Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!

  • Hallo Zusammen,
    ich wende mich an euch in der Zeit der bittersten Not.


    Das Landgericht Bochum möchte ihn an den Höchstbietenden versteigern. Es will mir meine Familie zerreißen aus Gründen die nicht nachvollziehbar sind und teils lächerlich willkürlich klingen. Ich habe hier vor über 2 Jahren meinen Mops Bilbo vorgestellt und bei allen Fragen zur Erziehung und Versorgung meines Babys beste Ratschläge erhalten. Jetzt brauchte ich Rat dringender als je zuvor!


    Meine Exfreundin hat mein Baby entführt worauf hin ich zur Polizei und vor Gericht gezogen bin, obwohl ich der alleinige Käufer bin, einen Kaufvertrag habe, Versicherung und Steuern bezahle und die Züchter für mich ausgesagt haben will mir das Gericht meinen Bilbo nicht wieder geben. Ein Richter des Landesgericht Bochum sagte während des Mediationsverfahren zu mir: „Ob es um einen Hund oder einen Sack Zement geht, macht vor Gericht keinen Unterschied.“ Ich weiß ja das Hunde vor Gericht als Sache gelten, doch es gibt doch auch Tierschutz Reglungen! Es ist für mich unvorstellbar wie dies sein kann.


    „Wie das Amtsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, ist bei der Teilung von Miteigentum die Reglung des § 753 BGB einschlägig. In Betracht kommen daher lediglich der Verkauf des Hundes und die Verteilung des hierbei erzielten Erlöses“


    Ich weiß einfach nicht mehr weiter, aus meiner Not heraus habe ich eine Facebook und eine Internetseite erstellt in der Hoffnung irgendwo eine Lösung zu finden um meinen Baby wieder im Arm halten zu können.
    Mehr Infos dazu findet ihr unter https://www.facebook.com/RettetBilbo und http://bilbo.info


    Falls irgendjemand Rat weiß, bitte helft mir!
    Jens Janzen.




    Auszüge aus dem letzten Schreiben des Gerichts:


    „Dem Kläger mag zugestanden werden, dass seine Eintragung als Käufer in den mit dem Zeugen [Name des Züchterpaars] über den streitgegenständlichen Hund geschlossenem Kaufvertrag ein Indiz für seine Eigentümerstellung darstellt. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er die Hundesteuer und Versicherung für den Hund entrichtet. Jedoch sind zur Beurteilung der Frage nach der Person, an welche der Hund durch die ursprüngliche Eigentümerin übereignet wurde, sämtliche Umstände des Übereignungsgeschäfts zu berücksichtigen.“


    „Soweit der Kläger mit der Berufung einwendet, das Amtsgericht habe nicht berücksichtigt, dass die alleinige Unterzeichnung des Kaufvertrages auch eine bewusste Entscheidung auf Seiten der Verkäuferin dargestellt habe, was sich auch in deren Aussage: ´Wenn ich gefragt werden, wer nach meiner Vorstellung Eigentümer des Hundes werden sollte, dann eben Herr Janzen“ [Zitat des Züchterpaares], wiederspiegelte, so greift dieser Einwand nicht durch.
    Das Amtsgericht hat sich dezidiert mit den Bekundungen der Zeugen, insbesondere auch denen der Zeugin [Name des Züchters] auseinandergesetzt und ist sodann zu der nicht zu beanstandenden Feststellung gelangt, dass es aufgrund der Zeugenaussage nicht zu der Überzeugung gelangen kann, es sei die Übertragung von Alleineigentum an den Kläger gewollt gewesen.“

  • Hm - und jetzt erwartest Du von uns Hilfe, wo die Anwälte, die Ahnung vom dt. recht haben, nicht weiter wissen? :(


    Tut mir leid, aber ich weiß nicht, ob Dir hier wer helfen kann.....


    Hast Du vielleicht mal im Forum irgendwas in der Richtung geschrieben, daß die Freundin sich nicht um den Hund kümmert, also z.B. daß Du für die Erziehung zuständig wärst, oder so, das man evtl. noch als Beweismaterial verwenden könnte dafür, daß die Freundin sich während der Beziehung nicht hauptsächlich um den Hund gekümmert hat, sondern Du? Oder Freunde, die dies (ehrlich-mit Falschaussagen brächtest Du sie und Dich im Schwierigkeiten!!) bestätigen können?


    Ansonsten bleibt Dir nur eines: dem Hund endlich Frieden zu gönnen und ihn dort zu lassen, wo er gerade ist. Hast Du denn irgendwelche Bedenken, daß es dem Hund dort nicht gutgehen könnte? Immerhin, manchmal muß man vielleicht, wenn nichts anderes mehr übrigbleibt, dies einfach akzeptieren, so bitter es sein mag. und dann eben eine Lehre daraus ziehen für den nächsten Hundekauf.....


    Ich drück Dir natürlich trotzdem die Daumen - aber ob Deine Ex-Freundin nicht genauso dem Hund hinterhertrauern würde, wenn Du ihn an Dich genommen hättest? Weiß ja nicht, wie das mit der Freundin auseinandergegangen war, aber man sollte doch als erwachsene Menschen in der Lage sein, mit so ner Situation sachlich umzugehen und evtl. Gassigehen mit dem Hund dem Ex-Partner erlauben o.ä., um die Trennung nicht auf dem Rücken vom Hund (oder gar Kindern, wie es so oft vorkommt) auszutragen. Was bringt es ihr noch, Dich damit verletzen zu wollen, daß Du den Hund nicht mehr sehen darfst? Ob sie deswegen glücklicher ist mit der beendeten Beziehung?


