die liebe Nachbarin... darf ich meinen Hund behalten?

  • Deren Verträge können dir auch egal sein.
    Nach deinem Vertrag darfst du und das zählt.
    Bis auf zwischenmenschlichen Ärger mit deinen Nachbarn hast du nichts zu befürchten.

  • Zitat

    Nach deinem Vertrag darfst du und das zählt.


    Naja, das stimmt so nicht, die Erlaubnis des Vermieters ist ja Voraussetzung und die liegt nicht schriftlich vor.


    @ Miez 1988: geht es dir es wirklich um eine rechtliche Einschätzung oder um die Wohn/Lebenssituation in dieser Hausgemeinschaft?
    Rechtlich gesehen ist es nämlich fast egal was im MV steht (wenn der Hund nachträglich angeschafft wird), denn Kleintierhaltung ist nach dem Gesetzt sowieso IMMER erlaubt (niemand kann Dir keinen Hamster oder Deine Zierfische verbieten) und nach akt. Rspr. ist eine Kündigung aufgrund Hunde/Katzenhaltung nur dann wirksam und rechtmäßig, wenn im Einzelfall festgestellt werden kann, dass durch die Haltung zB das Eigentum des Vermieters gefährdet ist (zB wertvolle Einbauten in der Wohnung) oder der Hausfrieden eklatant gestört wird (zB aufgrund einer Allergie der Nachbarn). Etwa so habe ich das in Erinnerung, müßte aber auch zu ergooglen sein.

    Fraglich in dem Zusammenhang ist, in wieweit die "Phobie" der Nachbarin eine klinisch attestierbare Krankheit
    ist - denn dann wäre eine Kündigung deine Mitvertrages aufgrund der "Krankheit" der Nachbarin wirksam.
    Das ist aber alles schon in rechtlichen Auseinandersetzungen gedacht... die akt Rspr hat die Rechte der Mieter nicht generell gestärkt, es kommt halt immer auf den Einzelfall an. Musst du wissen, ob du dir so eine Auseinandersetzung antun möchtest.

  • Zitat

    Naja, das stimmt so nicht, die Erlaubnis des Vermieters ist ja Voraussetzung und die liegt nicht schriftlich vor.


    Nicht?
    Ja dann...


    Wieso holt man sich das nicht schriftlich?

  • Zitat


    Fraglich in dem Zusammenhang ist, in wieweit die "Phobie" der Nachbarin eine klinisch attestierbare Krankheit
    ist - denn dann wäre eine Kündigung deine Mitvertrages aufgrund der "Krankheit" der Nachbarin wirksam.


    Ein erlaubter Hund bleibt auch dann erlaubt.
    Es wird in der Regel nur fest gelegt, dass danach keiner mehr kommt.
    Einen bestehenden, schriftlich erlaubten Hund raus zu bekommen ist nicht leicht. Da such ich mir lieber einen neuen Mieter der nicht Allergiker oder Phobiker ist.
    Denn in solchen Fällen sind das Neumieter. Bei Altmietern ist das Problem ja bekannt und wenn das bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigt wurde dann kann man das auch nachher nicht.


    Dafür sind Verträge da, dass man nichts nach Lust und Laune täglich ändert.

  • So hab ich das auf den vorherigen Seiten verstanden - Vermieter hat mündlich zugestimmt aber nicht schriftlich, oder?!


    Und die Klausel über die Tierhaltung im MV ist ja auch keine AGB sondern ein "Erlaubsnisvorbehalt" des Vermieters...selbst wenn diese schriftlich vorliegen würde, könnte sie JEDERZEIT aus wichtigen Gründen widerrufen werden. Dabei müßten diese wichtigen Gründ im Tier selbst oder halt zB in einer Krankheit der Nachbarin bestehen. So oder so... als "Ferndiagnose" würde ich jetzt sagen, dass es drauf ankommt wie "ernst" die Phobie wirklich ist. Kann ja auch nur ne altersbedingte Langeweileeinbildung sein ;-)

  • Zitat

    So hab ich das auf den vorherigen Seiten verstanden - Vermieter hat mündlich zugestimmt aber nicht schriftlich, oder?!


    Und die Klausel über die Tierhaltung im MV ist ja auch keine AGB sondern ein "Erlaubsnisvorbehalt" des Vermieters...selbst wenn diese schriftlich vorliegen würde, könnte sie JEDERZEIT aus wichtigen Gründen widerrufen werden. Dabei müßten diese wichtigen Gründ im Tier selbst oder halt zB in einer Krankheit der Nachbarin bestehen. So oder so... als "Ferndiagnose" würde ich jetzt sagen, dass es drauf ankommt wie "ernst" die Phobie wirklich ist. Kann ja auch nur ne altersbedingte Langeweileeinbildung sein ;-)


    Habe mir nicht alles durchgelesen. Ich gehe eigentlich immer davon aus dass man sich solche Sonderregelungne schriftlich geben lässt.

  • Zitat


    Doch.
    Wenn die Phobie oder Allergie bei Vertragsabschluss bekannt und vorhanden war.
    Und für einen Neumieter meinen Altmieter mit Hund verärgern will ich auch nicht.

  • Ich weiß ja, wie nervenzehrend ein Referendariat ist, da braucht mal solche Nachbarn nun wirklich nicht. :verzweifelt:
    Schade, dass du nicht in Berlin wohnst, ich bin vormittags zuhause und hätte da vielleicht helfen können.


    Möglicherweise kannst du einfach jemand anderes in deiner Nähe finden, der den Kleinen vormittags nimmt? Und den Rest einfach aussitzen und sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren.

  • Ein Widerruf ist möglich, aber im Falle von "das war vorher bekannt" wird das schwer.
    Anders sieht es aus wenn der Vermieter Hund erlaubt und man sich einen bissigen Schäferhund holt, der auffällig aggressiv ist, seinem Wachtrieb 24 Stunden nachkommt, stört und Angst verbreitet. Oder wenn der Hund regelmäßig das Treppenhaus vollkackt.
    Da kann man als Vermieter widerrufen.


    Aber hier scheint das alles nicht der Fall zu sein. Die Hunde"Phobie" war bekannt, hätte vorher berücksichtigt werden müssen. Sollte der Hund plötzlich Grund zur Phobie geben, also verhaltensauffällig werden, sieht das wieder anders aus.


    Aber da hier scheinbar sowieso keine schriftliche Erlaubnis vorliegt, sieht es je nach Befinden des Vermieters düster aus.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!