Teilschuld
-
-
Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe eine wichtige frage. Ich wollte vor zwei Wochen mit meiner Hündin 3 Jahre alte Havaneser, 2,5kg abends noch mal gassi gehen. Mein Hund war angeleint. Plötzlich stürzte sich ein Rudel freilaufender Hunde auf uns. Ein Pointermix packte meinen Hund und schüttelte ihn. Sie konnte sich irgendwie losreißen und lief nach hause (wir wohnen nicht weit von der Wiese entfernt). Als ich die Hunde verscheucht hatte suchte ich meinen Hund und fand ihn zu hause auf der Terrasse. Bin sofort in die Tierklinik, sah nicht so gut aus. Lunge verletzt und etliche Rippen gebrochen. Die Versicherung bezahlte nur 70% der kosten und sagte ich habe eine Teilschuld weil mein Hund einfach nur da ist. Muss dazu sagen das ist nicht der erste Vorfall dieser Hundegruppe. Schon einige Hunde angegriffen und verletzt und sogar schon ein kleines Kind. Die Halter der Hunde haben nichts unternommen und auch nicht geholfen.Lassen ihre Hunde weiter frei laufen.
Trifft mich wirklich eine Teilschuld und kann ich die 30% die fehlen noch einfordern?
Wäre schön wenn ich ein paar antworten bekommen würde.Sven und Kaya
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Mit der Teilschuld weiß ich nicht,würde aber von der Besitzerin verlangen,dass sie die Kosten trägt,und sie beim OA anzeigen, das geht echt gaaar nicht!Gute Besserung deinem Wuff!
-
Das mit der Teilschuld ist leider völlig normal. Das nennt sich "Gefährdungshaftung". Als Hundebesitzer musst du jederzeit damit rechnen, dass was passieren kann, hast also grundsätzlich immer besondere Vorsicht walten zu lassen.
70% zu bekommen ist schon recht gut. Normalerweise geht so was gern mal mit 50:50 aus.
In ganz besonderen Ausnahmefällen gibts auch mal ne 100%ige Schuld. Ist aber sehr sehr selten, und wurde dann eingeklagt.Gute Besserung.
-
Hm, immer eine schwierige Kiste. Zuerst würde ich Einspruch einlegen. Mal gucken, manchmal ist das Problem dann schon erledigt.
Ansonsten hilft nur Anwalt, von dem beurteilen lassen, ggf. klagen. Mit ungewissem Ausgang. Hast du unabhängige Zeugen zu dem Vorfall? Wenn nein, ist es noch schwieriger. Ist halt die Frage obs mir das Wert wäre, so hoch wird der Streitwert (die 30%) ja nicht sein.
Das ist jetzt nur die zivilrechtliche Seite. Das Ordnungsamt gehört bei sowas natürlich informiert, falls nicht schon geschehen.
-
Also ich würde 100% der Kosten von der Halterin fordern. Ob ihre Versicherung nun alles übernimmt oder nicht wäre mir egal. Notfalls käme ich mit Anwalt an.
-
-
Die Versicherung zahlt, was der Versicherungsnehmer zahlen muss, nicht mehr, nicht weniger. Übrigens vertreten die auch ihren Versicherungsnehmer und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab.
Die Erstforderung stellt man an den Besitzer, danach übernimmt die Versicherung, bzw. deren Anwälte. Jedes Schreiben, dass den Besitzern zugeht, werden die an die Versicherung weiterleiten und die Füße hochlegen. Doof, für die TE, aber dafür ist man (auch) versichert. -
Ein Anwalt kann helfen ! Ich würde auch 100% der Kosten einfordern und alles dafür tun .
-
Als meine Schwarze angegriffen wurde, habe ich 100% der Kosten erstattet bekommen, ganz ohne Anwalt.
Meine Hündin war angeleint, die andere auch, ich bat darum, sie nicht hin zu lassen, die Halterin leinte ab und ihre ging drauf. Nur meine war verletzt, und die gegnerische Versicherung hätte alles bezahlt, aber aufgrund der Selbstbeteiligung kam das Geld letztendlich von der Halterin.Bzgl der Tiergefahr würde ich wirklich Widerspruch einlegen. Die Tiergefahr, die von einem 4 kg leichten angeleinten Malteser ausgeht, dürfte wesentlich geringer sein als die, die von einem frei laufenden Rudel von Hunden in Pointergröße ausgeht. Ich würde um die volle Erstattung kämpfen.
-
Ich würde gegen die 70% Widerspruch einlegen und die 100% einfordern.
Erst wird der kleine Hund zusammen gebissenen dann so was ! Frechheit !
Setze ein Schreiben an die Versicherung auf. Schreibe Deine Rasse rein, das Dein Hund an der Leine war, das die Hunde leinenlos über ihn hergefallen sind und drohe mit einem Anwalt. Schreibe, das Du die Teilschuld nicht anerkennst. Wenn sie Dir die 70% überweisen und Du sie annimmst, ist das für die erledigt. Es sei denn, Du schreibst denen, das Du das Geld unter Vorbehalt bis zur Restsumme parkst und forderst die restlichen 30% zur Erledigung ein.Gute Besserung an Deinen Hund :cuddle:
-
Ja, das ist echt gemein mit dieser Teilschuld. Ist wie bei der Auto-Versicherung. Wenn du am Steuer sitzt, hast du quasi schon zu 30% Schuld. Würde vllt erstmal dort anrufen und mit denen reden. Hatte letztens einen Fall, da wollten sie gar nicht zahlen. Die Geschädigte hat dann am Ende doch alles bekommen. Ohne Anwalt, etc.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!