Hundehaltung - Neuer Hund
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Hallo Ihr Lieen,
ich habe folgendes Problem und bitte Euch um Rat, wie ich da am besten mit umgehen kann:Meine Hündin Pearl wurde in einer nachträglichen Vereinbarung mit dem Vermieter im Mietvertrag aufgenommen.
Ich war zu meinem Freund mit in die Wohnung eingezogen, Pearl hatte schon ein stattliches Alter und es wurde damals vereinbart, dass der Hund erlaubt ist, aber nach Ableben kein Hund mehr angeschafft wird.Nun das Problem:
Anfang April diesen Jahres hatte mein Freund und ich uns getrennt, ich zog aus, nahm eine eigene Wochnung.
Im August musste ich dann Pearl einschläfern lassen, altersbedingt mit fast 16 Jahren.
Wie das bestimmt einige von Euch kennen, so ganz ohne Tier ist doof und nach einigen Wochen hab ich dann Nero zu mir genommen, einen fast 3 jähriigen Mischling (Kangal-Schäfer-Huskie).
Nach einiger Zeit haben aber auch mein Freund und ich wieder zu einander gefunden, beide haben je die eigene Wochnung, aber natürlich bin ich auch bei ihm mit dem Hund.
Nun macht der Vermieter Stress, wir hätten eine Vereinbarung getroffen, dass kein neuer Hund angeschafft wird und möchte uns verbieten, dass Tier in der Wohnung zu halten.
Nu hab ich doch aber meine eigene Wohnung, da ist das Tier auch angemeldet.
Sollten wir uns entscheiden doch noch wieder zusammen zu ziehen, haben wir dann wirklich nur die Möglichkeit uns eine neue gemeinsame Wohnung zu suchen?
Oder reicht es aus, wenn ich die Mitbewohner im Haus informiere und nachfrage, ob sie die Anwesendheit des Hundes stört?
Wie sind so Eure Erfahrungen? Ist jemanden schon ähnliches passiert?
Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Anja und Nero -
- Vor einem Moment
- Neu
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Huhu,
also der Vermieter hat DEN Hund erlaubt.
Wenn er danach keinen mehr will, ist das seine Entscheidung und nicht die der NachbarnSelbst wenns rechtlich durchsetzbar wäre, kann er euch dennoch das Leben zur Hölle machen.
Wollt ihr das wirklich? -
Wenn ihr wieder zusammenziehen wollt, müsst ihr wohl eine andere Wohnung suchen. Der Vermieter muss die Haltung nicht erlauben. Wenn aber alle Nachbarn ihr ok geben würden, dann wird es für den Vermieter schwierig, die Haltung zu verbieten nach dem neuen Urteil. er muss es ja für den Einzelfall begründen und da wird es nicht mehr ganz so leicht, wem dein Freund schon lange dort wohnt. Von daher wäre es ein Versuch, wenn ihr euch den Stress geben wollt.
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Hm, ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, für Hunde auf Besuch gilt was anderes... In meinem alten Mietvertrag stand drin, dass Besuchs-Hunde für eine gewisse Zeit erlaubt sind (in meinem Fall 21 Tage am Stück). Steht was in eurem Mietvertrag dazu?
Wenn du nun sehr viel bei deinem Freund bist, kann ich den Vermieter schon verstehen, dann ist es ja schon ein Daueraufenthalt.
Und selbst wenn ihr im Recht sein solltet, müsst ihr euch überlegen, ob ihr so einen Knatsch wollt, wie Manuu schon schrieb, oder ob ihr euch besser eine andere Wohnung sucht.Nachtrag: Und klar, wenn ihr zusammenziehen wollt, müsst ihr Letzteres tun.
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Lässt sich mit zwei Sätzen beantworten:
Besuchen kannst du deinen Freund mit deinem Hund sooft du willst.
Dort einziehen darfst du mit Hund nicht.Man könnte den Vertrag auf Formfehler untersuchen (gibt es bei solchen Absprechen oft) und darüber die Erlaubnis erhalten.
Oder mit dem Vermieter reden.
Aber nach jetziger Lage: Besuch ja, einziehen nein.
Übrigens muss der gar nichts begründen. Der Vertrag steht und da steht drin, dass nur dieser eine Hund zulässig ist/war. Mit Unterschrift angenommen. Da muss man selbst bei Gesetzänderung nichts begründen. Es gilt die Rechtslage bei Abschluss.
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Der Vermieter muss nichts begründen, er darf nur in den Mietverträgen pauschal keine Hunde verbieten.
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Der Vermieter muss eine Einzelfallentscheidung mit Interessenabwägung treffen. Welche Interessen der anderen Parteien würden einer Hundehaltung entgegenstehen, wenn sie alle damit einverstanden sind?
Naja, beim Prozess beim BGH ging es auch um einen bereits bestehenden Mietvertrag, in dem dann die Klausel für unwirksam erklärt wurde. Zumal man ja ohnehin einen neuen Vertrag bzw. Änderungen machen muss, wenn die TE wieder einzieht. Die Frage ist halt, ob man sich das wirklich geben will oder einfach ne neue Wohnung sucht.
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Wieso muss da ein neuer Vertrag her?
Wenn der Hauptmieter, Freund, bestehen bleibt braucht's keine Vertragsänderung.
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