Verwirrung um Hund und Vermieter
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Ich versuch es mal kurz zu fassen.
Hatten heute einen Termin mit unserem neuen Vermieter. Er ist Eigentümer der Wohnung. Ich habe natürlich die Haustierhaltung angesprochen und er meinte, Tiere stören ihn nicht. Soweit so gut. I-wann hat er noch vor sich hingebrabbelt, dass der Hauseigentümer keine Haustiere im Haus möchte, aber er ,der Wohnungseigentümer, erlaubt es mir. Wie sieht das da jetzt aus? Ich bekomme den Mietvertrag vermutlich leider erst am Freitag zur Sichtung. Aber ich wollte Fragen, ob da jemand vl Ahnung von hat?
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ich finalisiere die Frage mal: Wenn der Wohnungseigentümer mir den Hund erlaubt, ist er erlaubt, punkt aus oder kann ich da trotzdem noch i-wie Probleme bekommen?
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Was heißt Hauseigentümer? Ist das dann eine Eigentümergemeinschaft? Was sagt die Hausordnung? Normalerweise werden in einer Eigentümergemeinschaft solchte Entscheidungen mit der Mehrheit beschlossen oder sogar müssen alle Eigentümer zustimmen, das muss irgendwo geregelt sein. Wenn es die Eigentümergemeinschaft nicht will, kann das nicht einer einfach erlauben. Selbst dann nicht, wenn er selbst drin wohnen würde und ein Tier wollte.
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Wir hatten diese Situation auch schon mal.
6 Parteien-Haus, davon 4 von den Wohnungseigentümern bewohnt, 2 vermietet. Unser Vermieter erlaubte uns unsere 2 Freigängerkatzen, aber die Hausordnung, die damals ALLE Eigentümer gemeinsam beschlossen hatten, untersagte Katzen und Hunde.
Gab dauernd Stress mit den anderen Bewohnern, weil unsere Freigänger eben hier und dort ihr Geschäft verrichteten und sich ums Haus herum aufhielten.
Selbst wenn es rechtlich erlaubt ist (was ich nicht sicher weiß), würde ich es mir echt überlegen bzw mit den anderen Bewohnern sprechen, wie die zum Thema Hund stehen, einfach um Ärger zu vermeiden.
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ich würde da nicht einziehen, hier ist stress vorprogrammiert. frage ihn doch mal nach dem beschluss der hauseigentümergemeinschaft, was die tierhaltung anbelangt. dann hast du es schwarz auf weiß, wie es in diesem haus gehandhabt wurde.
ich bin bei sowas leider auch auf die nase gefallen, allerdings nicht wegen hundehaltung, sondern wegen baulicher maßnahmen, die mir der vermieter vor einzug noch zugesichert hat und mich über monate nach dem einzug hingehalten hatte. das war aber gelogen gewesen, da die eigentümergemeinschaft gar keine baulichen veränderung zugelassen hatte
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Wenn es sich tatsächlich um eine Hauseigentümergemeinschaft handelt, würde ich das alles vorab ganz genau abklären - egal was ihm Mietvertrag steht!
Wir hatten bei unserer letzten Wohnung auch diesen Fall. Der Vermieter hatte kein Problem mit den Wohnungskatzen, die auch den Balkon betreten haben (im Mietvertrag waren diese auch extra vermerkt).
Da wir jedoch in einem 4-Parteien Haus gewohnt haben, in dem die unteren beiden Wohnungen von den Eigentümern bewohnt wurden, gabs dann bereits mit diesen ständig Stress, weil sie wohl mal in einer Eigentümerversammlung abgestimmt hatten, dass keine Haustiere erlaubt sind!
Sobald also unser Kater nur auf dem Balkon miaut hat (was ein tauber Kater halt häufiger mal tut), gabs sofort doofe Kommentare von den Nachbarn..angeblich wurden die Nachbarn unter uns sogar nachts duch das tapsen der Katzen auf dem Laminatboden geweckt!
Ich will mir gar nicht ausmalen, was für Ärger das bei Freigängerkatzen gegeben hätte!
Als mein Mann dann konkreter über den Einzug eines neuen Hundes nachgedacht hat, haben wir ganz klar festgelegt, dass wir vorher umziehen müssen! Unser Vermieter hätte zwar auch das erlaubt, aber wir hätten wohl nie wieder eine ruhige Zeit in unserer Wohnung gehabt!
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Also ich weiß nicht genau, wie viele Partein im Haus leben. Es ist ein großer Altbau mitten in der Stadt. Da gibts sicher an die 20 Wohnungen, vermutlich sogar wesentlich mehr. Und dem Typen gehört halt die Wohnung, keine Ahnunung wem die anderen gehören (ihm auf jedenfall nicht). Ich werde den jetzigen Mieter mal befragen, ob noch jemand im Haus sonst vl nen Hund hat oder so und dann auch beim Vermieter nach einer Hausordnung fragen. Weil eigenltich haben wir bei der Wohnung zugesagt, weil uns eben gesagt wurde, Haustierhaltung sei erlaubt (Hund und Katze) und das hat uns jetzt etwas aus der Bahn geworfen.
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Wenn im Mietvertrag Tierhaltung erlaubt ist /bzw keine Regulierung drinsteht und beide Seiten den Vertrag unterschreibne, bin ich trotzdem nicht auf der sicheren Seite oder?
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Zitat
Wenn im Mietvertrag Tierhaltung erlaubt ist /bzw keine Regulierung drinsteht und beide Seiten den Vertrag unterschreibne, bin ich trotzdem nicht auf der sicheren Seite oder?
Nein, weil ein Vermieter nicht einfach etwas übergehen kann, was eine Eigentümergemeinschaft (und davon würde ich bei so einem Haus mal ausgehen) beschlossen hat. Wenn das im Haus verboten ist, ist es verboten.
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Du bist wahrscheinlich nur in soweit auf der sicheren Seite als das du wahrscheinlich dadurch ein Recht hast fristlos zu Kündigen. Davon hat man dann natürlich keine neue Wohnung... Denn der Vermieter hat dann im Mietvertrag "gelogen". So würde ich das sehen aber wissen tue ich es nicht. Meine Freundin hat eine Eigentumswohnung. Würden dort alle anderen Eigentümer bis auf sie bestimmen, dass es keine Hunde mehr gibt, dürfte sie ihren noch halten, danach aber keinen neuen anschafffen. Sagte sie so. Sie hatte sich da extra erkundigt als dieses Thema auf dem Plan einer Versammlung stand.
Aber wahrscheinlich hat man damit so oder so nur Ärger... Klärt das lieber bevor ihr einzieht und versucht sonst den Vertrag zu anulieren! Also wenn ihr die Möglichkeit habt woanders unterzukommen....
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