Kameraauswahl, Tipps zum Fotografieren - Teil IV
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Mein Wissen ist schon ein paar Jährchen alt, aber ich weiß nichts von einem Alter des Gerätes. Und kann auch sein, es war zwei Mal Aber auf jedenfall darf erstmal nachgebessert werden.
Nachbessern bevor man zurücktritt auf jeden Fall. Ich hab jetzt aber schon ein paar mal gelesen das dazu reparatur ODER nachlieferung einer mangelfreien Ware zählt. Wobei ich meine das die Nachlieferung (statt der Reparatur) auch verweigert werden kann wenn es von den Kosten her unverhältnismäßig ist.
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Mein Wissen ist schon ein paar Jährchen alt, aber ich weiß nichts von einem Alter des Gerätes. Und kann auch sein, es war zwei Mal Aber auf jedenfall darf erstmal nachgebessert werden.
Nachbessern bevor man zurücktritt auf jeden Fall. Ich hab jetzt aber schon ein paar mal gelesen das dazu reparatur ODER nachlieferung einer mangelfreien Ware zählt. Wobei ich meine das die Nachlieferung (statt der Reparatur) auch verweigert werden kann wenn es von den Kosten her unverhältnismäßig ist.
Ja, die Wahl bleibt dabei beim Verkäufer. Er kann natürlich auch nachliefern, ist dazu aber nicht verpflichtet.
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Neuwarenersatz wäre in Blick auf Kosten des Platinenwechsel sicher verlustreich für den Händler, also eher unverhältnismäßig.
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Hat echt keiner das Sony 50mm?🤔
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Puh das ja richtig bitter so kurz hat man die Kamera (das kenn ich tatsächlich auch aber hatte sie schneller zurück) und dann auch noch so ewig bis sie wieder da ist
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Hat echt keiner das Sony 50mm?🤔
Ich weiß nicht, ob wir vom gleichen Objektiv reden? Ich hab eine alpha 6500 und das 50mm. Ich benutze es quasi nie, da mein Immer drauf-Objektive tatsächlich fast immer drauf ist.
Ich mag das Objektiv aber sehr und war immer zufrieden, wenn ich es mal benutzt habe.
Es kommt nicht an das Sigma ran finde ich, aber ist trotzdem gut.
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Der Kaufrecht wurde 2022 ja erneuert. Wie ist das denn dann zu verstehen?
ZitatDas Gewährleistungsrecht geht wie bisher davon aus, dass der Verkäufer bei einem Sachmangel die Möglichkeit haben soll, den Mangel zu korrigieren. Der Käufer hat deshalb zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Er kann also Reparatur der mangelhaften Sache oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache verlangen.
Quelle: https://www.ihk-muenchen.de/de…recht/Kaufrecht-2022.html
Ich kenne es eigentlich auch so das man eine Nachbesserung erst aml akzeptieren muss. Allerdigs hatte ich so im Kopf das es schon auch ne Rolle spielt wie alt das Gerät ist. Aber ich bin zu wenig im Kaufrecht drin, das weiß sicher jemand besser.
Mal ein kurzes Update - ich bekomme eine neue Kamera, die morgen bereits geliefert wird
Der Verkäufer dürfte zwar erstmal nachbessern, allerdings sind 8-10 Wochen Wartezeit im Verhältnis zum Schaden nicht angemessen. Er hätte also entweder sofort nachbessern müssen (2 Wochen waren bereits verstrichen) oder ein neues Gerät liefern.
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Jaaaa super!! Sehr gut!
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Ja, geilo!!! Das freut mich sehr - wäre ja auch wirklich mehr als ärgerlich gewesen. Passieren kann sowas ja immer, aber dann sollte man wirklich so handeln wie der Händler (wer war das nochmals?).
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Das ist astrein für dich Kooikeroo keine Fristen einhalten geht nicht!
Gut dass du dran geblieben bist
Ich hätte vermutet, dass diese kurze Frist CPS Member betrifft, wobei die je nach Grad ohnehin Ersatz zur Verfügung gestellt bekommen und das tritt wirklich ein, hatte ich auch schon zweimal zwar bei wesentl. älteren Bodies, aber Ersatzanspruch für die Reparaturzeit besteht!
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