Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!
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Ich stelle mir gerade die andere Seite vor..... Bei mir lebt der Hund, ich kümmere mich um ihn und mache und tu und die Gegenseite klagt solange, bis eine Versteigerung ansteht. Egal ob ich Kohle habe oder nicht - bitter wäre es trotzdem.
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In diesem Fall stimmt es aber leider, sie ist es gewohnt zu bekommen was sie möchte.
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Übrigens habe ich ihr angeboten das wir uns abwechseln oder sie Ihn sehen kann wann sie möchte, sie lässt ihn mich weder sehen noch ist sie mir bereit mit die Unterlagen Ihres neuen Tierarztes zukommen zu lassen.
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Zitat
Die wichtigste Erkenntnis für ALLE sollte die sein, dass man auch in Zeiten größter Verliebtheit klare Verhältnisse im Hinblick auf das Eigentum an vorhandenen Tieren schafft. Entweder gehören sie dem einen oder dem anderen. Dann bestehen auch bei einer Trennung keine Probleme.
Fast jedes zweite Paar trennt sich heutzutage. Viele schaffen es auf vernünftigen Wege, aber eine große Anzahl bekämpft sich anschließend bis auf´s Blut. Und das geliebte Tier wird da genauso als Waffe und Druckmittel eingesetzt wie Kinder.
Anders als bei Kindern kann man den Verbleib eines Tieres nach einer Trennung aber in friedlichen Zeiten regeln.Und dieses "wir trennen uns sicher niiiiiieeeeee".....vergesst es einfach und sorgt entsprechend vor, indem ihr klar regelt, in wessen Eigentum ein Tier steht und wo es damit nach einer Trennung verbleibt.
Wie könnte ich das denn zweifelsfrei so festlegen, dass das auch bei einem evtl. Rechtsstreit nicht anfechtbar ist? Für Hund 1 haben wir keinerlei Vertrag, der wurde privat übergeben. Bezahlen tue ich zwar das meiste, aber alles sammeln tue ich jetzt auch nicht. Hund 2 ist vom Züchter, wir sind aber beide als Eigentümer eingetragen, haben auch beide den Vertrag als Käufer unterschrieben, ebenso sind wir beide in der Datenbank des Vereins als Eigentümer gelistet. Würde ein Vertrag zwischen meinem Mann und mir ausreichen, in dem stehen würde, dass im Falle einer Trennung/Scheidung die Hunde in mein alleiniges Eigentum übergehen? Wir haben bis jetzt keinen Ehevertrag gemacht, bei allem anderen wäre mir das auch egal, aber die Hunde wollte ich schon schützen, auch wenn wir da schon drüber gesprochen haben und uns da auch einig sind, aber sowas kann sich ja leider ändern.
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Hattest du keine Möglichkeit, sie abzupassen und ihr Bilbo wieder abzunehmen, irgendwann muss der Hund doch mal vor die Tür... Da sie dir den Hund nicht einfach so wieder geben konnten, hätten sie ihn ihr im Umkehrschluss vielleicht auch nicht so einfach wiedergeben können...
Ganz ehrlich, auch wenn es nicht ganz legal ist, mir würden da ne Menge Ideen kommen, ich hätte keine 2 Jahre rum gestritten, um meinen Hund zurück zu bekommen.
Und nun ist er schon so lange bei ihr, da ist allein die Zeit ja schon gegen dich. Bilbo hat die meiste Zeit seines Lebens bei deiner Ex und nicht bei dir verbracht, insofern zerstörst nun du ihre, Bilbos Familie, Bilbos Welt. Bilbo hat sich umgewöhnt. Wer weiß, ob es überhaupt noch der Bilbo ist, den du so liebst und an dessen Erinnerungen du dich so klammerst?
Was, wenn du da diesen völlig verfetteten, evtl verzogenen Hund zurück bekämst und er nicht mehr dein toller Begleiter ist, der er war, der mit dir durch Dick & Dünn ging, sondern ein - mal böse ausgedrückt - "verzogener Rotzlöffel-Fiffi"? *malschlimmenFallannehm* Der schnappt und knurrt, wenn er von dir nicht angefasst werden möchte? Der mit Männern nichts mehr anfangen kann, der ein verwöhntes Frauenhundi geworden ist?
Klar kann es sein, dass er sich ein Bein abfreuen könnte, dich wieder zu sehen, aber es kann eben auch sein, dass Bilbo gar nicht glücklich darüber wäre, aus seinem jetzigen Heim gerissen zu werden. Erwarte keine Dankbarkeit von einem verwöhnten Hund...Was ist, wenn es wirklich zur Versteigerung kommt und durch einen dummen Zufall bekommt ein euch völlig Fremder den Zuschlag für Bilbo? Dann ist er auch weg, der neue Besitzer will vielleicht keinen Kontakt und du erfährst nie wieder etwas darüber, wie es Bilbo geht.
Ich verstehe, dass es für dich in deiner Situation schier unmöglich ist, "einfach" mit der Sache, der Trennung, dem Rechtsstreit und natürlich mit Bilbo abzuschließen, aber ich habe deine Facebook-Seite gelesen, die Entscheidung des Gerichts scheint nicht erschütterlich zu sein und es sieht einfach nun mal überhaupt nicht gut für dich aus.
