Verwirrung um Hund und Vermieter

  • Ich hatte gerade den jetzigen Mieter am Telefon. Er übersendet mich heute Abend noch die Telefonnummer vom Hausverwaltungsding zu. Habe ihn auch wegen Hunden im Haus gefragt. Er meinte, es wäre ihm jetzt kein großer Hund aufgefallen, aber er glaubt mal was "Kleines" gesehen zu haben. War jetzt auch nicht die Antwort, die ich mir erhofft hatte, aber gut, wie viel Zeit verbringt man schon im Treppenhaus... :/


    Edit: Hm ja, ob das dann die aktuelle Version ist, ist auch fraglich... ich komme wohl nicht um einen Anruf herum. Wie gut, dass ich ja soo gerne telefoniere :mute:

  • Zitat

    Dann schreib dem Verwalter doch eine Email. Ist fast wie im Forum schreiben dann :lol:


    haha na mal sehen ob ich da ne Mailadresse rausbekomme. Bin ja froh, wenn ich mal die Telefonnummer habe. Weil über Google habe ich da gar nix gefunden. Also wirklich NIX. :???: Werd die Nr. dann mal durch die Suchmaschine jagen aber vermutlich einfach dort anrufen, ist ja nicht für mich, sondern für die Tierchen, da sollt ich mich nicht so anstellen :headbash:

  • Ja, vor knapp 15 Minuten endlich die Antwort erhalten :)


    Sehr geehrter Herr [Name]


    es gilt grundsätzlich die „[Stadt] Hausordnung“.
    Nachstehend ein Auszug im Bezug auf die Tierhaltung in Mehrfamilienhäusern.


    Tierhaltung
    Die Haltung von in Wohnungen allgemein üblichen
    Haustieren ist prinzipiell gestattet, sofern sie nicht
    zu Belästigungen anderer Hausbewohnerinnen und
    Hausbewohner führt. Die Haltung
    gefährlicher Tiere (Schlangen, Spinnen
    etc.) ist dagegen verboten!
    Hunde sind in der Wohnhausanlage an der
    Leine zu führen. Durch Tiere verursachte Verunreinigungen
    sind von der Besitzerin/vom Besitzer auf eigene Kosten zu beseitigen.
    Ergeben sich aus der Haltung eines Tieres begründete
    Beschwerden, sind die Ursachen von der Tierhalterin/
    vom Tierhalter abzustellen. Geschieht das nicht,
    wird die Tierhaltung untersagt und das Tier ist von
    der Tierhalterin/vom Tierhalter aus der Wohnung zu
    entfernen. Im Streitfall hat das Gericht zu entscheiden.


    Mit freundlichen Grüßen


    damit sollte ich doch jetzt wirklich auf der sicheren Seite sein, oder? Auch wenn es mich etwas verwundert, dass die Stadthausordnung zählt und keine eigene da sein soll. Aber ich hab mich ja an die Telefonnummer gehalten, die im Aushang im Erdgeschoss steht und es ja jetzt schwarz auf weiß. *freu*

  • Puh, ich würde sagen, das ist doch mal ne Grundlage.
    Ich würde mir an deiner Stelle keinen Kopf mehr um deinen Hund machen. Es ist sogar nett formuliert, dass bei Problemen erstmal der Tierhalter diese "abstellen" soll, sonst heißt es immer gleich "Probleme - Tier weg".
    Herzlichen Glückwunsch!! Unser großer Tag ist morgen :) meine Nerven liegen blank.


    Grüßle
    Silvia


  • Da kann ich eigentlich nur gratulieren :gut:
    Eine Anmerkung habe ich aber noch: Schaden würde es nicht, wenn in den Mietvertrag vorsichtshalber ein Satz "Hunde- und Katzenhaltung wird vom Vermieter ausdrücklich erlaubt" aufgenommen wird.

  • Den bekommst du hier gar nicht.
    Hier gibt es nur eine Duldung. Aber nach einer Zeit gilt die als Erlaubnis, wenn der Vermieter die gesamte Zeit davon wusste und es keine Probleme gibt.


    Hamburg ist da etwas schwierig. Erlebt man immer wieder. Allerdings gibt es trotzdem extrem viele Hunde hier in der Nachbarschaft.
    Und das, obwohl meine als einzige angemeldet ist. Trotzdem wohnt in jedem Haus mindestens ein Hund.


    Wichtig ist bei einer Duldung, dass es keine Probleme mit den Nachbarn gibt.

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