    Weitere Frage: wie lange ist der Hund schon bei der Ex? Nicht, daß das schon so lange der Fall ist, daß sie drauf pochen kann, daß eine erneute Umstellung zu Dir nicht infrage käme, weil der Hund Dir eh schon entfremdet wäre oder so. Dann sinken die Chancen sicherlich nochmal, wennn es überhaupt welche gibt.

  • Kann nimmer ändern, daher nochmal ich :-)


    Weitere Überlegung: wäre es Dir nicht lieber, der Hund verbliebe bei Deiner Ex (wo Du weißt, wie sie mit ihm umgeht, und Du nach ner Zeit vielleicht sogar Kontakt haben könntest), als daß der Hund, weil keiner von Euch beiden nachgibt, zu unbekannten Fremden geht, die Ihr nicht kennt, von denen Ihr nicht wißt, wie sie mit dem Hund umgehen etc.??? Sei ehrlich Dir selbst gegenüber: willst Du das riskieren, um ihr evtl. nochmal "eins auszuwischen", wie man so schön sagt? Oder geht es Dir wirklich nur um den Hund?

  • Hallo Jens, leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
    Aber das ist ja wohl ein schlechter Scherz? :( :
    Was ist das denn für ein Richter? :mute:
    Ich drück dir und deinem Wuffel einfach mal die Daumen, daß das für euch gut ausgeht. :gut:

  • Wenn Du alle Eigentumsnachweise erbringen kannst, ist doch eigentlich alles klar :???:
    Ich habe noch nie gehört, das ein Hund versteigert wird, wenn es an dem ist, gebe einem Kumpel Geld und er soll ihn ersteigern =)
    Anscheinend hat deine Ex wohl auch kein Interesse an dem Hund, denn so wird sie ihn auch nicht bekommen.


    Mir kommt das alles sehr komisch vor :???:

  • Ich glaube, du steigerst dich zu sehr in diese Sache hinein, das geht doch schon jahrelang so. Der Mops kennt dich doch kaum noch, es ist ein Hund, dem geht es nicht so wie dir. Lass ihn, wo er ist, und selbst, wenn er dort zu viel wiegt und weniger Auslauf hat (solange er nicht misshandelt wird), so geht es vielen anderen Hunden auch. Rette einen anderen, einen Tierschutzhund, bevor du jahrelang Gerichte mit so etwas beschäftigst.

  • Und wenn du jemanden engagierst, den sie nicht kennt , der bei der Versteigerung für dich bietet?


    Und wie sieht es aus, hat der Züchter ein vertragliches Vorkaufsrecht?
    Dann hat er doch evtl vor einer Versteigerung noch die Möglichkeit, den Hund zu erwerben und du kannst ihn dann wieder übernehmen


    Traurig, wie eure Beziehung geendet ist. Vor allem für Dich
    Viel Glück!

  • Leider sind es schon über 1 1/2 Jahre, ich hätte auch nie gedacht das es so lange gehen könnte vor Gericht. Mein Anwalt hatte mir zu Anfang immer wieder beteuert wie eindeutig die Sachlage sei und so zog es sich von Prozess zu Prozess. Das Problem bei der Versteigerung ist (bei der ich selbst Mitbieten darf) das die Gegenpartei über Finanzielle Mittel im Mehrstelligen Millionenbereich verfügt. Und ja, ich bin mir sicher das ich ihr keinen reindrücken möchte. Abgesehen von der Sache mit Bilbo hege ich keinen Groll gegen sie. Der Züchter hat leider kein vertragliches Vorkaufsrecht. Danke für den Tipp mit der Anwältin, ich schaue es mir an!


    Bei wem es dem Hund wie gut geht, oder auch das ich seine Bezugsperson bis dato war spielt vor Gericht leider keine Rolle. Es wird nicht wie ein Sorgerechts streit angesehen sondern als würde es um eine Sache gehen.


    Ich möchte nicht leugnen das ich mich in mein Baby "hinheingesteigert" habe, auch in der Zeit als er bei mir war wurde mir oft gesagt ich habe einen weg weil ich meinen kleinen so lieb gewonnen habe. Das es Ihm gut geht bei Ihr ist relativ, sie hat ihn natürlich auch lieb und gibt ihm alles was er möchte, mittlerweile ist er ein verwöhnter, übergewichtiger Mops wie ihre Anwältin sagte. Doch ich empfinde es nicht als Hundeliebe einem Hund alles durchgehen zu lassen und ihm zu fressen zu geben was er grad begehrt, der Hund weiß nicht ihn das Gesündeste und Beste ist. Über 11Kg wiegt er mittlerweile, das ist nicht Gesund, grad für einen Mops.

  • Lieber Jens,


    es tut mir leid, dass Deine Ex scheinbar einen besseren Anwalt hatte als Du.
    Nach der Schilderung klingt es nicht so, als würdest Du den Hund zurück bekommen, denn wenn Deine Ex den Wuff schon 1, 5 Jahre hat und sie viel Geld hat, wird sie Dich sicherlich überbieten.
    An wen geht das Geld dann eigentlich? Hab ich das richtig verstanden und es wird dann zwischen Euch aufgeteilt?? Dann würde ich definitiv mitbieten. Das Geld, das danach übrig ist kannst Du dann z.B. an den Tierschutz spenden.


    Falls Du den Wuff nicht zurückbekommst, wünsche ich Dir, dass Du bald einen Vierbeiner findest, der Dich in Deiner Zukunft begleitet und Dir hilft, diesen Mist hinter Dir zu lassen.
    Und was Bilbo angeht: Vielleicht kannst Du seine Tierärztin bitten beim nächsten Besuch mal Druck zu machen, dass er etwas auf Diät gesetzt wird.


    Alles Gute!!!

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