Teilschuld
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Wenn rechtsschutzversichert und Lust auf einen Rechtsstreit: man kanns mal versuchen.
Wenn nicht: Annehmen. Freuen, dass es 70 und nicht 50 sind.
Es hat wenig Erfolgschancen. Bei den Versicherungen sitzen fähige Anwälte und wenn du das wirklich auf den Rs ankommen lässt kostet das am Ende nur viel Geld und Nerven.Moralisch gesehen natürlich wieder mal "Der Halter muss komplett haften!!!", aber Recht und Moral sind sich nicht immer einig.
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Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall; mein Hund angeleint, fremder Hund aus der nicht auf Zug gestellten viel zu großen Kette raus und auf meine drauf.
TA-Kosten von fast 2000 € durch eine komplizierte OP. Mir wollten sie nur 50% bezahlen, ich hab das nicht eingesehen und einen Anwalt, spezialisiert auf Tierhalterrecht (nachfragen!) eingeschaltet.
Nach einem Schreiben des Anwaltes wurden ohne Murren sämtliche Kosten bezahlt, auch der Anwalt.Die Versicherungen versuchen es, ist doch klar. Wenn von 10 Fällen 8 ohne weitere Zahlungen ausgehen, hat die Versicherung doch schön Geld gespart. Die 2, die sich wehren, zahlen sie dann gerne.
Ich würde das einem entsprechenden Anwalt schildern, aber so, wie du schreibst, dürfte es eindeutig sein, daß dich bzw. deinen Hund keine Mitschuld trifft.
Bei Einwänden muss man allerdings Fristen beachten, also möglichst schnell reagieren, viel Erfolg für dich und gute Besserung deinem Hundchen. -
Ich würde das in diesem Falle auch nicht akzeptieren. Wenn mein Hund angeleint ist und wird von einem freilaufenden Rudel angegriffen, sehe ich keine Teilschuld.
Such dir einen Anwalt, ausserdem könntest du noch versuchen, den Ombudsmann für Versicherungen zu kontaktieren. -
Ich habe damals auch 100% bekommen, obwohl beide Hunde frei auf einer Freilaufwiese unterwegs waren. Es ist also keineswegs immer so üblich. Ich würde auch wenigstens einen Brief schreiben, den Fall nochmals schildern und die restlichen Kosten fordern. Verlieren kann man dabei nichts. Im schlimmsten Fall wird es erneut abgelehnt.
Eine Anzeige beim Ordnungsamt würde ich mir in diesem Fall noch zusätzlich überlegen.
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