bzw. die Forderung, Arten in das Jagdrecht aufzunehmen, in erster Linie deshalb bestehe, weil man den betreffenden Arten mit Fütterung über Notzeiten helfen möchte, um ihre Bestände rein aus Tierschutzgründen zu erhalten. Das ist aber ja nun mitnichten so. Die Motivation geht doch in erster Linie zur Nutzung des Überschusses oder Abschuss des "Konkurrenten". Die Forderung nach der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, um nur mal das prominteste Beispiel zu nennen, hat sicher nichts damit zu tun, dass demnächst die sächsische Jägerschaft Wölfe füttern will... Wer sich als Jäger für den Arterhalt und Naturschutz engagieren möchte, kann das durchaus auch tun, ohne dass die Art auf der Liste jagdbarer Tiere steht - manche Dinge gehen nicht oder gehen anders, ja, klar. Aber das ist ja auch Natur und kein Zoo, den man sich im eigenen Revier hält.



      Ein wichtiger Punkt, möglichst viele Tierarten ins Jagdrecht aufzunehmen/zu halten ist die Hege. Nicht nur das von Sundri angesprochene Füttern, sondern eben auch der Hegeabschuss. Ein erwachsenes Wildtier kann man nicht mal eben zum Tierarzt fahren, jedenfalls nicht ohne es unendlich zu quälen.
      Um beim Wolf zu bleiben, hier im DF finden sich einige Schilderungen zu sehr unschönen Verletzungen, z.B. durch Autounfälle. Stellen wir uns mal einen Wolf mit offen gebrochenem Vorderbein vor. Das Bein blutet nicht nur, es entzündet sich, das Bild kann sich jeder ausmalen. Wenn ein Jäger nun einen solchen Wolf sieht, darf (!) er nichts machen, er muss zusehen, wie das Tier seiner Wege geht in dem Wissen, dass es sich noch Wochen weiterquält ehe es endlich unter Schmerzen verreckt, obwohl es mit einer schnellen Kugel erlöst ist.
      Unseren Haustieren gönnen wir diese Gnade, aber Wildtieren nicht?


      Meine Bedenken, dass ausgerechnet das Wisent im Jagdrecht verbleibt, bezieht sich übrigens nur darauf, dass es wegen der Wildschadensrechten drin bleibt. Eine Eule macht ja keinen Wildschaden, also wird sie, populärerweise, aus dem Jagdrecht genommen. Ebenso der Wolf.


      Aber ich stimme Sundri zu, es sollten möglichst viele Wildtiere im Jagdrecht verbleiben. Schließlich heißt das erstmal nur, dass die Tiere unter die Fürsorge der Jäger gestellt werden. Ob man widerrechtlich ein Tier schiesst, dass nicht im Jagdrecht ist, oder ob man ein Tier schießt, dass geschont wird (also keine Jagdzeit hat), das Strafmaß ist das gleiche.

    • Zitat

      Ja, aber das ist doch kein Argument für Blei bei der Jagd am Wasser, oder? Ich meine: "Andere sind schlimmer, deshalb ist es nicht schlimm, wenn wir schlimm sind" fand ich inhaltlich noch nie besonders überzeugend. Kümmern wir uns doch um die Frage, was Jäger für weniger Bleibelastung tun können.


      Ne - sooo hab ich das nicht gemeint, natürlich sollte man sehen, wie man das reduziert, Blei ist keinesfalls die NonPlusUltraLösung und im Mengen immer schädlich, ich finde es nur unfair, auf dem Blei innerhalb der Jagd herum zu hacken, und die anderen, die es verstreuen, einfach aus dem Auge zu lassen... Verhältnismässigkeit wäre da angebracht, für alle.


      Zitat

      Man muss ja nicht mit einem Hund, der noch keine solche Ente gearbeitet hat, allein ans Wasser gehen. Ich kenne genug Jagdhundeführer, deren Hunde keine Übungstage an lebenden Enten hatten, weil die lebende Ente keine Voraussetzung für die Brauchbarkeit ist, und eben bei der Jagd in Anwesenheit erfahrener Hunde ihre erste lebende Ente arbeiteten. Da muss keine Ente hinterher elend zugrunde gehen, wenn man das kontrolliert macht und einen Hund dabei hat, der notfalls einspringt. Hunde, die da nicht schnell dabei sind und viele Enten zum Üben brauchen, sollte man vielleicht nicht unbedingt auf Teufel komm raus am Wasser führen... Wobei ich dachte, dass es überall mittlerweile ohnehin nur noch 3 Übungsenten gäbe, zumindest in der Theorie... kenne aber nun auch nicht jedes Bundesland.


      Wie man das ganze umsetzt, muss man ausarbeiten. Vielleicht ist die Lösung, nur Hunde zur Arbeit an der Ente zuzulassen, deren Jäger ein derartiges Revier haben, ja auch überdenkenswert? Schrieb ich ja, das die Anzahl der Enten begrenzt ist, ich hätte jetzt mein Prüfbuch raus suchen müssen, um die genaus Anzahl zu ersehen, deshalb hab ich keine Zahl genannt. Kann auch sein, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Und ja, man könnte immer einen brauchbaren Hund dabei haben, aber die meisten Jäger sind Männer und die fragen oft genug nicht Andere um Hilfe. Ich will nicht wissen, was ausserhalb der Übungstreffen so manches Mal gemacht wird, ich habs gehört, das reicht mir.


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      Aber Du schießt doch nicht zum ersten Mal über dem Hund mit Schrot am Wasser, wenn er seine erste lebende Übungsente arbeitet. Dafür braucht man keine lebende Ente; da genügt Schleppwild. Auch in der Prüfung wird die Schussfestigkeit nicht umsonst am Wasser VOR der lebenden Ente geprüft.