Ich an deiner Stelle würde mir da "professionellen Beistand" suchen und einem neuen Hund ein schönes liebevolles Zuhause geben, so bitter es auch für dich sein mag.Ich wünsche dir alles Gute!
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Ihr "Miteigentum" beschränkt sich darauf das ich mein Alleineigentum nicht zweifelsfrei beweisen kann
Ich frage mich, wie sich das Gericht eine zweifelsfreie Beweisführung vorstellt, wenn Kaufvertrag + Züchteraussage nicht reichen. Welche Beweise hat sie dagegenzusetzen? So wie du schreibst, beschränkt sie sich nur auf das Bestreiten deines Alleineigentümerstatus. Da könnte ja jeder kommen. Was wäre, wenn du z.B. deine Eltern angebracht hättest, die ebenfalls Miteigentümer sein wollen, weil sie vielleicht Geld und sonstige Unterstützung beigesteuert haben? -
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Wie könnte ich das denn zweifelsfrei so festlegen, dass das auch bei einem evtl. Rechtsstreit nicht anfechtbar ist? Für Hund 1 haben wir keinerlei Vertrag, der wurde privat übergeben. Bezahlen tue ich zwar das meiste, aber alles sammeln tue ich jetzt auch nicht. Hund 2 ist vom Züchter, wir sind aber beide als Eigentümer eingetragen, haben auch beide den Vertrag als Käufer unterschrieben, ebenso sind wir beide in der Datenbank des Vereins als Eigentümer gelistet. Würde ein Vertrag zwischen meinem Mann und mir ausreichen, in dem stehen würde, dass im Falle einer Trennung/Scheidung die Hunde in mein alleiniges Eigentum übergehen? Wir haben bis jetzt keinen Ehevertrag gemacht, bei allem anderen wäre mir das auch egal, aber die Hunde wollte ich schon schützen, auch wenn wir da schon drüber gesprochen haben und uns da auch einig sind, aber sowas kann sich ja leider ändern.
Ich würde gemeinsam schriftlich festhalten - egal, ob verheiratet oder nicht - in wessen Eigentum der Hund steht. Hund genau bezeichnen (Rasse, Geschlecht, Alter, Name, Chip-Nummer) Da dann der Punkt "Eigentum" klar ist und nicht durch ein Gericht festgestellt werden müßte, erübrigt sich die Frage, wer das Tier nach einer Trennung behält. Sicherheitshalber schreibt man am besten noch dazu, dass man sich einig ist, dass im Fall einer Trennung der Hund bei "X" bleibt. Wenn es sich um einen Hund handelt, der im Eigentum beider steht, regelt man in dem Vertrag, dass sich im Fall der Trennung/Scheidung "A" verpflichtet, seinen hälftigen Anteil auf "B" zu übertragen und der Hund dann bei "B" verbleibt. Wenn man zwei Hunde hat, könnten man das ja für beide Hunde entsprechend wechselseitig regeln - dann bekäme der eine den einen und der andere den anderen Hund. Wenn man das dann so will.
Solche Regelungen sollte man bestenfalls nicht nur für Haustiere treffen (die zumindest rechtlich in diesem Fall wie eine Sache behandelt werden), sondern auch für sonstige wertvollere Gegenstände.
Optimaler Weise macht man einen Ehevertrag, in dem man direkt alles regelt, was zu Streit führen könnte.
Ist zwar unromantisch, aber spart im Fall einer Trennung/Scheidung extrem viel Nerven und Geld. -
Das erinnert mich an den Film "Harry und Sally": "Schreibt am besten auf alles Eure Namen, denn falls Ihr Euch scheiden lasst, streitet Ihr Euch viele Jahre über mehrere Instanzen, um zu klären, wem dieser hässliche Flohmarkt-Tisch gehört, den am Anfang keiner haben wollte". :d
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Ich frage mich, wie sich das Gericht eine zweifelsfreie Beweisführung vorstellt, wenn Kaufvertrag + Züchteraussage nicht reichen. Welche Beweise hat sie dagegenzusetzen? So wie du schreibst, beschränkt sie sich nur auf das Bestreiten deines Alleineigentümerstatus. Da könnte ja jeder kommen. Was wäre, wenn du z.B. deine Eltern angebracht hättest, die ebenfalls Miteigentümer sein wollen, weil sie vielleicht Geld und sonstige Unterstützung beigesteuert haben?Es wurde jetzt gesagt wie es dazu kam:
"ihre Anwältin hat es nur so gedreht das der Züchter mich als Käufer klar benennt, aber nicht klar ist ob sie auch nur mir das Eigentum übertragen wollte"Hätte der Züchter gesagt, dass es vollkommen klar war an wen der Hund übergeben wurde wäre es gegessen.
So stehen Zweifel im Raum, die seitens Gericht berücksichtigt werden müssen.Wer was bezahlt ist total egal. Das hat man dir jetzt schon zig mal gesagt.
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Hätte der Züchter gesagt, dass es vollkommen klar war an wen der Hund übergeben wurde
Hat er doch gesagt. Zumindest hat er gesagt, im Zweifel hätte er den Hund dem FS gegeben. -
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