Hundehaltung im Mehrparteienhaus
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Hi,
ich möchte ja nächstes Jahr umziehen. Die Wohnung liegt in einem Mehrparteienhaus. Ich weiß, dass zumindest ein Mieter dort in dem Haus seit Jahren einen Hund hat.Ich werde dort nun eben mit 2 Hunden einziehen. Meine Fragen:
1. Könnte die Eigentümergemeinschaft mir die Hundehaltung untersagen? Bzw. muss ich vor Einzug irgendwen über meine Hunde in Kenntnis setzen?
2. Wenn ja, welche Konsequenzen hätte es dann? Da ich ja Eigentümer der Wohnung bin kann mich ja niemand rauswerfen oder?
P.S. Mag sein, dass es da irgendwelche Vorgaben gibt, welche die Eigentümerversammlung mal beschlossen hat, aber davon weiß ich gerade nichts.
Gruß
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Ja, kann die Eigentümergemeinschaft.
Allerdings nur generell. Wenn dort schon ein Hund lebt wird Hundehaltung aber wohl erlaubt sein :)Konsequenzen könnten sein, dass du gerichtlich gezwungen wirst den Hund abzugeben oder die Wohnung zu verkaufen.
Es sei denn es ist wie in einem Fall den ich als Vermieter gerade habe.
Ca. 50 Jahre lang Hundehaltung erlaubt, dann neuer Versammlungsvorsitzender und Hundehaltung verboten.
Konnte man immerhin so weit regeln, dass mein Mieter den bestehenden Hund bis er gestorben ist behalten darf, aber danach keinen mehr anschaffen darf. -
Die Eigentümergemeinschaft kann beschließen, dass Hundehaltung untersagt ist.
Das müsste dann eigentlich die Hausverwaltung wissen, und es muss sich in den Versammlungsprotokollen der Beschluss finden.
Wenn der Mieter einen Hund hat, wäre es interessant zu wissen, ob es Probleme deswegen mit den Eigentümern im Haus gibt. Wenn nein, dann kann man eigentlich davon ausgehen, dass Hunde erlaubt sind (es kann natürlich sein, dass der Mieter den Hund einfach so angeschafft hat und es Schritte seitens der Eigentümer gibt - daher kann man nicht immer davon ausgehen, dass die Gleichung "es gibt schon einen Hund im Haus = also ist es erlaubt" aufgeht). -
Zitat
daher kann man nicht immer davon ausgehen, dass die Gleichung "es gibt schon einen Hund im Haus = also ist es erlaubt" aufgeht).
Schon, aber ein guter Grund zur Hoffnung ist es schon :)
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Ich würde den Hausverwalter informieren.
In einer WEG haben immer die Eigentümer jedes Recht der Welt jeden "Unfug" zu beschließen - um es mal platt auszudrücken. D.h. selbst wenn ein Hund schon dort lebt und auch erlaubt ist, bedeutet das eigentlich, dass die anderen Eigentümer sich ebenfalls einen Hund halten dürfen. Aber bei 2! kann es schon wieder ganz anders aussehen. Daher würde ich unbedingt vorher beim Verwalter nachfragen, ob Du Dir von der Eigentümergemeinschaft die Hunde vorher genehmigen lassen musst.
Ich muss ganz ehrlich sagen, als ich hier einzog, habe ich mir meinen ersten Kater und das Katzennetz genehmigen lassen. Aber als dann 1 Jahr später der zweite Kater einzog - hab ich da gar nicht dran gedacht und ihn einfach angeschafft, gab auch keine Probleme.
Aber wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst: Verwalter fragen.
Rauswerfen kann Dich keiner, man könnte Dich aber zwingen, zumindest einen der Hunde abzuschaffen.
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Bevor man eine Wohnung kauft schaut man normalerweise die Protokolle der Eigentümerversammlung der letzten zwei, drei Jahre an. Die hat der Verkäufer oder man lässt sie sich vom Hausverwalter geben.
Dort stehen solche relevanten Dinge. Auf jeden Fall würde ich vorab mit dem Hausverwalter reden ob in dieser Hinsicht was beschlossen worden ist.
Der Verkäufer muss dir hierüber auch Auskunft geben.Also, bevor ich eine Eigentumswohnung kaufe, würde ich hier schon genau wissen wollen ob Hundehaltung erlaubt worden ist. Davon abgesehen kann das Thema jederzeit aufkommen und hier gilt der Mehrheitsbeschluss der Eigentümer ob sie Hundehaltung generell verbieten oder erlauben oder wenn, zu welchen Bedingungen.
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Zitat
Schon, aber ein guter Grund zur Hoffnung ist es schon :)
Ist auf jeden Fall eine Ausgangslage, die nicht ganz schlecht ist
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Zitat
Also, bevor ich eine Eigentumswohnung kaufeVl hat sie ja geerbt? Oder sie wurde überschrieben...
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Ich finde es schon sehr gewagt, eine Wohnung anzumieten, ohne dass man weiß, ob man den Hund halten darf.
Nur von einer "Hoffnung" auszugehen, halte ich doch sehr naiv.
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Zitat
Aber bei 2! kann es schon wieder ganz anders aussehen. Daher würde ich unbedingt vorher beim Verwalter nachfragen, ob Du Dir von der Eigentümergemeinschaft die Hunde vorher genehmigen lassen musst.
Aber ich bin doch dann auch Teil der Eigentümergemeinschaft, wenn mir die Wohnung gehört oder nicht? Und wenn ich mal rechne: Das Haus hat 5 Wohnungen, in einer davon lebt ein Hund, mit mir wären es dann schon mal 2 Wohnungen. Somit wären also 2 von 5 Eigentümern schon mal für die Hundehaltung. Um Hundehaltung einzuschränken müsste es meines Wissens nach eine 2/3 Mehrheit geben oder? Die wäre dann bei 3 von 5 nicht mehr gegeben.
ZitatRauswerfen kann Dich keiner, man könnte Dich aber zwingen, zumindest einen der Hunde abzuschaffen.
Aber vermutlich nur theoretisch, denn ich werde dort nur maximal 7 Monate wohnen bleiben. So schnell arbeitet ja in Deutschland kein Gericht...
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