      Nein, aber bei etwas scheuen Hunden kann das sehr hilfreich sein, Schußfestigkeit muss gelernt werden und wenn der Schießende einen Fehler macht, kann viel Arbeit umsonst gewesen sein. Malik hat seine Schußfestigkeit am Wasser Anfang Oktober bestanden, da war er grad mal knapp ein halbes Jahr alt. Seinte erste "Ente" war allerdings ein Unfall - mit 5 Monaten. Die wollte er auch noch nicht abgeben :lol: und als wir sie dann hatten, hatte sie einen gebrochenen Ständer, deshalb konnte sie ihm nicht entkommen. Armes Ding, den Winter hätte sie nicht überlebt.


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      Na, das klingt ja nun ganz so als ob die Sorge, es könnten Arten aus dem Jagdrecht genommen werden, bzw. die Forderung, Arten in das Jagdrecht aufzunehmen, in erster Linie deshalb bestehe, weil man den betreffenden Arten mit Fütterung über Notzeiten helfen möchte, um ihre Bestände rein aus Tierschutzgründen zu erhalten. Das ist aber ja nun mitnichten so. Die Motivation geht doch in erster Linie zur Nutzung des Überschusses oder Abschuss des "Konkurrenten". Die Forderung nach der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, um nur mal das prominteste Beispiel zu nennen, hat sicher nichts damit zu tun, dass demnächst die sächsische Jägerschaft Wölfe füttern will... Wer sich als Jäger für den Arterhalt und Naturschutz engagieren möchte, kann das durchaus auch tun, ohne dass die Art auf der Liste jagdbarer Tiere steht - manche Dinge gehen nicht oder gehen anders, ja, klar. Aber das ist ja auch Natur und kein Zoo, den man sich im eigenen Revier hält.


      Ich wollte nur den Widersinn aufzeigen, der da entstehen kann, wenn unterschiedliche Interessen aufeinander treffen, kein Jäger will Greife oder Otter jagen..... aber ihre Vielfalt macht den Reiz eines Revieres aus. Ich hab mehr Zeit auf Ansitzen ohne Waffe verbracht, als mit. Nichts ist so hübsch, wie spielende Fuchswelpen vor dem Bau.... sie sind so unglaublich neugierig und überhaupt kaum scheu. Entzückend. Mir würde es das Herz zerreissen, die Eisvögel verhungern zu sehen. Ich würde sie auch glatt heimlich versorgen. Und ja, für mich macht Tier- und Artenschutz den größten Teil der jagdlichen Arbeit aus.


      In Sachsen ist das mit den Wölfen sicher ein eigenes Thema, streng genommen, dürfte niemand einen verletzten oder kranken Wolf erlösen, natürlich Auslese.... das es trotzdem gemacht wird, bedeutet aber auch, das an den richtigen Stellen die richtigen Augen zugedrückt werden. Und solche Tiere, die lieber Schafe nehmen, als Rotwild, die das ihren Jungen beibringen - darüber kann man an anderer Stelle disskutieren, ob das Sinn machen würde, sie aus der Natur wieder heraus zu nehmen.


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      Lebende Enten, ich glaube ich muss mich übergeben... Unfassbar.


      Hmh, ja, kann ich verstehen, ist aber nicht sooo ungewöhnlich an lebenden Tieren das ein oder andere zu üben. Alle angehenden Tierärtzte machen das auch. Ich weiß ein bisschen darüber und man darf sich fragen, warum man in TiHo´s z.B. bei bestimmten Untersuchungen nicht dabei sein darf? Wenn Studenten eine schmerzhafte Stelle mehrfach abtasten, weil sie es lernen müssen... und jemand sagt "nun fühlen sie noch mal genau nach" Da wäre ich schon geplatzt, wäre es mein Hund. Die Erklärung, die müssen das ja lernen, wie sich das anfühlt, wie das Tier reagiert - kann ich verstehen - aber schön find ich sie nicht. Ich würde niemals in eine TiHo gehen, wenn ich es vermeiden kann.


      Aber wie schon gesagt, man sollte da überprüfen und an unsere Zeit anpassen. Bislang muss jeder Vorstehhund, egal in welchem Revier er eingesetzt wird, solche Übungen (je nach Bundesland) machen. Spielt auch bei den Zuchtausleseprüfungen eine Rolle - und - Wasserspuren verfolgen, durch die schwimmende Ente ist auch ein Faktor der hier eine Rolle spielt. Kein leichtes Thema.


      Sundri

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      @ Schnuffeltuchler


      :gut:


      Zum Haustierabschuß: ich habe nach wie vor ein massives Problem damit, daß Jäger rein der Tatsache geschuldet, daß sie im Gegensatz zum großen Rest der Bevölkerung eine Schußwaffe führen dürfen, Ankläger, Richter und Vollstrecker in Personalunion sind. Das ist mittelalterlich.


      Das ist noch mehr als mittelalterlich, das ist vorsintflutlich. =)

    • Danke für deinen tollen Beitrag, Simone. Nur hier muss ich widersprechen:

      Zitat

      Das Revier bleibt unverpachtet, der Bauer bleibt auf seinen Schäden sitzen. Er muss seine Produkte teurer verkaufen oder er geht bankrott.


      Ist eine Jagd nicht verpachtet, ist die Jagdgenossenschaft zum Schadenersatz verpflichtet. Und da wird in den meisten Revieren die Gemeinde - und somit der Steuerzahler - den Hauptanteil tragen müssen (bzw. in deinem Beispiel dann der Verein "wir lieben Blümchen" ... cooler Name übrigens :D ).
      Der Landwirt bleibt auf den Kosten somit nicht sitzen.

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